Lieferung der Produkte. 3.1 Die Spezifikationen bezüglich des Typs, der Charakteristiken und der Modelleigenschaften in Katalogen, Preislisten und in der Korrespondenz des VERKÄUFERS sind immer nur ungefährer Art. Der VERKÄUFER kann die Spezifikationen der PRODUKTE jederzeit, so wie er es für nötig oder opportun hält, ändern und den KÄUFER über diese Änderungen informieren.
3.2 Die Lieferung der PRODUKTE erfolgt gemäß der Formel “ab Werk des Verkäufers”, am Werk des VERKÄUFERS in Cavezzo (Modena). Mit dieser Formel wird auf den Incoterm EXW (ex works – ab Werk) Bezug genommen, wie auch bezüglich der Rückgabeformeln, die schriftlich alternativ dazu vereinbart werden sollten. Es wird präzisiert, dass auf die “Incoterms” der Internationalen Handelskammer von Paris Bezug genommen wird und zwar so wie sie im Moment in Kraft sind, in dem jede einzelne Vereinbarung für die Lieferung der PRODUKTE getroffen wird.
3.3 Der VERKÄUFER haftet für keinen Verlust oder Schaden an den PRODUKTEN nach der Lieferung an den KÄUFER; in keinem Fall wird der KÄUFER von seiner Pflicht entbunden, den Preis der PRODUKTE zu zahlen, falls der Verlust oder der Schaden nach der Lieferung der PRODUKTE an den KÄUFER aufgetreten ist.
3.4 Die Verpflichtung der Lieferung der PRODUKTE seitens des VERKÄUFERS wird in allen Fällen ausgesetzt, in denen die Nichterfüllung des KÄUFERS seiner Verpflichtung der Zahlung des Preises der PRODUKTE offensichtlich wird.
3.5 Alle als Lieferfristen angegebenen Daten sind nur ungefährer Art und in keinem Fall stellt die Lieferfrist eine wesentliche Vertragsklausel dar. Der VERKÄUFER behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei jedem Auftrag Teillieferungen vornehmen zu können. Lieferungen von über 80% des Bestellten, mit entsprechender Preisreduzierung, gelten immer als vom Käufer akzeptiert. Bei einer Verspätung der Lieferungen kann der KÄUFER, nach einer ordnungsgemäßen und angemessenen Aufforderung innerhalb eines estimmten Termins den Verpflichtungen nachzukommen, weitere Lieferungen zurückweisen und für den Teil der PRODUKTE, der noch nicht geliefert wurde, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag, für den wegen der Verspätung nicht gelieferten Teil, führt nur zur Bezahlung der PRODUKTE, die tatsächlich geliefert wurden, unter Ausschluss jeden Schadenersatzes oder jeder Entschädigung.
3.6 Mit Annahme der verspäteten Lieferung verzichtet der KÄUFER auf jede Art von Forderung bezüglich der Verspätung.
3.7 Die Lieferung gilt als in jeder Hinsicht mit der Mitteilung (oder ...
Lieferung der Produkte. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die Auftragsbe- stätigung oder der Einzelvertrag massgebend. Bei Fehlen einer Auftragsbe- stätigung ist die Offerte von BitHawk oder eine anderweitig erfolgte Auf- tragserteilung des Kunden massgebend. Vorbehalten bleibt die Verfügbar- keit der Produkte beim Lieferanten bzw. Hersteller. Die Angaben von BitHawk über das Gewicht der Produkte sowie über Masse und Gewichte der Verpackung sind als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. BitHawk ist generell zu Teillieferungen berechtigt, sowie zur Lieferung von geringfügigen Über- oder Untermengen.
