Common use of Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen Clause in Contracts

Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. Die vereinbarten Preise sind Festpreise. In Deutschland erfolgt der Zahlungsausgleich innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto. Für ausländische Gesellschaften gelten 60 Tage netto. Die Frist beginnt mit Erhalt der vertragsgemäßen Leistung und einer ordnungsgemäßen und nachprüfbaren Rechnung. Bei Annahme verfrühter Lieferungen beginnt die Frist jedoch frühestens mit dem vereinbarten Liefertermin. Rechnungen sind unter Angabe von Bestellnummer, Bestellposition, Kontierung, Abladestelle, Lieferantennummer, Teilenummer, Stückzahl und Einzelpreis sowie Menge pro Lieferung ohne Durchschläge und in elektronischer Form einzureichen. Für den elektronischen Versand der Rechnungen ist die jeweils für die Firma geltende Rechnungs E-Mail Adresse zu verwenden. Der Lieferant erklärt sich bereit, auf Aufforderung von uns an einem Gutschriftverfahren teilzunehmen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, Forderungen, die ihm gegen uns zustehen, abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Die Regelung des § 354a HGB bleibt davon unberührt. Der Lieferant ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn und soweit seine Forderung unbestritten oder sein Gegenanspruch rechtskräftig ist. Wir sind berechtigt, gegen Forderungen des Lieferanten auch mit Forderungen aufzurechnen, die einem mit uns i. S. v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen zustehen. Wir sind weiterhin berechtigt, mit unseren Forderungen gegen Forderungen aufzurechnen, die dem Lieferanten gegen ein mit uns i. S. v. § 15 AktG verbundenem Unternehmen zustehen.

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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen

Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. 10.1. Die Abrechnung und Rechnungsstellung erfolgt aufgrund der im jeweiligen Auftrag vereinbarten Preise Preis-, Zahlungs- und Abrechnungsbedingungen. Einwendungen des Kunden gegen die Richtigkeit der Rechnung sind Festpreise. In Deutschland erfolgt der Zahlungsausgleich innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto. Für ausländische Gesellschaften gelten 60 Tage nettovier Wochen zu erheben und gegenüber Engels Informatik GmbH schriftlich anzuzeigen. Die Frist beginnt Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. 10.2. Sofern mit Erhalt dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist, werden im Falle von festen monatlichen Rechnungsbeträgen ab einer Laufzeit von 12 Monaten die Beträge im Lastschriftverfahren eingezogen. Leistungen aus den Bereichen Exchange Hosting und BlackBerry® Hosting werden monatlich im Voraus berechnet. Auftragseingänge vor dem 15. eines Kalendermonats werden für den kompletten Monat in Rechnung gestellt. Auftragseingänge an und nach dem 15. eines Kalendermonats werden für 50% des vereinbarten monatlichen Betrages in Rechnung gestellt. 10.3. Gerät der vertragsgemäßen Leistung und einer ordnungsgemäßen und nachprüfbaren RechnungKunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist er mindestens zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen verpflichtet. Engels Informatik GmbH behält sich die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens, insbesondere eines höheren Zinsschadens, vor. 10.4. Bei Annahme verfrühter Lieferungen beginnt die Frist jedoch frühestens Zahlungsverzug ist Engels Informatik GmbH berechtigt, den Zugang des Kunden nach vorheriger Ankündigung (schriftlich oder per E-Mail) und Fristsetzung von 7 Tagen zu sperren, sofern der Kunde sich weiterhin in Verzug befindet. Erfolgt eine erneute Freischaltung des Zugangs, so erhebt Engels Informatik GmbH dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Bei Zahlungsverzug von mehr als 3 Monaten ist Engels Informatik GmbH dazu berechtigt, Hosting-, E-Mail-Accounts und sonstige gebührenpflichtige Leistungen wie Domains zu sperren bzw. zu löschen. 