Rabatte, Skonti, Boni, Materialveräußerungen Musterklauseln

Rabatte, Skonti, Boni, Materialveräußerungen. Rabatte und Skonti sind von den jeweiligen Kostenpositionen der Schlusskostenrechnung abzuziehen. Skonti, die durch außerhalb des Projekts stehende zusätzliche Eigenleistungen des Herstellers erreicht worden sind, brauchen bei den jeweili- gen Kostenpositionen nicht abgezogen zu werden. Erträge aus der Veräußerung von Gegenständen (Sachen und Rechte), die in den Produktionskosten enthalten sind, sind produktionskostenmindernd anzusetzen. Das Herstellerhonorar beträgt bis zu 5 Prozent der Herstellungskosten (ohne vorherigen Ansatz der Gage), jedoch höchstens 250.000 Euro. In besonders gelagerten, begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand der FFA Ausnahmen zulassen. Emp- fänger oder Empfängerin des Herstellerhonorars ist die natürliche Person, welcher die auf die Herstellung des Films bezogenen kreativen Aufgaben des Herstellers obliegen. Erbringt der (koproduzierende) Hersteller eigene sachliche Leistungen, so können diese Leistungen höchstens mit den jeweils marktüblichen Preisen bzw. Listenpreisen, soweit vorhanden, unter Reduzierung der Beträge um 25 Prozent angesetzt wer- den. Erbringt er sonstige personelle Eigenleistungen, so können diese Leistungen höchstens mit den jeweils marktüblichen Preisen bzw. Listenpreisen, soweit vorhanden, abzüglich der handelsüblichen Rabatte angesetzt werden. Sind der (koproduzierende) Hersteller bzw. der Inhaber, Allein- oder Mehrheitsgesellschafter des herstellenden Unternehmens (Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft) und der Regisseur oder die Regisseurin identisch, beträgt die Gage für Regie höchstens 4 Prozent der Gesamtherstellungskosten (ohne vorherigen Ansatz der Gage). Sind der (koproduzierende) Hersteller bzw. der Inhaber, Allein- oder Mehrheitsgesellschafter des herstellenden Unternehmens (Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft) und die Herstellungsleitung identisch, beträgt die Gage für die Herstellungsleitung höchstens 2,7 Prozent der Gesamtherstellungskosten (ohne vorherigen Ansatz der Gage). Bei sonstiger Mehrfachbetätigung des (koproduzierenden) Herstellers innerhalb des Herstellungsprozesses eines Projektes sind Reduzierungen der Gagensätze in Höhe von 20 Prozent vorzunehmen. ANLAGE 5:‌ Zu den Herstellungskosten eines Projekts gehören die in der nachfolgenden Übersicht A aufgeführten Kostenarten. Die Umsatzsteuer (abzugsfähige Vorsteuer) bleibt außer Ansatz (Nettoprinzip).

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.