Lieferung der Produkte. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die Auftragsbestätigung massgebend. Bei Fehlen einer Auftragsbestätigung ist die Offerte von Bechtle oder eine anderweitig erfolgte Auftragserteilung des Kunden massgebend. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit der Produkte beim Lieferanten bzw. Hersteller. Die von Bechtle angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt somit nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere – aber nicht nur – für den Fall von Lieferverzögerungen infolge von Nachschubproblemen beim Lieferanten. Für Verzögerungen haftet Bechtle nicht und es entstehen keinerlei Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber Bechtle. Bechtle bemüht sich, angemessene Alternativen auszuarbeiten. Die Folgen von Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere zusätzliche für Bechtle entstehende Kosten, hat der Kunde zu tragen. Bechtle kann gegenüber der Auftragsbestätigung Änderungen vornehmen, sofern die Produkte die gleichen Funktionen erfüllen. Andere Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen des schriftlichen gegenseitigen Einverständnisses. Kosten, die bereits entstanden sind, hat der Kunde zu übernehmen. Zeitlich begrenzte Bestellungen auf Abruf müssen innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen werden. Andernfalls wird Bechtle die Restlieferung veranlassen und in Rechnung stellen. Verschiebt sich ein Liefertermin aufgrund einer Bestellungsänderung des Kunden, so behält sich Bechtle Preisänderungen vor. Warenrücksendungen bedürfen des schriftlichen Einverständnisses von Bechtle. Die Rücknahme von Softwareprodukten, Lizenzrechten und von Produkten ausserhalb des Standardsortiments von Bechtle ist in jedem Fall ausgeschlossen. Um zu vermeiden, dass derartige Produkte irrtümlicherweise bestellt werden, sollte der Kunde stets im Vorfeld prüfen, ob dieses Produkt tatsächlich seinen Anforderungen entspricht.
Lieferung der Produkte. 1. Die Lieferung der Produkte erfolgt durch Lieferung an die von der Gegenpartei angegebene Lieferadresse. Im Rahmen des Drop Shipping kann die Vertragspartei einen Dritten benennen, an den die Produkte geliefert werden.
2. 2MOBILITY bestimmt die Art und Weise der Verpackung und des Versands der Produkte.
3. Sofern die Art oder der Zweck einer ausdrücklich vereinbarten Lieferbedingung nichts anderes vorschreibt, geht das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Produkte auf die Vertragspartei oder den in Absatz 1 genannten Dritten über, sobald die Produkte von oder im Namen der Vertragspartei oder des Dritten empfangen werden.
4. Bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist ist die Vertragspartei niemals berechtigt, die Annahme der zu liefernden Produkte zu verweigern oder sie abnehmen zu lassen und die Beträge, die sie 2MOBILITY aufgrund des Vertrages schuldet, zu zahlen.
5. Wenn 2MOBILITY durch einen Umstand, der der Vertragspartei oder einem Dritten im Sinne von Absatz 1 zuzurechnen ist, zusätzliche Kosten entstehen, die nicht entstehen würden, wenn die Produkte zum Zeitpunkt der beabsichtigten Lieferung abgenommen worden wären, gehen diese Kosten zusätzlich zulasten der Vertragspartei. Diese Kosten können unter anderem die angemessenen Kosten für die Lagerung der Produkte und alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit mehreren Lieferversuchen umfassen.
Lieferung der Produkte. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die Auftragsbestätigung massgebend. Bei Fehlen einer Auf- tragsbestätigung ist die Offerte von Informatec oder eine an- derweitig erfolgte Auftragserteilung des Kunden massge- bend. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit der Produkte beim Lieferanten bzw. Hersteller.
