Rangrücktrittsklausel. Die Rückzahlung der Darlehen und die Zahlung von Xxxxxx kann nicht verlangt werden, so- lange die Darlehensnehmerin dieses Kapital zur Erfüllung ihrer (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt, d.h. es handelt sich um nachrangige Darlehen. Die Darlehensge- berInnen können ihren Anspruch auf Rückzahlung der Darlehen und auf die Auszahlung von Zinsen nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer führt. Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall treten die Darlehensgebe- rInnen mit ihrer Darlehensforderung im Rang hinter die Forderungen aller GläubigerInnen zurück. Die Rückzahlung des Darlehens kann insofern von der DarlehensnehmerIn nicht garan- tiert werden, d.h. es handelt sich nicht um einen unbedingten Rückzahlungsanspruch.
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Samples: Darlehensvertrag
Rangrücktrittsklausel. Die Rückzahlung der Darlehen und die Zahlung von Xxxxxx kann nicht verlangt werden, so- lange die Darlehensnehmerin solange der Darlehensnehmer dieses Kapital zur Erfüllung ihrer seiner (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt, d.h. es handelt sich um nachrangige Darlehen. Die Darlehensge- berInnen Darlehensgeber können ihren Anspruch auf Rückzahlung der Darlehen und auf die Auszahlung von Zinsen nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer des Darlehensnehmers führt. Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall treten die Darlehensgebe- rInnen Darlehensgeber mit ihrer Darlehensforderung im Rang hinter die Forderungen aller GläubigerInnen Gläubiger zurück. Die Rückzahlung des Darlehens kann insofern von der DarlehensnehmerIn vom Darlehensnehmer nicht garan- tiert garantiert werden, d.h. es handelt sich nicht um einen unbedingten Rückzahlungsanspruch.
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Samples: Kreditvertrag
Rangrücktrittsklausel. Die Rückzahlung der Darlehen und die Zahlung von Xxxxxx kann nicht verlangt werden, so- lange die Darlehensnehmerin solange der Darlehensnehmer dieses Kapital zur Erfüllung ihrer seiner (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt, d.h. es handelt sich um nachrangige Darlehen. Die Darlehensge- berInnen Darlehensgeber*innen können ihren Anspruch auf Rückzahlung der Darlehen und auf die Auszahlung von Zinsen nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer des Darlehensnehmers führt. Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall treten die Darlehensgebe- rInnen Darlehensgeber*innen mit ihrer Darlehensforderung im Rang hinter die Forderungen aller GläubigerInnen Gläubiger zurück. Die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Xxxxxx kann insofern von der DarlehensnehmerIn vom Darlehensnehmer nicht garan- tiert garantiert werden, d.h. es handelt sich nicht um einen unbedingten Rückzahlungsanspruch.
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Samples: Darlehensvertrag
Rangrücktrittsklausel. Die Rückzahlung der Darlehen des Kredits und die Zahlung von Xxxxxx der Zinsen kann nicht verlangt werden, so- lange solange die Darlehensnehmerin dieses Kapital zur Erfüllung ihrer (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt, d.h. das heißt es handelt sich um nachrangige Darlehen. Die Darlehensge- berInnen Darlehensgeber/innen können ihren Anspruch auf Rückzahlung der Darlehen Kredite und auf die Auszahlung von Zinsen nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer Darlehnsnehmerin führt. Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall treten die Darlehensgebe- rInnen Darlehensgeber/innen mit ihrer Darlehensforderung im Rang ihren Darlehensforderungen hinter die Forderungen aller GläubigerInnen Gläubiger zurück. Die Rückzahlung des Darlehens Kredits kann insofern von der DarlehensnehmerIn Darlehensnehmerin nicht garan- tiert garantiert werden, d.h. das heißt es handelt sich nicht um einen unbedingten Rückzahlungsanspruch.
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Samples: Privatdarlehensvertrag
Rangrücktrittsklausel. Die Rückzahlung der Darlehen des Kredits und die Zahlung von Xxxxxx der Zinsen kann nicht verlangt werden, so- lange solange die Darlehensnehmerin Kreditnehmerin dieses Kapital zur Erfüllung ihrer (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt, d.h. es handelt sich um nachrangige ein nachrangiges Darlehen. Die Darlehensge- berInnen können Auch im Insolvenz- und Liquidationsfall tritt der/die Kreditgeber/in mit seiner/ihrer Rückzahlungsforderung im Rang hinter die Forderungen aller Gläubiger zurück. Der/die Kreditgeber/in kann seinen/ihren Anspruch auf Rückzahlung des Kredits und der Darlehen und auf die Auszahlung von Zinsen nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer Kreditnehmerin führt. Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall treten die Darlehensgebe- rInnen mit ihrer Darlehensforderung im Rang hinter die Forderungen aller GläubigerInnen zurück. Die Rückzahlung des Darlehens Kredits kann insofern von der DarlehensnehmerIn nicht garan- tiert garantiert werden, d.h. es handelt sich nicht um einen unbedingten Rückzahlungsanspruch.
