Rückgabe- und Löschungspflicht Musterklauseln

Rückgabe- und Löschungspflicht. 11.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Ablauf der Vertragslaufzeit oder durch Ausübung eines Kündigungsrechts ist der Mieter zur vollständigen Rückgabe sämtlicher Originaldatenträger der Vertragssoftware sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumentation an den Vermieter auf Kosten des Mieters verpflichtet. Bei einem Transport durch Dritte ist die Sendung versichert zu versenden. Sämtliche weiteren Datenträger oder Sicherungskopien der Vertragssoftware oder der Dokumentation sind vollständig und endgültig zu löschen. Der Mieter darf die Vertragssoftware nach Vertragsbeendigung nicht weiterbenutzen; eine Nichtbeachtung stellt eine Verletzung des Urheberrechts des Rechtsinhabers dar.
Rückgabe- und Löschungspflicht. 13.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde zur Rückgabe sämtlicher Originaldatenträger, die die Software enthalten, sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstigen Unterlagen verpflichtet. Die Software samt Dokumentation ist cetecom advanced kostenfrei zuzustellen. Bei einem Transport durch Dritte ist die Sendung auf gesichertem Transportweg (eingeschriebener Brief, Postwertpaket oder ähnliches) aufzugeben und in angemessener Höhe zu versichern.
Rückgabe- und Löschungspflicht. 6.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Ablauf der Vertragslaufzeit oder durch Ausübung eines Kündigungsrechts ist der LN zur vollständigen Rückgabe sämtlicher Originaldatenträger der Vertragssoftware sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumentation an den LG auf Kosten des LN verpflichtet. Bei einem Transport durch Dritte ist die Sendung versichert zu versenden. Sämtliche weiteren Datenträger oder Sicherungskopien der Vertragssoftware oder der Dokumentation sind vollständig und endgültig zu löschen. Der LN darf die Vertragssoftware nach Vertragsbeendigung nicht weiterbenutzen; eine Nichtbeachtung stellt eine Verletzung des Urheberrechts des Rechtsinhabers dar.
Rückgabe- und Löschungspflicht. 15.1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Lizenznehmer zur Rückgabe sämtlicher Originaldatenträger sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstiger Unterlagen verpflichtet. Das Programm samt Dokumentation ist Pumacy Systems kostenfrei zuzustellen. Bei einem Transport durch Dritte ist die Sendung auf gesichertem Transportweg (eingeschriebener Brief, Postwertpaket oder ähnliches) aufzugeben und in angemessener Höhe zu versichern, mindestens in Höhe einer Jahreslizenzgebühr.
Rückgabe- und Löschungspflicht. 11.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde zur Rückgabe sämtlicher Originaldatenträger, die den Content enthalten, sowie der vollständigen, ihm überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstigen Unterlagen verpflichtet. Der Content samt Dokumentation ist CETECOM kostenfrei zuzustellen. Bei einem Transport durch Dritte ist die Sendung auf gesichertem Transportweg (eingeschriebener Brief, Postwertpaket oder ähnliches) aufzugeben und in angemessener Höhe zu versichern.
Rückgabe- und Löschungspflicht. 8.1 Bei Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses ist der Kunde zur Rückgabe der ihm überlassenen Zu- gangsdaten sowie sonstiger Unterlagen an neo42 verpflichtet. Pakete, Skripte und Tools dürfen nach Ablauf des Servicezeitraums unter Einhaltung der herstellereigenen Lizenzbedingungen weiterverwendet werden, so- fern der Kunde die Nutzungsbedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Nutzungsbedin- gungen der jeweiligen Hersteller eingehalten hat.
Rückgabe- und Löschungspflicht. 10.1 Bei Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses ist der Kunde zur Rückgabe der ihm überlassenen Zu- gangsdaten sowie sonstiger Unterlagen zum neo42 Service Portal verpflichtet. Der Zugriff auf das neo42 Ser- vice Portal entfällt mit Ablauf des Vertrages. Die vom Kunden vor Ablauf des Vertrages bereits installierte Version des neo42 Service Management Depot darf der Kunde auch nach Ablauf des Vertrages weiter nutzen. Der Kunde hat nach Ablauf des Vertrages allerdings kein Recht auf Programmupdates oder Support.
Rückgabe- und Löschungspflicht. (1) Bei Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses ist der Kunde zur Rückgabe der ihm überlassenen Zugangsdaten und sonstiger von MHG überlassener Unterlagen oder Gegenstände mit Ausnahme der käuflich erworbenen Hardware verpflichtet.
Rückgabe- und Löschungspflicht. 7.1 Bei Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses ist der Kunde zur Rückgabe der ihm überlassenen Zugangsdaten sowie aller sonstiger Unterlagen verpflichtet.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen