Qualitätssicherungsvereinbarung. Bietet der Lieferant zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seine Leistungen als zertifizierter Betrieb an, ist er verpflichtet, mit uns eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen, die bezüglich des Qualitätsstandards diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen vorgehen.
Qualitätssicherungsvereinbarung. Der Lieferant verpflichtet sich, SELVE über das Ergebnis der Bemusterung, insbesondere die funkti- onsrelevanten Merkmale, durch die Vorlage entsprechender Analyseergebnisse und Dokumente in Kenntnis zu setzen. SELVE prüft daraufhin, ob die Voraussetzungen für die Serienfreigabe bzw. –lieferung vorliegen. So- fern dieses der Fall ist, gibt SELVE die Fertigung frei. Erst im Anschluss darf der Lieferant mit der Fertigung der vereinbarten Produkte beginnen. Stellt der Lieferant während des Fertigungsprozesses einen Produktmangel oder eine sonstige Abwei- chung von der getroffenen Vereinbarung fest, verpflichtet sich der Lieferant, die Fertigung unverzüglich zu unterbrechen, eine Fehlerbehebung vorzunehmen und SELVE hierüber in Kenntnis zu setzen. Bei Serienfertigungen sind die vor Auftreten des Mangels gefertigten Teile vollständig auf Fehlerfreiheit zu prüfen. Sofern im Rahmen dessen die Feststellung getroffen wird, dass die zuletzt gefertigten Pro- dukte ebenfalls einen Mangel aufweisen und diese bereits an SELVE geliefert wurden, ist SELVE un- verzüglich nach Kenntnisnahme zu unterrichten. Werden fehlerhafte Produkte erst nach Anlieferung bei SELVE entdeckt, hat der Lieferant unmittelbar nach Information über die Fehler seine Fertigung zu unterbrechen, den Umlaufbestand (intern und un- terwegs zu SELVE befindliche Ware) oder Bestände bei SELVE zu überprüfen, zu sortieren oder nach- zuarbeiten. Wirksame Abstellmaßnahmen sind durchzuführen. Ausschussteile sind unverzüglich zu verschrotten. Alle bereits gelieferten Produkte werden nach Absprache auf Kosten des Lieferanten zurückgesandt. Beanstandungen werden dem Lieferanten in Form eines Prüfberichtes bzw. einer Mängelrüge ange- zeigt. Hierfür werden, je nach Anlass, Fotos erstellt und Musterstücke an den Lieferanten geschickt. Ebenfalls wird ein 8-D-Report-Vordruck mitgegeben. Der Lieferant hat nach Eingang dieses Prüfberich- tes innerhalb von 5 Arbeitstagen ausführlich Stellung zu nehmen. Eine erste Reaktion wird jedoch be- reits innerhalb 24 Stunden nach Erhalt des Berichtes erwartet. Die Stellungnahme hat im 8-D-Report zu erfolgen und soll insbesondere enthalten: - Stückzahl, Umfang und Ausmaß des von dieser Abweichung betroffenen Materials bzw. der Teile, - technische Folgen des Mangels für die weitere Verarbeitung des Produkts bei SELVE, - Fehlerursachen, die mit mittelbaren oder unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fehler ste- hen, - getroffene bzw. geplante Sofortmaßnahmen zur Fehlervermeidung, - Maßnah...
Qualitätssicherungsvereinbarung abgeschlossen zwischen: dem Kunden BRP-Rotax GmbH & Co KG Xxxxxxxxxxx 0 X-0000 Xxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxx (nachstehend als “BRP-ROTAX” bezeichnet) und dem Lieferanten LIEFERANT Name / Adresse ergänzen (nachstehend als “LIEFERANT” bezeichnet) Supplier initials BRP initials
Qualitätssicherungsvereinbarung. Die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung umfasst: Inhalt Maßnahmen Umfang Fortbildung / Supervision − Interne und externe Fort- und Weiterbildung − Teilnahme an Gremienarbeit − regelmäßige Team-, Gruppen und/oder Fallsupervision als Pflichtaufgabe in der Arbeitsplatzbeschreibung und Bestandteil des Arbeitsvertrages Supervision ca. alle 6 Wochen (extern) Alle Mitarbeiter nehmen an regelmäßigen internen und externen Weiterbildungen teil. Mitwirkung am Hilfeplan gemäß § 36 SGB VIII Konkrete, bewohnerzentrierte, individuelle Entwicklungsplanung unter Einbeziehung der Hilfeplangespräche im engen Zusammenwirken der Pädagogen mit den Bewohnern, dem Fallmanagement und den sozialen Bezugsystemen ständig Dokumentation des Hilfeverlaufes − Führen von Akten über die Bewohner − Protokolle der Gruppen- und Einzelgespräche − Protokolle der regelmäßigen bewohnerzentrierten Beratungen des pädagogischen Teams (wöchentlich) ständig Evaluation/Wirksamkeit − Auswertung der individuellen Entwicklungsplanungen − regelmäßiger Abgleich nach Schwerpunkten der individuellen Hilfeplanung mit besonderem Augenmerk auf erfolgreiche Lösungsansätze ständig
Qualitätssicherungsvereinbarung. (iv) diese EKB (soweit einbezogen)
Qualitätssicherungsvereinbarung. Der Lieferant verpflichtet sich, vor — Änderungen von Fertigungsverfahren, -abläufen und -materialien (auch bei Sublieferanten) — Wechsel des Sublieferanten — Änderung von Prüfverfahren /-einrichtungen — Verlagerung von Produktionsstandorten — Verlagerung von Fertigungseinrichtungen am Standort — Auslagerung von Arbeitsgängen Titgemeyer so rechtzeitig zu benachrichtigen, dass dieser prüfen kann, ob sich die geplanten Änderungen nachteilig auswirken können.
