REACH-Verordnung. 1. Der Lieferant steht dafür ein, dass seine Liefersachen den geltenden Bestimmungen der Verordnung (EC) 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH- Verordnung) in ihrer jeweils aktuellen Fassung entsprechen und seine Liefersachen ausschließlich Stoffe enthalten, die, soweit unter den Bestim- mungen der REACH-Verordnung erforderlich, vorregistriert bzw. nach Ablauf der Übergangsfristen registriert sind.
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REACH-Verordnung. 1. Der Lieferant steht dafür ein, dass seine Liefersachen den geltenden Bestimmungen der Verordnung (EC) 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH- Verordnung) in ihrer jeweils aktuellen Fassung entsprechen und seine Liefersachen ausschließlich Stoffe enthalten, die, soweit unter den Bestim- mungen Bestimmungen der REACH-Verordnung erforderlicherfor- derlich, vorregistriert bzw. nach Ablauf der Übergangsfristen Übergangs- fristen registriert sind.
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Samples: www.meier-prozesstechnik.de
REACH-Verordnung. 1. Der Lieferant steht dafür ein, dass seine Liefersachen Lieferungen den geltenden Bestimmungen der Verordnung (EC) EG Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung Beschrän- kung chemischer Stoffe (REACH- REACH-Verordnung) in ihrer jeweils aktuellen der je- weils gültigen Fassung entsprechen und seine Liefersachen ausschließlich Stoffe enthalten, die, soweit unter den Bestim- mungen entsprechen. Der Lieferant wird insbesondere seinen Informationspflichten aus Art. 31 bis 33 der REACH-Verordnung erforderlich, vorregistriert bzw. nach Ablauf der Übergangsfristen registriert sindnachkommen.
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Samples: www.craemer.com
REACH-Verordnung. 1. Der Lieferant steht dafür ein, dass seine Liefersachen den geltenden Bestimmungen der Verordnung (EC) 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH- REACH-Verordnung) in ihrer jeweils aktuellen Fassung entsprechen und seine Liefersachen ausschließlich Stoffe enthalten, die, soweit unter den Bestim- mungen Bestimmungen der REACH-Verordnung erforderlich, vorregistriert bzw. nach Ablauf der Übergangsfristen registriert sind.
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Samples: www.conex-gmbh.de