Lieferung der Produkte. Lieferungen erfolgen EXW Diepoldsau, Schweiz (Incoterms 2020). Nutzen und Gefahr an den Produkten gehen mit der Lieferung der Produkte auf den Vertragspartner über. Nach der Lieferung ist der Vertragspartner für die Produkte und alle damit verbundenen Kos- ten verantwortlich, einschliesslich der Verladung der Produkte, al- ler Transporte, der Versicherung der Produkte, aller Zölle, ihrer Ein- und Ausfuhr, der Lagerung der Produkte und der Lieferung der Produkte an seine (End-)kunden. Clesana liefert dem Vertragspartner die Produkte in der bestellten Anzahl und am vereinbarten Lieferdatum. Ist ausnahmsweise kein Lieferdatum definiert, sind die Produkte jeweils innert einer Frist von 45 Tagen lieferbar. Kann ein Lieferdatum nicht eingehalten werden, meldet Xxxxxxx dies ungeachtet des Grundes für die Lieferverzögerung dem Ver- tragspartner und der Vertragspartner hat Xxxxxxx eine angemes- sene Frist zur nachträglichen Erfüllung zu gewähren. Xxxxxxx wird der Vertragspartner über das neue Lieferdatum informieren. Clesana ist nicht für Lieferverzögerungen verantwortlich, die durch Verfügbarkeits- oder Lieferengpässe durch Clesanas eigene Zu- lieferer entstehen. Xxxxxxx ist in diesem Fall berechtigt, ganz oder teilweise von der jeweiligen Bestellung entschädigungslos zurück- zutreten und wird den Vertragspartner unverzüglich informieren, dass die vereinbarte Lieferung nicht erfolgen kann. Für den Eintritt eines Lieferverzugs bedarf es stets eines verbind- lichen Lieferdatums und einer vorgängigen schriftlichen Mahnung durch den Vertragspartner. Ein Verzugsschaden und/oder jegliche Art von Schadenersatz aufgrund von Lieferverzögerungen und/oder Nichteinhaltung ei- nes Lieferdatums ist ausgeschlossen.
Lieferung der Produkte. 4.1 Für die Zustellung der Geschenkgutscheine an die von Ihnen angegebene Adresse, die bei einem physischen Geschenkgutschein in der Regel per Post erfolgt, fallen zusätzlichen Portokosten an. Wir sind bestrebt, Ihr Produkt so schnell wie möglich an Sie zu liefern, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Annahme Ihrer Bestellung im Falle eines physischen Geschenkgutscheins, bzw. innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden nach Ablauf des Tages der Annahme Ihrer Bestellung im Falle eines digitalen Prepaid-Codes.
4.2 Sobald Sie Ihren I.B.E. PRIME COUPON eingelöst und die Bestätigung der Bestellung von uns erhalten haben, beschränkt sich unsere Leistungspflicht auf das für Sie reservierte Produkt. Gefahrübergang erfolgt mit Lieferung an Sie.
4.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie Ihnen zumutbar sind.
4.4 Sie sind allein verantwortlich für die Prüfung der gelieferten Produkte und müssen uns innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Lieferung per E-Mail oder Telefon kontaktieren, wenn die von Ihnen erhaltenen Produkte falsch, beschädigt oder fehlerhaft sind und/oder andere Lieferabweichungen aufweisen. Sofern wir das Problem nicht lösen können, sind alle falschen, beschädigten oder fehlerhaften Produkte so schnell wie möglich an uns zurückzusenden. Sie sind für den sicheren Rückversand bis zu uns verantwortlich, wir empfehlen den Versand per eingeschriebenem Brief. Sobald wir die zurückgesendeten Produkte von Ihnen erhalten haben, liefern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprodukt.
4.5 Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust von Produkten oder Verzögerungen bei der Lieferung, die auf Grund von falschen oder unvollständigen Informationen durch Sie eintreten.
4.6 Wenn Sie uns korrekte und vollständige Informationen gegeben haben, aber die von Ihnen bestellten Produkte nicht erhalten, kontaktieren Sie uns bitte und wir werden Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprodukt liefern. Wir empfehlen, dass Sie mindestens zehn (10) Werktage ab dem Datum der Bestellung des Produkts warten, bevor Sie eine Nachlieferung anfordern. Sofern wir über den Kartenherausgeber die Möglichkeit haben, das Guthaben des nicht erhaltenen Originalprodukts auf das Ersatzprodukt umzuschreiben, können Sie das Original-Produkt vernichten, falls es später noch geliefert wird. Sofern wir diese Möglichkeit jedoch nicht haben, sind Sie verpflichtet, das später eintreffende Originalprodukt umgehend an uns zurückzusenden.
