Rechnungen und Zahlungen. Unsere Zahlungsansprüche gegen unsere Kunden werden bei An- bzw. Abnahme des Liefer-/Leistungsgegenstandes durch unsere Kunden fällig. Der in unserer Rechnung ausgewiesene Zahlbetrag ist anschließend innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Datum unserer Rechnung an uns -ohne jeden Abzug- zu zahlen.
Rechnungen und Zahlungen. Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen. Jede Rechnung ist sofort nach Zugang beim Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen. Die Forderung des Auftragnehmers nach einer Abschlagszahlung setzt nicht voraus, dass die Leistungen des Auftragnehmers, für die die Abschlagszahlung verlangt wird, durch eine Aufstellung nachgewiesen werden, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglicht.
Rechnungen und Zahlungen. 8.1 Der Lieferant hat uns Original-Rechnungen nach Erfüllung der vereinbarten Leistung für jede Bestellung
8.2 Zahlungsansprüche des Lieferanten gegen uns sind 30 Tage nach vertragsgemäßer Erfüllung seiner Leistungen und -soweit es sich um die Herstellung eines Werkes handelt- der Abnahme seiner Leistungen sowie ordnungsgemäßer Rechnungsstellung gemäß vorstehender Ziffer 8.1 zur Zahlung fällig. Xxxxxxx/Leistet der Lieferant vorzeitig, so beginnt der Ablauf der 30-Tages-Frist frühestens mit dem vertraglichen vorgesehenen Liefer- bzw. Fertigstellungstermin.
8.3 Wenn wir Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit i. S. x. Xxxxxx 8.2 leisten, gewährt uns der Lieferant 3 % Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung.
8.4 Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Der Anspruch des Lieferanten auf Zahlung von Verzugszinsen bleibt unberührt. Für den Eintritt unseres Verzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Lieferanten erforderlich.
Rechnungen und Zahlungen. Der Kunde zahlt alle von Tektronix in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum in der gleichen Währung wie die Bestellung des Kunden, sofern in der Leistungsvereinbarung nichts anderes angegeben ist. Falls der Kunde Serviceleistungen nicht benutzt, passt Tektronix die Leistungsgebühren nicht an. Der Kunde ist nicht berechtigt, Abzüge in Bezug auf Aufrechnungen oder Gegenforderungen vorzunehmen, es sei denn sein Gegenanspruch ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder steht im Gegenseitigkeitsverhältnis zum Hauptanspruch. Unbeschadet der sonstigen Rechte von Tektronix hierunter, ist Tektronix berechtigt, auf alle nach Fälligkeitsdatum ausstehenden Zahlungen Verzugszinsen in Höhe des niedrigeren der nachfolgenden Zinssätze zu berechnen, in Höhe von 1,5% pro Monat oder in Höhe des gesetzlich maximal zulässigen Verzugszinssatzes, wobei diese Zinsen täglich anfallen. Tektronix ist berechtigt, seine Kreditbedingungen zu ändern oder seine Leistungen auszusetzen, wenn nach Ansicht von Tektronix die finanzielle Lage oder das Zahlungsverhalten des Kunden dies rechtfertigt. Der Kunde übernimmt alle Inkassokosten Dritter, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die Tektronix bei der Eintreibung fälliger Beträge entstehen.
Rechnungen und Zahlungen. 9.1 Der Lieferant hat uns Rechnungen nach Erbringung der vertragsgemäßen Lieferung und/oder Leistung für jede Be- stellung gesondert unter Angabe der Bestell-Nummer, - datum, Abruf-Nummer, -datum und Kopie des Lieferscheines einzureichen. Die Umsatzsteuer ist jeweils gesondert auszu- weisen. Fehlen diese Angaben oder sind sie unrichtig oder unvollständig, wird der dem Lieferanten zustehende Zah- lungsanspruch nicht fällig.
9.2 Der Lieferant verpflichtet sich, neben der Umsatzsteuer- Identifikationsnummer auch die ihm von seinem zuständigen Finanzamt mitgeteilte Steuernummer in sämtliche Rechnun- gen deutlich sichtbar aufzunehmen.
9.3 Wir zahlen nach Eingang des Liefer- und Leistungsge- genstandes und der prüffähigen Rechnung (siehe Ziffer 9.1) innerhalb von 30 Tagen mit 3 % Skonto, innerhalb von 60 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 90 Tagen ohne Abzug. Eine vor dem vereinbarten Termin ausgeführte Liefe- rung berührt nicht die an diesen Termin gebundene Zahlungs- frist.
9.4 Abweichend von § 286, Abs. 3 BGB kommen wir nur in Verzug, wenn die Voraussetzungen des § 286, Abs. 1 oder Abs. 2 BGB vorliegen. Sofern und soweit der Lieferant keinen höheren Verzugschaden nachweist, ist er auf 5 % p.a. des ausstehenden Zahlungsanspruches beschränkt.
Rechnungen und Zahlungen. 1. Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung und im Original an den jeweiligen Standort der SLK- Kliniken zu senden. Die Rechnungsanschriften lauten: SLK-Kliniken Heilbronn GmbH SLK-Kliniken Heilbronn GmbH Klinikum am Gesundbrunnen Klinikum am Plattenwald Am Gesundbrunnen 20 – 26 Xx Xxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx 00000 Xxx Xxxxxxxxxxxxxx SLK-Kliniken Heilbronn GmbH SLK-Kliniken Heilbronn GmbH Geriatrische Rehaklinik Brackenheim Fachklinik Löwenstein Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxxx 00000 Xxxxxxxxxx Die Rechnung darf einer Lieferung nicht beigelegt, sondern muss gesondert geschickt werden. Sie muss prüffähig sein. Hierzu muss die Rechnung insbesondere die Auftragsnummer, das Auftragsdatum, die Anlieferstelle enthalten und übersichtlich sein. Ferner müssen in der Rechnung die einzelnen Leistungsposten aufgeführt sein und die in dem Vertrag enthaltenen Bezeichnungen verwendet werden. Beträge, die für etwaige Änderungen oder Ergänzungen zu bezahlen sind, müssen unter Hinweis auf die jeweilige Vereinbarung von den übrigen Rechnungsposten getrennt aufgeführt und besonders kenntlich gemacht werden. Darüber hinaus sind einer Rechnung alle erforderlichen Abrechnungsunterlagen (Stundenlohnzettel etc.) beizufügen. Rechnungen, die vorstehende Anforderungen nicht erfüllen, gelten mangels Bearbeitungsmöglichkeit als nicht zugegangen.
2. Die Bezahlung erfolgt (a) bei Lieferungen nach Annahme der Produkte oder bei Leistungen nach ordnungsgemäßer Leistungserbringung und einer etwaigen Abnahme (Teil B Ziffer IX dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und (b) Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Zahlungen erfolgen nur an den Auftragnehmer und unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Bei mangelhafter Lieferung oder mangelhafter Leistung sind die SLK-Kliniken berechtigt, die Zahlung insoweit bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung ohne Verlust von Rabatten, Skonti oder ähnlichen Preisnachlässen zurückzuhalten. Die Zahlungsfrist beginnt insoweit nach vollständiger Beseitigung der Mängel. Bei vorzeitiger Lieferung der Produkte oder vorzeitiger Leistungserbringung beginnt die Zahlungsfrist frühestens mit Ablauf der Liefer- oder Leistungsfrist oder zu dem vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin. Soweit der Auftragnehmer Prüfprotokolle, Qualitätsdokumente oder andere Unterlagen zur Verfügung zu stellen hat, löst die Annahme der Produkte erst dann die Zahlungsfrist aus, wenn den S...
Rechnungen und Zahlungen. 7.1 Rechnungen sind uns mit separater Post oder Email einzureichen; auf diese müssen unsere Bestellnummer und Kommissionsnummer aufgeführt sein. 7.2 Ihr Anspruch auf das Entgelt wird 60 Tage nach vollständigem Wareneingang und Erhalt Ihrer Rechnung zur Zahlung fällig oder nach unserer Xxxx 14 Tage mit 3% Skonto. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt derjenige Tag, an dem unsere Bank den Überweisungsauftrag erhalten hat.
Rechnungen und Zahlungen. 7.1 Zahlungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, netto ohne Skonto- abzug. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage und beginnt, sobald die Liefe- rung oder Leistung vollständig erbracht (und – bei Werkleistungen – vom Besteller abgenommen wurde) und die ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung beim Besteller eingegangen ist.
7.2 Eine Rechnung ist nur dann ordnungsgemäß ausgestellt, wenn die Be- stellnummer des Bestellers angegeben ist.
7.3 Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Leistungen durch den Be- steller als vertragsgemäß.
7.4 Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Versteuerung aller vom Besteller geleisteten Zahlungen selbst verantwortlich. Die Vergütung wird zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer gezahlt, wenn und soweit die Leistungen des Auftragnehmers umsatzsteuerpflichtig sind und sofern der Auftragnehmer eine ordnungsgemäße Rechnung nach den Vor- schriften des UStG stellt. Stellt sich heraus, dass die Leistungen des Auftragnehmers nicht umsatzsteuerpflichtig sind, hat der Auftragnehmer dem Besteller die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer unter Ver- zicht auf die Einrede der Entreicherung (§ 818 III BGB) unverzüglich zu erstatten.
7.5 Soweit die Vergütung nach deutschem Steuerrecht einem Quellensteu- ereinbehalt unterliegt, wird der Besteller die gesetzlichen Steuern einbe- halten und an die zuständige Behörde abführen. In den Fällen in denen nach dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen Steuerfreiheit bzw. ein reduzierter Steuersatz für die in Deutschland erzielte Vergütung gilt, werden Auftragnehmer und Besteller nach dem vorgeschriebenen Ver- fahren zur Beantragung der Freistellung bzw. Reduzierung im erforder- lichen Umfang tätig. Der Besteller wird dem Auftragnehmer eine Steuer- bescheinigung aushändigen.
Rechnungen und Zahlungen. (1) Rechnungen sind mit Angabe der Bestelldaten und sonstiger Be- stellkennzeichen an die Adresse von sera zu senden, sofern in der Bestellung nicht eine andere Rechnungsanschrift angegeben ist.
(2) Rechnungsduplikate sind als solche zu kennzeichnen. Die Umsatz- steuer ist in der Rechnung gesondert auszuweisen. Rechnungen müssen den jeweils aktuellen gesetzlichen Vorschriften und Anforde- rungen entsprechen. Nicht ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen werden dem Liefe- ranten zurückgesandt.
(3) Unter der Voraussetzung ordnungsgemäßer Lieferung und Rech- nungsstellung werden die Rechnungen des Lieferanten von sera unter Abzug von 3 % Skonto vom Brutto-Rechnungsbetrag innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungserhalt beglichen oder innerhalb von 45 Tagen netto ohne Skonto-Abzug.
(4) Maßgeblich für den Beginn der Zahlungsfrist ist die einwandfreie Warenlieferung und Leistungserbringung durch den Lieferanten sowie die ordnungsgemäße Rechnungsstellung und der Zeitpunkt des Rech- nungseingangs bei sera.
(5) Geleistete Zahlungen bedeuten nicht, dass die Lieferungen oder Leistungen abgenommen oder, falls keine Abnahme vorgesehen ist, vollständig erbracht wurden und die ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung sowie die zum Leistungsumfang gehörenden Dokumentati- onen und Prüfzeugnisse eingegangen sind.
(6) Im Falle einer Vorauszahlung durch sera stimmt der Lieferant der Ge- stellung einer unbefristeten Bankbürgschaft in wertmäßig mindestens gleicher Höhe zu.
Rechnungen und Zahlungen. 7.1 Rechnungen des Lieferanten haben allen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Sie sind in zweifacher Ausfertigung und unter Angabe der Bestellnummer per Post gemäß ZiIIer 3.3 an Ta2eda %ustria zu senden. Die ZweitschriIt ist deutlich als solche zu kennzeichnen. Rechnungen dürfen der Lieferung nicht beigefügt werden. Die Zahlungsfrist beginnt erst zu laufen, sobald eine ordnungsgemäße und den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Rechnung bei Takeda Austria einlangt.
7.2 Teil- und Vollzahlungen seitens Takeda Austria gelten nicht als Bestätigung der ordnungsgemäßen Lieferung.
7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges leistet Takeda Austria mit nachstehender Ausnahme Verzugszinsen in der Höhe des gesetzlichen Zinssatzes. Wurde der Zahlungsverzug von Takeda Austria leicht fahrlässig verschuldet, beträgt der Zinssatz 4% per anno.
7.4 Der Lieferant ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Takeda Austria berechtigt, seine Kaufpreisforderungen mit Gegenforderungen von Takeda Austria aufzurechnen.