10.5. Gegen Ansprüche der Engels Informatik GmbH kann der Kunde nur mit dem vereinbarten Lieferterminunbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen. Rechnungen sind unter Angabe von Bestellnummer, Bestellposition, Kontierung, Abladestelle, Lieferantennummer, Teilenummer, Stückzahl und Einzelpreis sowie Menge pro Lieferung ohne Durchschläge und in elektronischer Form einzureichen. Für den elektronischen Versand der Rechnungen ist die jeweils Selbiges gilt für die Firma geltende Rechnungs E-Mail Adresse zu verwendenZurückbehaltung von Zahlungen. 10.6. Unsere Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht, sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben wurde. 10.7. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Druck-, Schreib- und Rechenfehler in der Preisfindung auf der Website sind für die Engels Informatik GmbH nicht verbindlich. Bei einer Abweichung des Bestellpreises von dem gültigen Preis erfolgt keine automatische Lieferung. Der Lieferant erklärt sich bereit, auf Aufforderung von uns an einem Gutschriftverfahren teilzunehmen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, Forderungen, die ihm gegen uns zustehen, abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Die Regelung des § 354a HGB bleibt davon unberührt. Der Lieferant ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn und soweit seine Forderung unbestritten oder sein Gegenanspruch rechtskräftig ist. Wir sind berechtigt, gegen Forderungen des Lieferanten auch mit Forderungen aufzurechnen, die einem mit uns i. S. v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen zustehen. Wir sind weiterhin berechtigt, mit unseren Forderungen gegen Forderungen aufzurechnen, die dem Lieferanten gegen ein mit uns i. S. v. § 15 AktG verbundenem Unternehmen zustehenBesteller wird vor Auslieferung über den aktuellen Preis informiert.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. 6.1 Die vereinbarten Preise Rechnungsstellung erfolgt im offenen Call-by-Call-Service über den Anschlussnetz- betreiber des Kunden, beispielhaft die Telekom Deutschland GmbH, und im geschlossenen Call-by-Call über Tele2. 6.2 Der Kunde ist zur Zahlung der von Tele2 in Rechnung gestellten Beträge verpflichtet, die sich nach Maßgabe der Preisansage vor Gesprächsbeginn ergeben. Die Mehrwertsteuer wird durch Tele2 in der zum Zeitpunkt der Leis- tungserbringung jeweils gültigen Höhe in Ansatz gebracht. Die von Tele2 in Rechnung gestellten Beträge werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Der Kunde gerät mit dem 11. Tag nach Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Im Falle des Verzuges ist Tele2 berechtigt, gesetz- liche Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltend- machung eines darüber hinausgehenden Scha- dens bleibt Tele2 vorbehalten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen. 6.3 Der Kunde erklärt seine Einwilligung, dass eine seinem Anschlussnetzbetreiber erteilte Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren auch hinsichtlich der Entgeltforderung von Tele2 gilt und diese durch den jeweiligen Anschluss- netzbetreiber mit eingezogen werden kann. 6.4 Etwaige Einwendungen des Kunden gegen die Rechnungen von Tele2 sind Festpreise. In Deutschland erfolgt der Zahlungsausgleich innerhalb von 14 Tagen unter Abzug 8 Wochen nach Rechnungsdatum in Textform 6.5 Für zurückgegebene Lastschriften hat der Kunde Tele2 die für Tele2 angefallenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem er die Rück- gabe der Lastschrift zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden von 2 % Skonto. Für ausländische Gesellschaften gelten 60 Tage netto. Die Frist beginnt mit Erhalt der vertragsgemäßen Leistung und einer ordnungsgemäßen und nachprüfbaren Rechnung. Bei Annahme verfrühter Lieferungen beginnt die Frist jedoch frühestens mit dem vereinbarten Liefertermin. Rechnungen sind unter Angabe von Bestellnummer, Bestellposition, Kontierung, Abladestelle, Lieferantennummer, Teilenummer, Stückzahl und Einzelpreis sowie