Rangfolge der Vertragsbestandteile Musterklauseln

Rangfolge der Vertragsbestandteile. Die Rangfolge der Vertragsbestandteile ergibt sich, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, aus der Reihenfolge in Punkt 3.1. Öffentlich-rechtliche Vorschriften und Auflagen, insbesondere solche der Bau- und Betriebsanlagengenehmigung, sind jedenfalls ungeachtet ihrer Einstufung in Punkt 3.1 einzuhalten. Die AN hat die AG unverzüglich auf etwaige Fehler, Unvollständigkeiten, Widersprüche oder sonstige Unklarheiten in den Vertragsgrundlagen hinzuweisen. Widersprechen sich Beschreibungen, zeichnerische Darstellungen oder sonstige Inhalte innerhalb der Vertragsbestandteile gemäß Punkt 3.1, was nach Überprüfung dieser Unterlagen durch die AN nicht der Fall ist, hat die AG das Recht zu bestimmen, welche Beschreibung, Darstellung, oder sonstiger Inhalt gilt. Diese Bestimmung stellt keine Leistungsänderung dar und ist mit dem Pauschalfestpreis abgegolten.
Rangfolge der Vertragsbestandteile. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen der verschie- denen Bestandteile eines Vertrags gilt die folgende Rangfolge:
Rangfolge der Vertragsbestandteile. Die Rangfolge der Vertragsbestandteile ergibt sich, soweit nachstehend nichts an- deres geregelt ist, aus der Reihenfolge in Punkt 2.2. Öffentlich-rechtliche Vorschrif- ten und Auflagen sind jedenfalls ungeachtet ihrer Einstufung in diesem Punkt ein- zuhalten. Widersprechen sich Raumbuch, Pläne, Leistungsverzeichnisse, Baube- schreibung, technischer Bericht oder sonstige Inhalte innerhalb der Vertragsbe- standteile gemäß Punkt 2.2., hat der AG das Recht zu bestimmen, welche Be- schreibung, Darstellung oder sonstiger Inhalt gilt. Diese Bestimmung stellt keine Leistungsänderung dar.
Rangfolge der Vertragsbestandteile. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangordnung, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde: (i) dieser Vertrag (ii) die Anlagen zu diesem Vertrag mit Ausnahme von Anlage Nr. 2 (Angebot des Auftragnehmers) (iii) EVB-IT System-AGB, (iv) VOL/B (v) Xxxxxx Xx. 0 (Angebot des Auftragnehmers).
Rangfolge der Vertragsbestandteile. 17.1 Bei Widersprüchen zwischen dem Individualvertrag, den AGB und der Offerte gehen die Bestim- mungen des Individualvertrages denjenigen der AGB und Letztere denjenigen der Offerte vor.
Rangfolge der Vertragsbestandteile. Es gelten in der nachstehenden Reihenfolge:
Rangfolge der Vertragsbestandteile. Die Rangfolge der Vertragsbestandteile ergibt sich, soweit nachstehend nichts an- deres geregelt ist, aus der Reihenfolge in Punkt 1.2. Öffentlich-rechtliche Vor- schriften und Auflagen, insbesondere solche der Bau- und Betriebsanlagengeneh- migung, sind jedenfalls ungeachtet ihrer Einstufung in Punkt 1.2 einzuhalten. Die AN hat die AG unverzüglich auf etwaige Fehler, Unvollständigkeiten oder sons- tige Unklarheiten in den Vertragsgrundlagen hinzuweisen. Widersprechen sich Be- schreibungen, zeichnerische Darstellungen oder sonstige Inhalte innerhalb der Vertragsbestandteile gemäß Punkt 1.2, was nach Überprüfung dieser Unterlagen durch die AN nicht der Fall ist, hat die AG das Recht zu bestimmen, welche Be- schreibung, Darstellung, oder sonstiger Inhalt gilt. Diese Bestimmung stellt keine Leistungsänderung dar und ist mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. Soweit Leistungen nicht eindeutig beschrieben sind, sind sie in einer den beschrie- benen Leistungen gleichwertigen Qualität, mindestens aber nach mittlerer Art und Güte zu erbringen. Die AN darf nur fabrikneue Baustoffe, Bauteile und Ausstattun- gen verwenden, die den allgemein anerkannten europäischen, hilfsweise österrei- chischen Normen und Prüfzeichen entsprechen. Materialien aus auslaufenden Pro- duktionen dürfen grundsätzlich nicht eingebaut werden.
Rangfolge der Vertragsbestandteile. Im Falle von Widersprüchen zwischen den AGB, diesen Bedingungen für Pflege- und Wartungsleistungen, der Servicebeschreibung und/oder sonstigen zusätzlichen Dokumenten, auf die in der Servicebeschreibung Bezug genommen wird, gelten vorrangig: (i) der Einzelvertrag/das SOW; (ii) diese Bedingungen für Pflege- und Wartungsleistungen; (iii) die AGB; (iv) die Servicebeschreibung und (v) sonstige zusätzliche Dokumente.
Rangfolge der Vertragsbestandteile. Im Falle von Widersprüchen zwischen den AGB, der Leistungsbeschreibung Service und/oder sonstigen zusätzlichen Dokumenten, auf die in der Leistungsbeschreibung Service Bezug genommen wird, gelten vorrangig: (i) der Einzelvertrag/das SOW; (ii) diese AGB; (iii) die Leistungsbeschreibung Service und (vi) sonstige zusätzliche Dokumente.

Related to Rangfolge der Vertragsbestandteile

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.