Qualitätssicherungsvereinbarung. „Besondere Merkmale", die zwischen Titgemeyer und dem Lieferanten identifiziert und vereinbart wurden, müssen, wo anwendbar, statistischer Prozessregelung unterliegen. Für besondere Merkmale sind die Prozessfähigkeiten zu ermitteln und zu dokumentieren (siehe VDA-Band 4, Teil 1 bzw. SPC-Manual). Falls keine anderen Festlegungen vorliegen, sind folgende Werte einzuhalten. Untersuchungsart Bezeichnung Fähigkeit Kurzzeitprozessfähigkeit MFU Cmk ≥ 1,67 vorläufige Prozessfähigkeit PFU Ppk ≥ 1,67 Langfristige Prozessfähigkeit PFU Cpk ≥ 1,33 Wird der oben genannte Wert nicht erreicht, muss der Lieferant eine 100%-Prüfung der Teile vor dem Versand durchführen und dokumentieren, bis er die Ursache dafür ermittelt und abgestellt hat. Bei Prozessstörungen und Qualitätsabweichungen analysiert der Lieferant die Ursachen, leitet Verbesserungs- maßnahmen ein und überprüft die Wirksamkeit.
Qualitätssicherungsvereinbarung. 15. Sicherheits- und Umweltvorschriften (RoHS, REACH) Der Lieferant verpflichtet sich, gesetzlichen Regelungen zum Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz einzuhalten und durch eine angemessene Arbeits-/ Umweltschutzorganisation und angemessenen betrieblichen Arbeits-/Umweltschutz Auswirkungen auf Mensch und Umwelt gering zu halten. Hierzu ist die Einführung und Weiterentwicklung eines Arbeitsschutz- und Umweltmanagementsystems von Vorteil (Siehe Punkt 3 ISO 14001). Der Lieferant verpflichtet sich, die Anforderungen der RoHS EG-Richtlinien 2002/95/EG und REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu erfüllen. Sollte für die Anforderungen eine Ausnahmeregelung vorliegen, so muss diese explizit für jeden Fall, schriftlich an Titgemeyer kommuniziert werden.
Qualitätssicherungsvereinbarung. 24. Erklärung des Lieferanten (Code of conduct) Firmenname, Adresse Hiermit bestätigen wir: — Wir haben den Code of Conduct für die Lieferanten der Titgemeyer Gruppe erhalten und verpflichten uns hiermit, zusätzlich zu unseren Verpflichtungen aus den Lieferverträgen, die Grundsätze und Anforderungen dieses Code of Conduct einzuhalten. — Wir sind einverstanden, dass diese Erklärung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (bzw. dem Recht des Landes, für dass sie relevant ist) unterliegt unter Ausschluss der Normen, die auf andere Rechtsordnungen hinweisen. Ort, Datum Unterschrift Name (Blockbuchstaben, Funktion) Firmenstempel Dieses Dokument muss von einem ordnungsgemäß bevollmächtigen Stellvertreter der Firma unterzeichnet und innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt an die Titgemeyer GmbH & Co. KG oder an deren Vertreter zurückgeschickt werden.
Qualitätssicherungsvereinbarung. 25. Rücksendungsformular: Anforderung eines Produktsicherheitsbeauftragten An Titgemeyer GmbH & Co. KG Xxxxxxxxxxxx Xxx. 00 XX- 00000 Xxxxxxxxx Ihre Kreditorennummer: Firmenname: Adresse: PLZ, Ort: Produktsicherheitsbeauftragter (PSB): Name, Vorname: Telefon und E-Mail: Funktion im Unternehmen: Durch welche Institution qualifiziert DEKRA Andere: Stellvertreter Name, Vorname: Telefon und E-Mail: Funktion im Unternehmen Wird die Anforderung an einen PSB in Ihrer Lieferkette weitergegeben und prüfen Sie dies ab? Ja Nein Hiermit bestätigen wir die Richtigkeit dieser Angaben Datum, Ort