Menge pro Lieferung ohne Durchschläge und in elektronischer Form einzureichen. Für den elektronischen Versand der Rechnungen ist die jeweils für die Firma geltende Rechnungs E-Mail Adresse zu verwenden. Der Lieferant erklärt sich bereit, auf Aufforderung von uns an einem Gutschriftverfahren teilzunehmen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, Forderungen, die ihm gegen uns zustehen, abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Die Regelung des § 354a HGB bleibt davon unberührt. Der Lieferant ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn und soweit seine Forderung unbestritten oder sein Gegenanspruch rechtskräftig ist. Wir sind berechtigt, gegen Forderungen des Lieferanten auch mit Forderungen aufzurechnen, die einem mit uns i. S. v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen zustehen. Wir sind weiterhin berechtigt, mit unseren Forderungen gegen Forderungen aufzurechnen, die dem Lieferanten gegen ein mit uns i. S. v. § 15 AktG verbundenem Unternehmen zustehenTele2 nachzuweisen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. Die vereinbarten Preise Zu jeder Bestellung erhält der Kunde eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (in D bzw. EU bei fehlender Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) als PDF-Datei. Diese wird als Anlage einer Rechnungs-Mail beigefügt. Elektronische Rechnungen sind Festpreiseauch ohne digitale Signatur gültig. In Deutschland erfolgt Mit Anerkennung dieser AGB gibt der Zahlungsausgleich Kunde sein Einverständnis zum Versand der Rechnung auf elektronischem Weg. Einen Anspruch auf eine alternative Papierrechnung haben nur Geschäftskunden. Der Anspruch muss KMLT® gegenüber ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden. Rechnungen von KMLT® sind innerhalb von 14 Tagen unter ab Rechnungsdatum, ohne Abzug von 2 % Skontozu zahlen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Für ausländische Gesellschaften gelten 60 Tage nettoIm Einzelfall sind Rechnungen sofort bei Abholung oder Lieferung zur Zahlung fällig. Die Frist beginnt mit Erhalt Nach Ablauf der vertragsgemäßen Leistung und einer ordnungsgemäßen und nachprüfbaren Rechnung. Bei Annahme verfrühter Lieferungen beginnt die Frist jedoch frühestens mit dem vereinbarten Liefertermin. Rechnungen sind unter Angabe von Bestellnummer, Bestellposition, Kontierung, Abladestelle, Lieferantennummer, Teilenummer, Stückzahl und Einzelpreis sowie Menge pro Lieferung ohne Durchschläge und in elektronischer Form einzureichen. Für den elektronischen Versand der Rechnungen Zahlungsfrist ist die jeweils für die Firma geltende Rechnungs E-Mail Adresse zu verwenden. Der Lieferant erklärt sich bereit, auf Aufforderung von uns an einem Gutschriftverfahren teilzunehmen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, Forderungen, die ihm gegen uns zustehen, abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Die Regelung des § 354a HGB bleibt davon unberührt. Der Lieferant ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn und soweit seine Forderung unbestritten oder sein Gegenanspruch rechtskräftig ist. Wir sind berechtigt, gegen Forderungen des Lieferanten auch mit Forderungen aufzurechnen, die einem mit uns i. S. v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen zustehen. Wir sind weiterhin KMLT® berechtigt, mit unseren Forderungen gegen Forderungen aufzurechnenjeder Mahnung Mahngebühren (€ 5,00) und Verzugszinsen in Höhe von 10% ab Verzug zu erheben. Ist der Besteller Kaufmann, die dem Lieferanten gegen ein mit uns i. S. v. § 15 AktG verbundenem Unternehmen zustehenist KMLT® berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkte über Basiszins bereits ab Ablauf der Zahlungsfrist zu erheben. Kommt der Besteller, der Kaufmann ist, auch in Verzug, wird neben den vorstehend bereits genannten Verzugszinsen eine Verzugspauschale in Höhe von € 40,00 erhoben. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt ausdrücklich vorbehalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen