Common use of Reaktions- und Wiederherstellungszeiten Clause in Contracts

Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. SCANACS trägt dafür Sorge, dass innerhalb einer von der Störungsklasse abhängigen Zeit ab Zugang der Meldung des Kunden (per Telefax, Telefon oder E-Mail) über das Vorliegen einer technischen Störung bzw. ab maschineller Fehlermeldung durch den Server oder durch das bei SCANACS installierte System selbst die Störungsbeseitigung eingeleitet und der Kunde hierüber informiert wird (Reaktionszeit). SCANACS trägt ferner dafür Sorge, dass die gemeldete bzw. bemerkte technische Störung innerhalb einer von der Störungsklasse abhängigen Zeit ab Eingang der Störungsmeldung beseitigt wird (Wiederherstellungszeit). Die Störungsklassen werden wie folgt vereinbart: Klasse 1 (schwere bzw. den Betrieb verhindernde Störungen) Beispiel: Ein Datenbankfehler verhindert die Nutzung einer SCANACS-Kernanwendung (z. B. Login) Klasse 2 (bedeutende bzw. den Betrieb beeinträchtigende Störungen) Beispiel: Eine Applikation, die nicht den Arbeitsprozess unmittelbar beeinflusst ist vollständig ausgefallen. Klasse 3 (minderschwere bzw. den Betrieb nicht beeinträchtigende Störungen) Beispiel: Eine Funktion innerhalb einer Applikation, die nicht den Arbeitsprozess unmittelbar beeinflusst, ist ausgefallen (z.B. Anlegen von Mitarbeitern in der Administration). Die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten werden wie folgt vereinbart: 1 1 h (unverzüglich) 12 h 2 12 h 24 h 3 24 h 72 h *) Lösungsvorschlag, Korrekturmaßnahme, Workaround, Aktionsplan wird zur Verfügung gestellt

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Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. SCANACS trägt dafür Sorge, dass innerhalb einer von der Störungsklasse abhängigen Zeit ab Zugang der Meldung des Kunden (per Telefax, Telefon oder E-Mail) über das Vorliegen einer technischen Störung bzw. ab maschineller Fehlermeldung durch den Server oder durch das bei SCANACS installierte System selbst die Störungsbeseitigung eingeleitet und der Kunde hierüber informiert wird (Reaktionszeit). SCANACS XXXXXXX trägt ferner dafür Sorge, dass die gemeldete bzw. bemerkte technische Störung innerhalb einer von der Störungsklasse abhängigen Zeit ab Eingang der Störungsmeldung beseitigt wird (Wiederherstellungszeit). Die Störungsklassen werden wie folgt vereinbart: Klasse 1 (schwere bzw. den Betrieb verhindernde Störungen) Beispiel: Ein Datenbankfehler verhindert die Nutzung einer SCANACS-Kernanwendung (z. B. Login) Klasse 2 (bedeutende bzw. den Betrieb beeinträchtigende Störungen) Beispiel: Eine Applikation, die nicht den Arbeitsprozess unmittelbar beeinflusst ist vollständig ausgefallenausgefallen (z. B. Download-Funktion). Klasse 3 (minderschwere bzw. den Betrieb nicht beeinträchtigende Störungen) Beispiel: Eine Funktion innerhalb einer Applikation, die nicht den Arbeitsprozess unmittelbar beeinflusst, ist ausgefallen (z.B. Anlegen von Mitarbeitern in der Administration). Die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten werden wie folgt vereinbart: 1 1 h (unverzüglich) 12 h 2 12 h 24 h 3 24 h 72 h *) Lösungsvorschlag, Korrekturmaßnahme, Workaround, Aktionsplan wird zur Verfügung gestellt

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Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. SCANACS trägt dafür Sorge, dass innerhalb einer von der Störungsklasse abhängigen Zeit ab Zugang der Meldung des Kunden Apothekers (per Telefax, Telefon oder E-Mail) über das Vorliegen einer technischen Störung bzw. ab maschineller Fehlermeldung durch den Server oder durch das bei SCANACS installierte System selbst die Störungsbeseitigung eingeleitet und der Kunde Apotheker hierüber informiert wird (Reaktionszeit). SCANACS XXXXXXX trägt ferner dafür Sorge, dass die gemeldete bzw. bemerkte technische Störung innerhalb einer von der Störungsklasse abhängigen Zeit ab Eingang der Störungsmeldung beseitigt wird (Wiederherstellungszeit). Die Störungsklassen werden wie folgt vereinbart: Klasse 1 (schwere bzw. den Betrieb verhindernde Störungen) Beispiel: Ein Datenbankfehler verhindert die Nutzung einer SCANACS-Kernanwendung (z. B. Login) Klasse 2 (bedeutende bzw. den Betrieb beeinträchtigende Störungen) Beispiel: Eine Applikation, die nicht den Arbeitsprozess unmittelbar beeinflusst ist vollständig ausgefallen. ausgefallen (z. B. Nicht-Verfügbarkeit einer Krankenkasse für SCANACS Zuzahlungsprüfung) Klasse 3 (minderschwere bzw. den Betrieb nicht beeinträchtigende Störungen) Beispiel: Eine Funktion innerhalb einer Applikation, die nicht den Arbeitsprozess unmittelbar beeinflusst, ist ausgefallen (z.B. Anlegen von Mitarbeitern in der Administration). Die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten werden wie folgt vereinbart: 1 1 h (unverzüglich) 12 h 2 12 h 24 h 3 24 h 72 h *) Lösungsvorschlag, Korrekturmaßnahme, Workaround, Aktionsplan wird zur Verfügung gestellt

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Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. SCANACS 11.1 Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass innerhalb einer von der Störungsklasse abhängigen abhängigen, in der nachstehenden Tabelle vereinbarten Zeit ab Zugang der Meldung einer technischen Störung des Kunden (per TelefaxTelefon, Telefon Email) oder E-Mail) über das Vorliegen einer technischen Störung bzw. ab maschineller Fehlermeldung durch den Server SERVER oder durch das bei SCANACS beim Kunden installierte System selbst die Störungsbeseitigung eingeleitet und der Kunde hierüber informiert wird (Reaktionszeit). SCANACS Xxxxxxx trägt ferner dafür Sorge, dass die gemeldete bzw. bemerkte technische Störung innerhalb einer von der Störungsklasse abhängigen Zeit ab Eingang der Störungsmeldung beseitigt wird gemäß den nachfolgend beschriebenen Zeiträumen zu beseitigen (Wiederherstellungszeit). Störungsklasse Reaktionszeit Wiederherstellungszeit 1 1h 24h 2 4h Mit Veröffentlichung des nächsten Releases, spätestens innerhalb eines Monats 3 24h Spätestens mit dem übernächsten regelmäßigen Update der Software 11.2 Die Störungsklassen werden dabei wie folgt vereinbart: definiert: (a) Klasse 1 (schwere bzw. den Betrieb verhindernde Störungen) Beispiel): Bsp.: Ein Datenbankfehler verhindert die Nutzung einer SCANACS-Kernanwendung sämtliche oder wesentliche in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Funktionalitäten der Software oder Dienste sind vollständig nicht verfügbar; eine Umgehungslösung existiert nicht. (z. B. Loginb) Klasse 2 (bedeutende bzw. den Betrieb beeinträchtigende Störungen): Bsp.: mindestens drei (3) Beispiel: Eine Applikationder in Klasse 1 angesprochenen Funktionalitäten oder Dienste sind wesentlich beeinträchtigt, die nicht den Arbeitsprozess unmittelbar beeinflusst ist vollständig ausgefallen. ohne dass eine Umgehungslösung zur Verfügung steht. (c) Klasse 3 (minderschwere bzw. den Betrieb nicht beeinträchtigende Störungen) BeispielBsp.: Eine Funktion innerhalb einer ApplikationFunktionalitäten oder Dienste sind beeinträchtigt, die nicht den Arbeitsprozess unmittelbar beeinflusst, ist ausgefallen (z.B. Anlegen von Mitarbeitern in der Administration). Die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten werden wie folgt vereinbart: 1 1 h (unverzüglich) 12 h 2 12 h 24 h 3 24 h 72 h *) Lösungsvorschlag, Korrekturmaßnahme, Workaround, Aktionsplan wird aber eine Umgehungslösung steht zur Verfügung gestelltVerfügung.

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