Common use of Radio Monitoring Clause in Contracts

Radio Monitoring. Auf Antrag des AK führt das BAKOM im liechtensteinischen Frequenzraum zu Planungszwecken sowie der störungsfreien Frequenznutzung (Qualitätsanalysen und Störungslokalisierung) Messungen durch. Die Parteien können in einer Vereinbarung, die keiner besonderen Form bedarf, insbesondere den Umfang und den Zeitpunkt der Messungen sowie die Modalitäten der Berichterstattung regeln. Sind Messungen im Fürstentum Liechtenstein vor Ort notwendig, werden die BAKOM-Mitarbeitenden gemäss Absprache mit dem AK von Behördenvertretern des Fürstentums Liechtenstein begleitet.

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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches, Vereinbarung, Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches

Radio Monitoring. Auf Antrag des AK führt das BAKOM im liechtensteinischen Frequenzraum Fre- quenzraum zu Planungszwecken sowie der störungsfreien Frequenznutzung Frequenznut- zung (Qualitätsanalysen und Störungslokalisierung) Messungen durch. Die Parteien können in einer Vereinbarung, die keiner besonderen Form bedarf, insbesondere den Umfang und den Zeitpunkt der Messungen sowie die Modalitäten der Berichterstattung regeln. Sind Messungen im Fürstentum Liechtenstein vor Ort notwendig, werden die BAKOM-Mitarbeitenden gemäss Absprache mit dem AK von Behördenvertretern des Fürstentums Liechtenstein begleitet.

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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches, Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches

Radio Monitoring. Auf Antrag des AK führt das BAKOM im liechtensteinischen Frequenzraum Fre- quenzraum zu Planungszwecken sowie der störungsfreien Frequenznutzung Frequenz- nutzung (Qualitätsanalysen und Störungslokalisierung) Messungen durch. Die Parteien können in einer Vereinbarung, die keiner besonderen Form bedarf, insbesondere den Umfang und den Zeitpunkt der Messungen Mes- sungen sowie die Modalitäten der Berichterstattung regeln. Sind Messungen im Fürstentum Liechtenstein vor Ort notwendig, werden die BAKOM-Mitarbeitenden gemäss Absprache mit dem AK von Behördenvertretern des Fürstentums Liechtenstein begleitet.

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Samples: Vereinbarung Über Die Abänderung Der Protokolle I v Zur Vereinbarung Zwischen Der Regierung Des Fürstentums Liechtenstein Und Dem Schweizerischen Bundesrat Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches

Radio Monitoring. Auf Antrag des AK führt das BAKOM im liechtensteinischen Frequenzraum Fre- quenzraum zu Planungszwecken sowie der störungsfreien Frequenznutzung Frequenz- nutzung (Qualitätsanalysen und Störungslokalisierung) Messungen durch. Die Parteien Vollzugsbehörden können in einer Vereinbarung, die keiner besonderen be- sonderen Form bedarf, insbesondere den Umfang und den Zeitpunkt der Messungen sowie die Modalitäten der Berichterstattung regeln. Sind Messungen im Fürstentum Liechtenstein vor Ort notwendig, werden die BAKOM-Mitarbeitenden gemäss Absprache mit dem AK von Behördenvertretern des Fürstentums Liechtenstein begleitet.

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Samples: Vereinbarung Über Die Abänderung Der Protokolle I Bis v Der Vereinbarung Zwischen Der Regierung Des Fürstentums Liechtenstein Und Dem Schweizerischen Bundesrat Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches