Wartung/Instandhaltung Musterklauseln

Wartung/Instandhaltung. (nur anwendbar, soweit eine Wartungsleistung beauftragt wird)
Wartung/Instandhaltung. 7.15 Solaranlagen sind technische Installationen und bedürfen periodischen Kontrollen. Gemäss Unfallverhütungsverordnung Art. 17 ist ein Dach so zu gestalten, dass es sicher begangen werden kann. SyEnergy AG empfiehlt jedes Dach mit einer permanenten Arbeitssicherheitseinrichtung auszustatten und bietet diese Systeme / Komponenten bereits in der Offertphase mit an. Für eine spätere Begehung (z.B. Wartung) des Daches ist diese Einrichtung zwingend erforderlich.
Wartung/Instandhaltung. Der LIEFERANT stellt die Versorgung von LEISTUNGEN entsprechend den vereinbarten Liefermengen und Terminen sicher. Zur Vermeidung von Störungen und Maschinen-, Anlagen- und Werkzeugausfällen unterhält der LIEFERANT eine vorbeugende Instandhaltung / Wartung.
Wartung/Instandhaltung. 1. Der Kunde hat den Mietgegenstand während der Vertragsdauer stets in ordnungsgemäßem und betriebssicherem Zustand zu erhalten. Die beim Betrieb anfallenden Energiekosten und die sonstigen durch den Betrieb entstehenden Kosten trägt der Kunde.

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………