Common use of Rauch- und Rußschäden Clause in Contracts

Rauch- und Rußschäden. 5.1 In Erweiterung von § 2.1 DEG-VGB 2019 Abschnitt A gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Rauch oder Ruß, der plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt, mitversichert. 5.2 Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch dauernde Einwirkung von Rauch und Ruß entstehen.

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Rauch- und Rußschäden. 5.1 6.1 In Erweiterung von § 2.1 2.2 DEG-VGB 2019 2018 Abschnitt A gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Rauch oder Ruß, der plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt, mitversichert. 5.2 6.2 Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch dauernde Einwirkung von Rauch und Ruß entstehen. 6.3 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.

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Rauch- und Rußschäden. 5.1 6.1 In Erweiterung von § 2.1 2.2 DEG-VGB 2019 2022 Abschnitt A gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Rauch oder Ruß, der plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt, mitversichert. 5.2 6.2 Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch dauernde Einwirkung von Rauch und Ruß entstehen.

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Rauch- und Rußschäden. 5.1 6.1 In Erweiterung von § 2.1 2.2 DEG-VGB 2019 2021 Abschnitt A gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Rauch oder Ruß, der plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt, mitversichert. 5.2 6.2 Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch dauernde Einwirkung von Rauch und Ruß entstehen.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Rauch- und Rußschäden. 5.1 6.1 In Erweiterung von § 2.1 2.2 DEG-VGB 2019 2018 Abschnitt A gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Rauch oder Ruß, der plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt, mitversichert. 5.2 6.2 Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch dauernde Einwirkung von Rauch und Ruß entstehen.

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