Common use of Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen Clause in Contracts

Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen. a) Aussteller erhalten in der Regel nach oder mit der Zulassung eine Rechnung. Beides kann in elektronischer Form zugestellt werden. Es ist entsprechend dem vermerkten Datum (14 Tage nach Rechnungsdatum) eine Anzahlung in Höhe von 50 % zu leisten. Die restlichen 50 % sowie etwaige Nachberechnungen sind bis spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung zu zahlen. Die Angabe der korrek- ten Rechnungsanschrift obliegt dem Aussteller – für nachträgliche Änderungen entsteht eine Bearbeitungsgebühr von € 40,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwert- steuer. Rechnungen, die später als 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung aus- gestellt werden, sind sofort in voller Höhe fällig. Generell gilt, dass alle Zahlungen bis Messebeginn auf dem vermerkten Konto eingegangen sein müssen. Der Ver- zug setzt mit Ablauf des Tages ein, der als letzter Zahlungstermin auf der Rech- nung vermerkt ist. Für jede Mahnung wird eine Pauschale von € 5,00 berechnet. Für den Fall kurzfristiger Zahlungen muss ein gültiger Nachweis (Kontoauszug) der erfolgten Zahlung zum Aufbau im Messebüro vorgelegt werden. Bei Barzah- lung von Rechnungen, eventuellen Verzugszinsen und/oder Mahngebühren im Messebüro wird eine Bearbeitungsgebühr von 1 % der Rechnungssumme jedoch mindestens € 10,00 erhoben. b) Bei Zahlungsverzug werden offene Forderungen mit den Verzugszinsen, geregelt durch § 288 BGB, verzinst. c) Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen aus dem Vertrag kann der Veranstalter an den eingebrachten Messegegenständen Vermieter-Pfandrecht geltend machen. Entstehen dadurch Kosten, z. B. durch Lagerung oder Transport der Waren, so werden diese Beträge dem Aussteller in Rechnung gestellt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen. a) Aussteller erhalten in der Regel nach oder mit der Zulassung eine Rechnung. Beides kann Rech- nungen können auch in elektronischer Form zugestellt werden. Es ist entsprechend ent- sprechend dem vermerkten Datum (14 Tage nach Rechnungsdatum) eine Anzahlung in Höhe von 50 % zu leisten. Die restlichen 50 % sowie etwaige Nachberechnungen sind bis spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung zu zahlen. Die Angabe der korrek- ten korrekten Rechnungsanschrift obliegt dem Aussteller Aus- steller – für nachträgliche Änderungen entsteht eine Bearbeitungsgebühr von € 40,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwert- steuerMehrwertsteuer. Rechnungen, die später als 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung aus- gestellt ausgestellt werden, sind sofort und in voller Höhe fällig. Generell gilt, dass alle Zahlungen bis Messebeginn auf dem vermerkten unserem Konto eingegangen sein müssen. Der Ver- zug Verzug setzt ein mit Ablauf Ab- lauf des Tages einTages, der als letzter Zahlungstermin auf der Rech- nung Rechnung vermerkt ist. Für jede Mahnung wird eine Pauschale Kostenpauschale von € 5,00 berechnet. Für den Fall kurzfristiger Zahlungen muss ein gültiger bringen Sie einen gültigen Nachweis (Kontoauszug) der erfolgten Zahlung zum Aufbau im Messebüro vorgelegt werdenmit ins Messebüro. Bei Barzah- lung Barzahlung von RechnungenRech- nungen, eventuellen zusätzlich eventueller Verzugszinsen und/oder Mahngebühren vor Ort im Messebüro wird eine Bearbeitungsgebühr von 1 % der Rechnungssumme jedoch mindestens 10,00 10,00 erhoben. b) Bei Zahlungsverzug werden offene Forderungen mit den Verzugszinsenentsprechenden Ver- zugszinsen, geregelt durch § 288 BGB, verzinst. c) Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen aus dem Vertrag kann der Veranstalter an den eingebrachten Messegegenständen Messeständen das Vermieter-Pfandrecht geltend machen. Entstehen dadurch Kosten, z. B. durch Lagerung oder Transport der Waren, so werden diese Beträge dem Aussteller in Rechnung gestellt.

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