Vorsorgedeckung Musterklauseln

Vorsorgedeckung. Stellt die Basler für ein neu einzulösendes Fahrzeug einen Versiche- rungsnachweis aus, besteht ab dem Einlösedatum eine vorsorgliche Teil- und Kollisionskaskoversicherung. Der Versicherungsschutz endet am Tag, an dem die Versicherung bei der Basler beantragt wird, jedoch spätestens 30 Tage nach Einlösung des Fahrzeuges. Die Vorsorgede- ckung wird in der Kollisionskasko für Fahrzeuge bis zum 7. Betriebsjahr gewährt. Die Entschädigung erfolgt zum Zeitwert und ist auf einen maxi- malen Betrag von CHF 120000 für Personen- und Lieferwagen begrenzt. Bei einem Kollisionskaskoschaden beträgt der Selbstbehalt CHF 1000. K2
Vorsorgedeckung. Bei einer Fahrzeugeinlösung besteht während den ersten 30 Tagen ab Gültigkeit des Nachweises automatisch eine Vollkaskodeckung (Selbstbehalt Kollision CHF 1000). Die Vorsorgedeckung gewähren wir für Fahrzeuge bis und mit dem 7. Betriebsjahr mit einem Neuwert bis CHF 200 000.
Vorsorgedeckung. Stellt die Basler für eine Fahrzeugparkerweiterung oder einen Fahr- zeugwechsel für das neu einzulösende Fahrzeug einen Versi- cherungsnachweis aus, besteht ab dem Einlösedatum eine vorsorgliche Teil- und Kollisionskaskoversicherung. Der Versicherungsschutz endet am Tag, an dem die Versicherung bei der Basler beantragt wird, jedoch spätestens 30 Tage nach Einlösung des Fahrzeuges. Die Vorsorgedeckung wird in der Kollisionskasko für Fahrzeuge bis zum 7. Betriebsjahr gewährt. Die Entschädigung erfolgt zum Zeitwert und ist auf einen maximalen Betrag von 120 000 CHF für Personenwagen und Nutzfahrzeuge und 20 000 CHF für Motorräder begrenzt. Bei einem Kollisionskaskoschaden beträgt der Selbstbehalt 1000 CHF. K2
Vorsorgedeckung. Für Neuanschaffungen gewährt der Versicherer eine Vorsorgedeckung in der Höhe von 25 % der vereinbarten Gesamtversicherungssumme. Neuanschaffungen müssen dem Versicherer innert 90 Tagen nach Anschaffung unter Angabe der Versicherungswerte gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Vorsorgedeckung.
Vorsorgedeckung a) AXA Art haftet bis 25 % zusätzlich zu der unter Art. B3 definierten Versicherungssumme, maximal bis zu einer Gesamtversicherungssumme in Höhe von CHF 625'000 für Kunstgegenstände und Hausrat einschliesslich, Wertgegenstände und innerhalb dieser Vorsorge für Neuanschaffungen innerhalb der laufenden Versicherungsperiode, sofern diese nachweislich erfolgten. Die Summe der Neuanschaffungen ist seitens des Versicherungsnehmers nach Aufforderung durch AXA Art am Ende der Versicherungsperiode innerhalb eines Monates zu melden. Werden die Neuanschaffungen nicht innerhalb eines Monates nach Auforderung angemeldet, entfällt für die Neuanschaffungen rückwirkend der Versicherungs- schutz.
Vorsorgedeckung. Wenn Sie eine kombinierte Haftpflicht- und Vollkaskoversiche- rung verbindlich beantragen, besteht während der ersten 30 Tage ab Gültigkeit des Nachweises eine Vollkaskodeckung. Die Vor- sorgedeckung gewähren wir für Fahrzeuge bis und mit dem 7. Betriebsjahr mit einem Neuwert bis CHF 100 000.–. Es gilt der beantragte Selbstbehalt.
Vorsorgedeckung. Wenn Sie eine kombinierte Haftpflicht- und Vollkaskoversiche- rung verbindlich beantragen, besteht während der ersten 30 Tage ab Gültigkeit des Nachweises eine Vollkaskodeckung. Die Vor- sorgedeckung gewähren wir für Wasserfahrzeuge bis und mit dem 7. Betriebsjahr mit einem Neuwert bis CHF 100 000.00. Es gilt der beantragte Selbstbehalt.
Vorsorgedeckung. Stellt die Baloise für ein neu einzulösendes Fahrzeug einen Versicherungsnachweis aus, besteht ab dem Ein- lösedatum eine vorsorgliche Teil- und Kollisionskasko- versicherung. Der Versicherungsschutz endet am Tag, an dem die Versicherung bei der Baloise beantragt wird, jedoch spätestens 30 Tage nach Einlösung des Fahrzeu- ges. Die Vorsorgedeckung wird in der Kollisionskasko für Fahrzeuge bis zum 7. Betriebsjahr gewährt. Die Entschä- digung erfolgt zum Zeitwert und ist auf einen maximalen Betrag von CHF 120’000 für Personen- und Lieferwagen und CHF 20’000 für Motorräder begrenzt. Bei einem Kolli- sionskaskoschaden beträgt der Selbstbehalt CHF 1’000.
Vorsorgedeckung. Für neu hinzukommende Tochtergesellschaften, die nicht automatisch vom Versicherungsschutz gemäß Ziffer VIII. 3.
Vorsorgedeckung. Sollte im Zeitpunkt des Unfalles keine Deckung gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) bestehen, so übernimmt die Basler die zu ersetzenden Pflegeleistungen und Kosten voll. Bei Spitalaufenthalt die Kosten der 1. Spitalklasse.