Common use of Rauch- und Rußschäden Clause in Contracts

Rauch- und Rußschäden. In Erweiterung von A 1.1 und A 3 VHB 2022 der Continentale leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Ein Schaden durch Rauch oder Ruß liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Grundstück des Versicherungsortes befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt. Nicht versichert sind Schäden, die durch die dauernde Einwirkung des Rauches entstehen. Der Versicherer leistet Ersatz für Schäden am Gefriergut (Lebensmittel) durch Verderb als Folge eines Stillstandes der Gefriertruhe, bedingt durch einen unangekündigten öffentlichen Stromausfall oder technischen Defektes des Gerätes. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt. Abweichend von A 2.1 VHB 2022 der Continentale sind Schäden durch Blindgänger aus dem Ersten oder Zweiten Weltkrieg versichert. Eingeschlossen sind Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines versicherten Schadens durch radioaktive Isotope auf dem Grundstück auf dem der Versicherungsort liegt, betriebsbedingt vorhanden sind oder verwendet werden (z. B. Ionisations- rauchmelder), entstehen, insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung. Dies gilt nicht für radioaktive Isotope von Kernreaktoren. Kosten für Abbruch, Aufräumung, Abfuhr und Isolierung radioaktiv verseuchter Sachen infolge eines Versicherungsfalls nach Abs. 1 werden nur ersetzt, soweit dies besonders vereinbart ist und soweit die Maßnahmen gesetzlich geboten sind. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für Schäden an versicherten Sachen innerhalb der versicherten Wohnung, die durch Wildtiere (Rot-, Dam- oder Schwarzwild) entstehen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für Schäden, die durch missbräuchliche Nutzung Ihrer Scheck- oder Kreditkarte durch einen Dritten entstehen, sofern diese Karten infolge eines Einbruchdiebstahls (A 4.1 VHB 2022 der Continentale) abhanden gekommen sind und für sie kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen sowie die abhanden gekommenen Karten sperren zu lassen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so kann der Versicherer gemäß B 3.3.3 VHB 2022 der Continentale leis- tungsfrei sein. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt. Abweichend von A 3.7.2 VHB 2022 der Continentale sind Seng- und Schmorschäden versichert. Für Seng- und Schmorschäden bis zur Höhe von 200 EUR besteht kein Versicherungsschutz (Mindestschadenhöhe), ausgenom- men sind hiervon Schäden an Fußböden und Möbeln. Übersteigt der Schaden die Mindestschadenhöhe, besteht Versicherungs- schutz für den einzelnen Versicherungsfall bis zur Höhe der Versicherungssumme. Seng- und Schmorschäden sind durch Hitzeeinwirkung örtlich begrenzte Schäden, die durch Verfärbung der versengten/ver- schmorten Sachen sichtbar werden. Missbraucht der Täter den Telefonanschluss oder das Mobiltelefon des Versicherungsnehmers, nachdem er auf eine der in A 4.1 VHB 2022 der Continentale bezeichneten Art in die Wohnung eingedrungen ist, so werden die dadurch verursachten Gebühren erstattet. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.

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Samples: www.mannheimer.de, www.continentale.de

Rauch- und Rußschäden. In Erweiterung von A 1.1 und A 3 VHB 2022 der Continentale leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Ein Schaden durch Rauch oder Ruß liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Grundstück des Versicherungsortes befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt. Nicht versichert sind Schäden, die durch die dauernde Einwirkung des Rauches entstehen. Der Versicherer leistet Ersatz für Schäden am Gefriergut (Lebensmittel) durch Verderb als Folge eines Stillstandes der Gefriertruhe, bedingt durch einen unangekündigten öffentlichen Stromausfall oder technischen Defektes des GerätesStromausfall. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt. Abweichend von A 2.1 VHB 2022 der Continentale sind Schäden durch Blindgänger aus dem Ersten oder Zweiten Weltkrieg versichert. Eingeschlossen sind Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines versicherten Schadens durch radioaktive Isotope auf dem Grundstück auf dem der Versicherungsort liegt, betriebsbedingt vorhanden sind oder verwendet werden (z. B. Ionisations- rauchmelder), entstehen, insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung. Dies gilt nicht für radioaktive Isotope von Kernreaktoren. Kosten für Abbruch, Aufräumung, Abfuhr und Isolierung radioaktiv verseuchter Sachen infolge eines Versicherungsfalls nach Abs. 1 werden nur ersetzt, soweit dies besonders vereinbart ist und soweit die Maßnahmen gesetzlich geboten sind. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für Schäden an versicherten Sachen innerhalb der versicherten Wohnung, die durch Wildtiere (Rot-, Dam- oder Schwarzwild) entstehen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 1.000 EUR begrenzt. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für Schäden, die durch missbräuchliche Nutzung Ihrer Scheck- oder Kreditkarte durch einen Dritten entstehen, sofern diese Karten infolge eines Einbruchdiebstahls (A 1.2 und A 4.1 VHB 2022 der Continentale) abhanden abhan- den gekommen sind und für sie kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen sowie die abhanden gekommenen Karten sperren zu lassen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so kann der Versicherer gemäß B 3.3.3 VHB 2022 der Continentale leis- tungsfrei sein. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 500 EUR begrenzt. Abweichend von A 3.7.2 VHB 2022 der Continentale sind Seng- und Schmorschäden versichert. Für Seng- und Schmorschäden bis zur Höhe von 200 EUR besteht kein Versicherungsschutz (Mindestschadenhöhe), ausgenom- men sind hiervon Schäden an Fußböden und Möbeln. Übersteigt der Schaden die Mindestschadenhöhe, besteht Versicherungs- schutz für den einzelnen Versicherungsfall bis zur Höhe der Versicherungssumme1.000 EUR. Seng- und Schmorschäden sind durch Hitzeeinwirkung örtlich begrenzte Schäden, die durch Verfärbung der versengten/ver- schmorten Sachen sichtbar werden. Missbraucht der Täter den Telefonanschluss oder das Mobiltelefon des Versicherungsnehmers, nachdem er auf eine der in A 4.1 VHB 2022 der Continentale bezeichneten Art in die Wohnung eingedrungen ist, so werden die dadurch verursachten Gebühren erstattet. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.

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Samples: www.mannheimer.de, www.continentale.de