Rügefrist. Bei kaufvertraglichen und werkvertraglichen Leistungen sind offen- sichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Arbeitstagen („Arbeitstage“ sind Montag bis Xxxxxxx, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen) nach Leistungserbrin- gung (bzw. wenn eine förmliche Abnahme erfolgt: innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Abnahme) in Textform beim Auftragnehmer unter genauer Bezeichnung des Mangels anzuzeigen. Bei nicht offensicht- lichen Mängeln muss die Rüge in Textform unverzüglich nach Fest- stellung des Mangels, spätestens aber binnen der für die Verjährung von Mängelhaftungsansprüchen geregelten Fristen erfolgen. Unter- lässt der Auftraggeber eine fristgemäße Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt.
Rügefrist. 1. Bei kauf- und werkvertraglichen Leistungen sind offene Mängel, soweit keine förmliche Abnahme erfolgt, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Leistungserbringung in Textform beim Auftragnehmer unter genauer Bezeichnung des Mangels anzuzeigen. Bei verborgenen Mängeln muss die Rüge in Textform unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens aber binnen der für die Verjährung von Mängelhaftungsansprüchen geregelten Fristen erfolgen. Unterlässt der Auftraggeber eine frist- gemäße Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt.
2. Bei dienstvertraglichen Leistungen gilt hinsichtlich der Rügefrist für Schlecht- oder Minderleistungen die in vorstehender Ziffer 11.1 für verborgene Mängel getroffene Regelung entsprechend.
Rügefrist. Der Besteller ist berechtigt, Mängelrügen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware, bei versteckten Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung, zu erheben.
Rügefrist. Durch den kaufenden Kunden festgestellte Mängel, für welche Digitalmaterial bzw. Büro für Erfrischung oder Digitalmaterial Computershop gewähr- leistungspflichtig sind, sind innert 7 Tagen seit Feststellung des Mangels schriftlich oder per E-Mail zu rügen. Andernfalls gelten entsprechende Mängel als genehmigt und sämtliche Gewährleistungs- und Garantierechte als verwirkt.
Rügefrist. Die Wartung und die Ersatzteile sind vom Kunden sofort zu prüfen. Beanstandungen sind innerhalb von 5 Tagen schriftlich geltend zu machen. Nicht ohne Weiteres feststellbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu beanstanden.
Rügefrist. Der Besteller ist verpflichtet, offensichtliche Mängel der Ware oder Leistung unverzüglich schriftlich zu rügen, spätestens 5 Tage nach Übergabe oder Erhalt der Leistung. Verdeckte Mängel sind unverzüglich schriftlich, spätestens 5 Tage nach Ihrer Entdeckung, zu rügen. Unterlässt der Besteller die Rüge, so gilt die Ware oder Leistung als genehmigt. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Xxxxxx eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, gilt für die Rügefrist die Regelung im HGB §§ 377 ff HGB. Bei sichtbarer Beschädigung der Verpackung ist dies direkt auf den Transportpapieren (Lieferschein/Spediteurspapiere …) zu bemängeln und niederzuschreiben, sowie zur Beweissicherung zu fotographieren. Sollte dies nicht geschehen sein, ist eine Reklamation ausgeschlossen. 6.Toleranzen / Leistungsausführung / Dokumentation / Aufmaß
Rügefrist. Die Rügefrist richtet sich nach SIA Norm 118, Art. 172.
Rügefrist. Einvernehmlich abbedungen wird die Prüf- und Rügeobliegenheit, insbesondere jene nach den §§ 377 und 378 UGB sowie des UN-Kaufrechtes.
Rügefrist. (Es ist zwingend, den ersten oder zweiten Absatz zu löschen) Die Rügefrist richtet sich nach SIA Norm 118, Art. 172. (oder) Die Rügefrist (Garantiefrist) wird für die einzelnen Leistungen wie folgt festgesetzt: Leistungen Rügefrist in Jahren
1. (Art) (Zahl)
2. (Art) (Zahl) (Überzählige Tabellenteile löschen)
Rügefrist. (Art. 172 Abs. 1)