Rechte der Mitglieder. Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken. Es hat insbesondere das Recht,
Rechte der Mitglieder. (1) Die Mitglieder üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft durch Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung aus.
Rechte der Mitglieder. Jedes Mitglied hat das Recht,
Rechte der Mitglieder. 1 Die Mitglieder besitzen das volle Mitverwaltungsrecht im Rahmen der sta- tutarischen Befugnisse. Sie sind innerhalb des Verbandes gleichberechtigt.
Rechte der Mitglieder. Art. 14 Rights of Members
Rechte der Mitglieder. Dem Vereinsmitglied stehen die ihm gemäss Gesetz und Statuten eingeräumten Rechte zu. Jedes Aktiv- und Ehrenmitglied verfügt, unabhängig von der Anzahl Bootsplätze, über eine Stimme. Vorbehalten bleibt Art. 10 Abs. 4. Passivmitglieder haben kein Stimmrecht. Durch Einzahlung des zinslosen Darlehens entsteht für jeden Bootsplatzmieter ein Recht auf Benutzung eines Liegeplatzes einer bestimmten Liegeplatzkategorie, je- doch nicht das Recht auf die Benutzung eines bestimmten Liegeplatzes. Entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung des Platzes (de jure und de facto) durch das Vereinsmitglied an Dritte ist untersagt. Vorbehalten bleibt die Vermietung der Bootsplätze durch die private Werft ihm Rahmen des ihr zugeteilten Kontingents.
Rechte der Mitglieder. 1. Jedes ordentliche Mitglied ist zur Teilnahme an den Versammlungen, Tagungen und sonstigen Veranstaltungen der Gesellschaft berechtigt. Es hat das Recht, an der Mitgliederversammlung mit Stimmberechtigung teilzunehmen, und hat das aktive und passive Wahlrecht in die Gesellschaftsorgane.
Rechte der Mitglieder. 1. Die aktiven Mitglieder haben das Recht, die Sport- und Freizeitangebote des Vereins zu nutzen und an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, sofern sich aus der Natur der Sache nicht etwas anderes ergibt. Die Teilnahme an den Veranstaltungen einer Abteilung, der ein Mitglied nicht angehört, kann die Abteilungsleitung von der Zahlung eines besonderen Entgeltes abhängig machen. Das Teilnahmerecht von Kurzzeitmitgliedern beschränkt sich auf den Sportbereich, der im Aufnahmeantrag angegeben ist.
Rechte der Mitglieder. (1) Alle Mitglieder haben gleiche Rechte. Sie üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft als Mitglieder durch die Xxxx der Vertreter für die Vertreter- versammlung und, soweit sie als Vertreter gewählt werden, gemeinschaftlich in der Vertreterversammlung durch Beschlußfassung aus. Sie bewirken dadurch, daß die Genossenschaft ihre Aufgaben erfüllen kann.
Rechte der Mitglieder. 8.1 Die Mitglieder regeln innerhalb ihrer Zuständig- keit alle mit der Pflege des Badmintonsports zusam- menhängenden Fragen selbständig, soweit nicht diese Fragen den BKV, dem BBV oder dem DBV vorbehalten und für das Gebiet eines BKV bzw. das ganze Ver- bandsgebiet oder Bundesgebiet einheitlich geregelt werden.