Qualitätssicherungsvereinbarung. Bietet der Lieferant zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seine Leistungen als zertifizierter Betrieb an, ist er verpflichtet, mit uns eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen, die bezüglich des Qualitätsstandards diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen vorgehen.
Qualitätssicherungsvereinbarung abgeschlossen zwischen: dem Kunden BRP-Rotax GmbH & Co KG Xxxxxxxxxxx 0 X-0000 Xxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxx (nachstehend als “BRP-ROTAX” bezeichnet) und dem Lieferanten LIEFERANT Name / Adresse ergänzen (nachstehend als “LIEFERANT” bezeichnet) Supplier initials BRP initials
Qualitätssicherungsvereinbarung. Der Lieferant verpflichtet sich, vor — Änderungen von Fertigungsverfahren, -abläufen und -materialien (auch bei Sublieferanten) — Wechsel des Sublieferanten — Änderung von Prüfverfahren /-einrichtungen — Verlagerung von Produktionsstandorten — Verlagerung von Fertigungseinrichtungen am Standort — Auslagerung von Arbeitsgängen Titgemeyer so rechtzeitig zu benachrichtigen, dass dieser prüfen kann, ob sich die geplanten Änderungen nachteilig auswirken können.
Qualitätssicherungsvereinbarung. „Besondere Merkmale", die zwischen Titgemeyer und dem Lieferanten identifiziert und vereinbart wurden, müssen, wo anwendbar, statistischer Prozessregelung unterliegen. Für besondere Merkmale sind die Prozessfähigkeiten zu ermitteln und zu dokumentieren (siehe VDA-Band 4, Teil 1 bzw. SPC-Manual). Falls keine anderen Festlegungen vorliegen, sind folgende Werte einzuhalten. Untersuchungsart Bezeichnung Fähigkeit Kurzzeitprozessfähigkeit MFU Cmk ≥ 1,67 vorläufige Prozessfähigkeit PFU Ppk ≥ 1,67 Langfristige Prozessfähigkeit PFU Cpk ≥ 1,33 Wird der oben genannte Wert nicht erreicht, muss der Lieferant eine 100%-Prüfung der Teile vor dem Versand durchführen und dokumentieren, bis er die Ursache dafür ermittelt und abgestellt hat. Bei Prozessstörungen und Qualitätsabweichungen analysiert der Lieferant die Ursachen, leitet Verbesserungs- maßnahmen ein und überprüft die Wirksamkeit.
Qualitätssicherungsvereinbarung. Sicherheits- und Umweltvorschriften (RoHS, REACH) Der Lieferant verpflichtet sich, gesetzlichen Regelungen zum Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz einzuhalten und durch eine angemessene Arbeits-/ Umweltschutzorganisation und angemessenen betrieblichen Arbeits-/Umweltschutz Auswirkungen auf Mensch und Umwelt gering zu halten. Hierzu ist die Einführung und Weiterentwicklung eines Arbeitsschutz- und Umweltmanagementsystems von Vorteil (Siehe Punkt 3 ISO 14001). Der Lieferant verpflichtet sich, die Anforderungen der RoHS EG-Richtlinien 2002/95/EG und REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu erfüllen. Sollte für die Anforderungen eine Ausnahmeregelung vorliegen, so muss diese explizit für jeden Fall, schriftlich an Titgemeyer kommuniziert werden.
Qualitätssicherungsvereinbarung. Erklärung des Lieferanten (Code of conduct) Firmenname, Adresse Hiermit bestätigen wir: — Wir haben den Code of Conduct für die Lieferanten der Titgemeyer Gruppe erhalten und verpflichten uns hiermit, zusätzlich zu unseren Verpflichtungen aus den Lieferverträgen, die Grundsätze und Anforderungen dieses Code of Conduct einzuhalten. — Wir sind einverstanden, dass diese Erklärung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (bzw. dem Recht des Landes, für dass sie relevant ist) unterliegt unter Ausschluss der Normen, die auf andere Rechtsordnungen hinweisen. Ort, Datum Unterschrift Name (Blockbuchstaben, Funktion) Firmenstempel Dieses Dokument muss von einem ordnungsgemäß bevollmächtigen Stellvertreter der Firma unterzeichnet und innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt an die Titgemeyer GmbH & Co. KG oder an deren Vertreter zurückgeschickt werden.
Qualitätssicherungsvereinbarung. Rücksendungsformular: Anforderung eines Produktsicherheitsbeauftragten
Qualitätssicherungsvereinbarung. Die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung umfasst:
Qualitätssicherungsvereinbarung. Der Lieferant verpflichtet sich, SELVE über das Ergebnis der Bemusterung, insbesondere die funkti- onsrelevanten Merkmale, durch die Vorlage entsprechender Analyseergebnisse und Dokumente in Kenntnis zu setzen. SELVE prüft daraufhin, ob die Voraussetzungen für die Serienfreigabe bzw. –lieferung vorliegen. So- fern dieses der Fall ist, gibt SELVE die Fertigung frei. Erst im Anschluss darf der Lieferant mit der Fertigung der vereinbarten Produkte beginnen.
Qualitätssicherungsvereinbarung. Das Unternehmen des Lieferanten muss anerkannten Umwelt- und Managementsystemen, insbesondere DIN EN ISO 13485 und 93/42/EEC, entsprechen. Der Lieferant wird die Umwelt- Zertifizierung auf Verlangen von VITALAIRE nachweisen.