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Samples: Kreditvertrag
Rangrücktrittsklausel. Die Rückzahlung der Darlehen und die Zahlung von Xxxxxx des Darlehens kann nicht verlangt werden, so- lange die Darlehensnehmerin solange der Darlehensnehmer dieses Kapital zur Erfüllung ihrer seiner (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt, d.h. es handelt sich um nachrangige ein nachrangiges Darlehen. Die Darlehensge- berInnen können ihren Der Darlehensgeber kann seinen Anspruch auf Rückzahlung der Darlehen und auf die Auszahlung von Zinsen nicht des Darlehens erst geltend machen, wenn dies nicht zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer des Darlehensnehmers führt. Auch iIm Insolvenz- oder Liquidationsfall treten die Darlehensgebe- rInnen tritt der Darlehensgeber mit ihrer seiner Darlehensforderung im Rang hinter die Forderungen aller GläubigerInnen Gläubiger zurück. Die Rückzahlung des Darlehens kann insofern von der DarlehensnehmerIn vom Darlehensnehmer nicht garan- tiert garantiert werden, d.h. es handelt sich nicht um einen unbedingten besteht kein unbedingter Rückzahlungsanspruch.
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Rangrücktrittsklausel. Die Rückzahlung der Darlehen und die Zahlung von Xxxxxx des Darlehens kann nicht verlangt werden, so- lange die Darlehensnehmerin solange der Darlehensnehmer dieses Kapital zur Erfüllung ihrer seiner (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt, d.h. es handelt sich um nachrangige ein nachrangiges Darlehen. Die Darlehensge- berInnen Darlehensgeber können ihren Anspruch auf Rückzahlung der Darlehen und auf die Auszahlung von Zinsen des Darlehens nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer des Darlehensnehmers führt. Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall treten die Darlehensgebe- rInnen mit ihrer Darlehensforderung im Rang hinter die Forderungen aller GläubigerInnen zurück. Die Rückzahlung des Darlehens kann insofern von der DarlehensnehmerIn nicht garan- tiert werden, d.h. es handelt sich nicht um einen unbedingten Rückzahlungsanspruch.
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Samples: Kreditvertrag
Rangrücktrittsklausel. Die Rückzahlung der Darlehen und die Zahlung von Xxxxxx kann nicht verlangt werden, so- lange die Darlehensnehmerin solange der Darlehensnehmer dieses Kapital zur Erfüllung ihrer seiner (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt, d.h. es handelt sich um nachrangige Darlehen. Die Darlehensge- berInnen Darlehensgeber können ihren Anspruch auf Rückzahlung der Darlehen und auf die Auszahlung von Zinsen nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer des Darlehensnehmers führt. Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall treten die Darlehensgebe- rInnen Darlehensgeber mit ihrer Darlehensforderung im Rang hinter die Forderungen aller GläubigerInnen Gläubiger zurück. Die Rückzahlung des Darlehens kann insofern von der DarlehensnehmerIn vom Darlehensnehmer nicht garan- tiert garantiert werden, d.h. es handelt sich nicht um einen unbedingten Rückzahlungsanspruch.
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Samples: Darlehensvertrag
Rangrücktrittsklausel. Die Rückzahlung der Darlehen und die Zahlung von Xxxxxx des Darlehens kann nicht verlangt werden, so- lange die Darlehensnehmerin solange der Darlehensnehmer dieses Kapital zur Erfüllung ihrer seiner (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt, d.h. es handelt sich um nachrangige ein nachrangiges Darlehen. Die Darlehensge- berInnen können kreditgebende Person kann ihren Anspruch auf Rückzahlung der Darlehen und auf die Auszahlung von Zinsen nicht des Darlehens erst geltend machen, wenn dies nicht zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer des Darlehensnehmers führt. Auch iIm Insolvenz- oder Liquidationsfall treten tritt die Darlehensgebe- rInnen kreditgebende Person mit ihrer Darlehensforderung im Rang hinter die Forderungen aller GläubigerInnen Kreditgebenden zurück. Die Rückzahlung des Darlehens kann insofern von der DarlehensnehmerIn vom Darlehensnehmer nicht garan- tiert garantiert werden, d.h. es handelt sich nicht um einen unbedingten besteht kein unbedingter Rückzahlungsanspruch.
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