Qualitätsanforderung Musterklauseln

Qualitätsanforderung. 3.1. Die Bildungsstätte wird die Dienstleistungen in qualifizierter pädagogischer und didaktischer Weise, sowie durch fachlich qualifizierte Dozenten/innen durchführen.
Qualitätsanforderung. Der Auftragnehmer wird den Auftrag in höchstqualifizierter Weise und nach dem jeweiligen Stand der Technik durchführen.
Qualitätsanforderung. Es wird nur gesunder und frischer Spinat angenommen und verarbeitet. Folgende Verunreinigungen und Qualitätsmängel werden in Abzug gebracht: Blattspinat Toleranz Abzug Rückweisungs- möglichkeit Wasseranteil 5% ab 5% keine Besatz: Erde, Steine, Gehölz, Laub, Maisrückstände, und weitere Fremdkörper keine voll ja Schwarzer Nachtschatten keine - ja Übrige Unkräuter keine voll ab > 0.2% Kritische Schädlinge (Raupen, Schnecken, Käfer etc) 1) keine - ja Mängel: Mehltau oder verfärbte Blätter keine voll ab > 1% Blüten, Schosser und Knospen keine - ja Stielanteil Blattspinat 72) 7% - ab > 7% Stielanteil Blattspinat 12 12% - ab > 12% Sonderbestimmungen für Spinat_2021 1 / 2 Sonderbestimmungen für Spinat Hackspinat Toleranz Abzug Rückweisungs- möglichkeit Wasseranteil 5% ab 5% keine Besatz: Erde, Steine, Gehölz, Laub, Maisrückstände, und weitere Fremdkörper keine voll ja Schwarzer Nachtschatten keine - ja Übrige Unkräuter keine voll ab > 0.5 Kritische Schädlinge (Raupen, Schnecken, Käfer etc) 1) keine - ja Mängel: Mehltau oder verfärbte Blätter 3) 5% - ab > 5% Blüten 4% voll ab > 4% Stielanteil 20% - ab > 20%
Qualitätsanforderung. Der Unternehmer (Trucking) wird die von ihm durchgeführten Transporte sachgerecht dokumentieren. Der Unternehmer (Trucking) wird die Ausstellung der Begleitpapiere, insbesondere die Ausstellung eines Frachtbriefes verlangen, an der Ausfertigung mitwirken und begründete Vorbehalte in den Frachtbrief eintragen. Bei Ausfall eines seiner Zugfahrzeuge und/oder Fahrers wird der Unternehmer (Trucking) Ersatzfahrzeuge und Ersatzpersonal stellen. Sollte dies innerhalb vertretbarer Fristen nicht möglich sein, wird der Unternehmer (Trucking) den Spediteur (Operator) unverzüglich informieren. Der Spediteur (Operator) ist in diesem Fall berechtigt, den Transport selbst durchzuführen. Soweit dadurch zusätzliche Aufwendungen entstehen, werden diese - wenn der Ausfall vom Unternehmer verschuldet ist – dem Unternehmer (Trucking) in Rechnung gestellt.
Qualitätsanforderung. 6.1 Sollten Produktspezifikationen oder Lieferspezifikationen oder Qualitätssicherungs- vereinbarungen bestehen, so müssen die Produkte immer diese Anforderungen erfüllen. Die Produkte müssen den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen genügen.

Related to Qualitätsanforderung

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.