Vorsorgedeckung. Stellt die Basler für ein neu einzulösendes Fahrzeug einen Versiche- rungsnachweis aus, besteht ab dem Einlösedatum eine vorsorgliche Teil- und Kollisionskaskoversicherung. Der Versicherungsschutz endet am Tag, an dem die Versicherung bei der Basler beantragt wird, jedoch spätestens 30 Tage nach Einlösung des Fahrzeuges. Die Vorsorgede- ckung wird in der Kollisionskasko für Fahrzeuge bis zum 7. Betriebsjahr gewährt. Die Entschädigung erfolgt zum Zeitwert und ist auf einen maxi- malen Betrag von CHF 120000 für Personen- und Lieferwagen begrenzt. Bei einem Kollisionskaskoschaden beträgt der Selbstbehalt CHF 1000. K2
Vorsorgedeckung. Bei einer Fahrzeugeinlösung besteht während den ersten 30 Tagen ab Gültigkeit des Nachweises automatisch eine Vollkaskodeckung (Selbstbehalt Kollision CHF 1000). Die Vorsorgedeckung gewähren wir für Fahrzeuge bis und mit dem 7. Betriebsjahr mit einem Neuwert bis CHF 200 000.
Vorsorgedeckung. Stellt die Basler für eine Fahrzeugparkerweiterung oder einen Fahr- zeugwechsel für das neu einzulösende Fahrzeug einen Versi- cherungsnachweis aus, besteht ab dem Einlösedatum eine vorsorgliche Teil- und Kollisionskaskoversicherung. Der Versicherungsschutz endet am Tag, an dem die Versicherung bei der Basler beantragt wird, jedoch spätestens 30 Tage nach Einlösung des Fahrzeuges. Die Vorsorgede- ckung wird in der Kollisionskasko für Fahrzeuge bis zum 7. Betriebsjahr gewährt. Die Entschädigung erfolgt zum Zeitwert und ist auf einen maxi- malen Betrag von CHF 120’000 für Personenwagen und Nutzfahrzeuge und CHF 20’000 für Motorräder begrenzt. Bei einem Kollisionskasko- schaden beträgt der Selbstbehalt CHF 1’000. K2
Vorsorgedeckung. Für Neuanschaffungen gewährt der Versicherer eine Vorsorgedeckung in der Höhe von 25 % der vereinbarten Gesamtversicherungssumme. Neuanschaffungen müssen dem Versicherer innert 90 Tagen nach Anschaffung unter Angabe des Versicherungswerts gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Vorsorgedeckung.
Vorsorgedeckung. Sofern während der Vertagsdauer zusätzliche Personen in den VSPB - Sektion Bern Gemeinden eintreten und den Eintritt in diesen Kollektivvertrag wünschen, so gilt die Versicherung auch für diese. Der VSPB - Sektion Bern Gemeinden ist jedoch verpflichtet, die entsprechende Prämie ab nächstem Prämienverfall zu bezahlen.
Vorsorgedeckung. Unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer die maßgebliche Wohnfläche des Wohngebäudes sowie die Ausstattungskriterien zutreffend angegeben hat, wird keine Unterversicherung angerechnet. Im Falle der Erweiterung der Wohnfläche gilt dies nur, sofern der Versicherungsneh- mer diese Änderung rechtzeitig angezeigt hat. Als rechtzeitig gilt, wenn die Anzeige innerhalb von 12 Mona- ten nach Beendigung der Erweiterungsmaßnahmen erfolgt.
Vorsorgedeckung a) AXA Art haftet bis 25 % zusätzlich zu der unter Art. B3 definierten Versicherungssumme, maximal bis zu einer Gesamtversicherungssumme in Höhe von CHF 625'000 für Kunstgegenstände und Hausrat einschliesslich, Wertgegenstände und innerhalb dieser Vorsorge für Neuanschaffungen innerhalb der laufenden Versicherungsperiode, sofern diese nachweislich erfolgten. Die Summe der Neuanschaffungen ist seitens des Versicherungsnehmers nach Aufforderung durch AXA Art am Ende der Versicherungsperiode innerhalb eines Monates zu melden. Werden die Neuanschaffungen nicht innerhalb eines Monates nach Auforderung angemeldet, entfällt für die Neuanschaffungen rückwirkend der Versicherungs- schutz.
b) AXA Art haftet für Transporte von nachweislich, nach Abschluss der Versicherung, neu angeschafften Kunstgegenständen, die vom Ort des Erwerbs bis zum Versicherungsort durchgeführt werden. Es gelten hierfür die unter Ziffer Art. B7 Bst. c) (Transporte) genannten Bestimmungen, die Entschädigungsgrenze je Einzelobjekt in Höhe von CHF 100'000 nach Art. B3 sowie die Summengrenzen unter diesem Art. B5 Bst. a).
Vorsorgedeckung. AXA Art haftet bis 25 % zusätzlich zu der unter Art. C 6 definierten Versicherungssumme, maximal bis zu einer Gesamtversicherungssumme in Höhe von CHF 625'000 für Kunstgegenstände und Hausrat einschliesslich Wertgegenstände und innerhalb dieser Vorsorge für Neuanschaffungen innerhalb der laufenden Versicherungsperiode, sofern diese nachweislich erfolgten. Die Summe der Neuanschaffungen ist seitens des Versicherungsnehmers nach Aufforderung durch AXA Art am Ende der Versicherungsperiode innerhalb eines Monates zu melden. Werden die Neuanschaffungen nicht innerhalb eines Monates nach Auforderung angemeldet, entfällt für die Neuanschaffungen rückwirkend der Versicherungsschutz.
Vorsorgedeckung. Sollte im Zeitpunkt des Unfalles keine Deckung gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) bestehen, so übernimmt die Basler die zu ersetzenden Pflegeleistungen und Kosten voll. Bei Spitalaufenthalt die Kosten der 1. Spitalklasse.
Vorsorgedeckung. Wenn Sie eine kombinierte Haftpflicht- und Vollkaskoversiche- rung verbindlich beantragen, besteht während der ersten 30 Tage ab Gültigkeit des Nachweises eine Vollkaskodeckung. Die Vor- sorgedeckung gewähren wir für Wasserfahrzeuge bis und mit dem 7. Betriebsjahr mit einem Neuwert bis CHF 100 000.00. Es gilt der beantragte Selbstbehalt.