Qualitätsstrategie Musterklauseln

Qualitätsstrategie. Das im Xxxxxx 2011 als zentrale wissenschaftliche Einrichtung gegründete In-Institut „Institut für Qualitätsentwicklung und -management“ (IQEM) hat die Aufgabe, hochschulweite Standards für das Qualitätsmanagement zu definieren und die Fachbereiche bei der Umsetzung zu beraten und zu un- terstützen. Zur Verbesserung der Kommunikation und als Schnittstelle zwischen dem Institut und den Fachbereichen wurden in 2012 Qualitätsmanagerinnen und -manager an den vier Standorten der Hochschule installiert. Die konzeptionelle Entwicklung zur Einführung eines integrierten Qualitätsmanagement-Systems wur- de im Xxxxxx 2013 bereits mit einem Auftakt-Workshop des Präsidiums gestartet. Dieser Prozess soll innerhalb der Laufzeit dieser Zielvereinbarung vorangetrieben werden. Im Jahr 2012 konnte die Einführung des elektronischen Systems zur Evaluation („EvaSys“) hoch- schulweit abgeschlossen werden. In Zusammenarbeit mit den Evaluationsbeauftragten der Fachbe- reiche wurden verschiedene Standardevaluationsbögen, z.B. für die Studieneingangsbefragung, die Veranstaltungsevaluation oder die Zweitsemesterbefragung, erarbeitet. Als regelmäßige Maßnahmen zur Überprüfung der Studierbarkeit werden beispielsweise Studieren- denbefragungen in den verschiedenen Studienphasen durchgeführt (z.B. Studieneingangsbefragun- gen). Markenzeichen der Hochschule sind neben diesen institutionalisierten Maßnahmen die persönli- che Ansprache der Studierenden und ein vertrauensvoller Umgang miteinander. Verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Studienerfolgs (z.B. die hochschuldidaktische Wei- terbildung des (gesamten) Lehrpersonals und regelmäßige systematische Absolventenbefragungen) wurden in den vergangenen Jahren zum Teil bereits ergriffen und werden sukzessive weiter ausge- baut. Bereits vor Studienbeginn werden die Studieninteressierten auf die Angebote zur Studienorientierung (StudiFinder) hingewiesen. Zur persönlichen Information und Beratung von Studieninteressierten be- teiligt sich die die Fachhochschule Südwestfalen neben den hochschuleigenen Info-Tagen an etlichen Bildungsmessen und Studienbörsen. Insbesondere durch die Einstellung von Studierendencoaches an den Standorten der Hochschule sollen die Beratungsangebote für Studierende verbessert und systematisiert werden. Mit dem zum WS 2012/13 als Pilotprojekt gestarteten sogenannten Angebot „Studium flexibel“ möchte der Fachbereich E+I am Standort Hagen in seinen Studiengängen die Abbrecher- und Durchfallquoten sowie die durchschni...
Qualitätsstrategie. Die Fachhochschule Bielefeld hat in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte im Quali- tätsmanagement für Lehre und Studium gemacht und hat auf diesem Hintergrund einen Antrag auf Zulassung zur Systemakkreditierung gestellt. Spätestens in der ersten Jah- reshälfte 2015 soll die Systemakkreditierung abgeschlossen sein. Charakterisierend für das Qualitätsmanagement der Fachhochschule Bielefeld ist die bereits seit mehr als zehn Jahren etablierte gemeinsame konkrete Zielabstimmung auf Hochschulebene in Form von jährlichen Planungsgesprächen zwischen dem Präsidium und den Fachbereichen, den Dezernaten und dem Serviceverbund Medien- und Infor- mationsdienste (MIND). Die auf die jeweils nächsten beiden Jahre bezogenen Ziele der Hochschule werden vom Präsidium unter Berücksichtigung externer Zielvorgaben im Rahmen der Hochschulplanung formuliert, im Senat diskutiert und vom Hochschulrat verabschiedet. Auf der Basis dieser internen Planung wird das Lehrangebot in den Fachbereichen realisiert. Zur Weiterentwicklung wird alle zwei Jahre eine Evaluation durchgeführt, außerdem werden Rankingergebnisse, Prüfungsergebnisse sowie Rück- meldungen aus Akkreditierungsverfahren als Grundlage für Verbesserungsmaßnahmen herangezogen. Für die Umsetzung qualitätsverbessernder Maßnahmen ist die Fachbe- reichsleitung zuständig, die von den Studiengangsleitungen und der Fachbereichsrefe- rentin unterstützt wird. Das 2002 eingeführte und 2006 weiterentwickelte Evaluationsverfahren wird gegenwär- tig überarbeitet. Ging es bisher primär um die Ergebnisse von Studierenden- und Ab- solventenbefragungen, so wird künftig ein weiterer Evaluationsbegriff zu Grunde gelegt, der z.B. auch Prüfungsergebnisse, Studienverlaufsanalysen und Rückmeldungen aus der Berufspraxis und den Fachwissenschaften umfasst. Zur Unterstützung der Fachbe- reichsleitungen ist die Einführung eines Ampelsystems für Lehrveranstaltungsbewer- tungen und Prüfungsergebnisse vorgesehen. Zum Datenhandling steht ein Data Wa- rehouse zur Verfügung. Um Stolpersteine im Studienverlauf zu identifizieren und Abbruchquoten zu verringern, wird hochschulweit das Bund-Länder-Projekt „Optimierung von Studienverläufen“ reali- siert, das auch Unterstützung in den mathematischen Grundlagen sowie beim Schrei- ben wissenschaftlicher Texte in allen Fachbereichen beinhaltet. Das Projekt „Second Service – 2. Chance für Studienabbrecher“ will Studienabbrecher im Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Mathematik ansprechen und beraten. Vorra...
Qualitätsstrategie. Die Westfälische Hochschule verpflichtet sich im Rahmen ihrer Qualitätsstrategie, ► die Umsetzung der am 24. Xxxx 2010 beschlossenen Evaluationsordnung (einschließlich Lehrveranstaltungsbefragungen, Absolventenbefragungen etc.) abzusichern, ► die breite Nutzung eines softwarebasierten Evaluations-Tools zu fördern, ► ein Studienverlaufs-Monitoring insbesondere zur Analyse von Studierbarkeit und Studienerfolg systematisch anzuwenden, ► die Teilnahme aller neu berufenen Professorinnen und Professoren an hochschuldidaktischen Weiterbildungsmaßnahmen sicherzustellen, ► studieneingangsphasenbegleitende Unterstützungsangebote zu platzieren, um den Studienerfolg bei heterogenen Eingangsqualifikationen wahrscheinlicher zu machen (FH Integrativ/ProStudi), ► die Kooperation mit regionalen Akteuren zu intensivieren, um Studienabbrecher beim Übergang in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Qualitätsstrategie. Die Hochschule hat sich als bisher einzige Hochschule in NRW erfolgreich der Sys- temakkreditierung gestellt. Im Planungszeitraum verfolgt sie die mit der Akkreditierung verbundenen Qualitätsanforderungen konsequent weiter. Die Hochschule kooperiert hinsichtlich der Vermittlung von Studienabbrecherinnen und -abbrechern in den Arbeitsmarkt eng mit der Agentur für Arbeit, der Handwerkskammer sowie der Industrie- und Handelskammer. Vermittlungskonzepte externer Anbieter, wie z.B. die Initiative „Und morgen Meister“ der Agentur für Arbeit werden in die Studienbe- ratung in der Hochschule integriert. Die Agentur für Arbeit führt regelmäßig Sprechstun- den in der Hochschule durch und steht in engem Austausch mit der Zentralen Studien- beratung und dem Schulnetzwerk der Hochschule. Die Hochschule baut ihr studienerfolgsbezogenes Monitoringsystem aus, um Erfolgs- barrieren frühzeitig erkennen und entsprechende Maßnahmen rechtzeitig einleiten zu können. Sie unterhält – teils in Kooperation mit externen Anbietern – besondere Bera- tungs- und Unterstützungsangebote für Studierende, um Studiendefizite auszugleichen, wie z.B. eine psychologische Beratung, und bietet spezifische Workshops an. Die Stu- dierenden können sich bei Problemen an ein Beschwerdegremium wenden. Die Studi- engänge werden laufend auf ihre Studierbarkeit hin überprüft.
Qualitätsstrategie. Unser Ziel, für unsere Kunden ein bevorzugter Hersteller von Fahrzeugkomponenten zu sein, erfordert die Partnerschaft mit hervorragenden Lieferanten. Der Lieferant ist dem Null-Fehler- Prinzip verpflichtet und muss seine Leistungen dahingehend kontinuierlich optimieren. Solide Geschäftspraktiken für langfristige Partnerschaft sehen wir als Grundlage. Wir wissen, dass sich die Anwendung des Qualitätsmanagementsystems in reduzierten Produktkonstruktions- und Entwicklungszeiten und erhöhter internationaler Wettbewerbsfähigkeit niederschlägt. Um das zu erreichen, muss eine ständige Verbesserung jedes Produktes, Prozesses und jeder Dienstleistung erarbeitet werden. Das Ziel ist, durch rechtzeitige Lieferung fehlerfreier Produkte und Dienstleistungen eine vollständige Kundenzufriedenheit zu wettbewerbsfähigen Bedingungen zu erreichen. Neue Organisationskonzepte, höhere Produkterwartungen und eine strengere Gesetzgebung (Produkthaftungsgesetz) setzen ein hocheffizientes Qualitätsmanagementsystem voraus. Deshalb erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie mindestens den Standard der DIN EN ISO 9000ff erfüllt. Dies sind keine einseitigen Verpflichtungen. Wir sehen es als unsere Aufgabe, die Partnerschaften mit unseren Lieferanten weiterzuentwickeln, und sind bereit, den Lieferanten technische Unterstützung bei der Einführung dieser Praktiken und Techniken zu gewähren. Die folgenden Abschnitte enthalten Einzelheiten, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.