4.7 Wir haften nicht für Verzug durch Ereignisse, die wir...
Lieferung der Produkte. Die Produkte werden entsprechend der vom Vertriebspartner gemachten Anga- ben bereitgestellt. Der Vertriebspartner stellt Xxxxxx die administrativen Anmeldedaten bereit, die er von Tech Data für den Zugriff auf das entsprechende Produkt erhalten hat.
Lieferung der Produkte. 2.1. Dieser Unterabschnitt der Bedingungen gilt, wenn der Gegenstand des Angebots die Lieferung von Fertigprodukten ist.
2.2. Die Verpflichtungen des Lieferanten sind wie folgt:
2.2.1. die bestellten Produkte im vereinbarten Umfang und in der vereinbarten Qualität gemäß den geltenden Vorschriften und Normen zu liefern. Sollte ein Teil des Materials oder der Produkte ersetzt werden müssen, hat der Lieferant zuvor die schriftliche Zustimmung des Käufers für den Austausch einzuholen. Ersetzt der Lieferant ein Material oder ein Produkt ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers, so ist der Käufer nicht verpflichtet, die Produkte zu bezahlen;
2.2.2. alle gelieferten Produkte und ihre Bestandteile, Ersatzteile usw. müssen völlig neu, nach dem neuesten Stand der Technik und dem neuesten spezialisierten industriellen Know-how sowie in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Normen hergestellt sein, wobei der Lieferant auch verpflichtet ist, entsprechende Atteste vorzulegen;
2.2.3. die gelieferten Produkte müssen gemäß dem Gesetz über die technischen Anforderungen an Produkte und die Konformitätsbewertung (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 17/2011) und den Vorschriften über die Maschinensicherheit (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 75/2008 ff.) sowie allen anderen Gesetzen hergestellt werden, die auf die Produkte anwendbar sind und in der Republik Slowenien zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte in Kraft sind. Der Lieferant bescheinigt die Konformität mit den grundlegenden Arbeitsschutzanforderungen durch eine entsprechende Kennzeichnung der Produkte (Maschinen/Geräte) und ist verpflichtet, bei Abnahme oder spätestens vor Inbetriebnahme der Produkte eine entsprechende Konformitätserklärung in slowenischer Sprache und eine CE-Konformitätserklärung (europäische CE-Kennzeichnungsrichtlinien) mit allen Angaben gemäß den geltenden Vorschriften vorzulegen;
2.2.4. die Produkte zu liefern und zu montieren, die gemäß den folgenden Richtlinien hergestellt wurden: der Richtlinie 2004/108/ EG über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), der Richtlinie 2006/95/EG über elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen, der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und allen anderen Richtlinien, die zum Zeitpunkt der Lieferung für die Produkte gelten sollten;
2.2.5. Benutzerschulungen für den Käufer zur Handhabung der gelieferten Produkte vor deren Abnahme zu organisieren;
2.2.6. Ersatzteile für weitere 10 Jahre nach der A...
Lieferung der Produkte. 5.1. Das in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferdatum ist ein Schätzwert. Der Lieferort ist der Ort, der in dem von beiden Parteien unterzeichneten Bestellangebot angegeben ist.
5.2. Aus praktischen Gründen können die Produkte in mehreren Lieferungen geliefert werden (z. B. Lieferung von Produkten Dritter, die nicht gleichzeitig mit den Produkten von MCA Concept hergestellt werden).
5.3. MCA Concept kann nur nach einer schriftlichen Mahnung in Lieferverzug geraten. Diese Mahnung kann frühestens zwei Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist erfolgen. Vor diesem Zeitpunkt ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.