Rechte und Pflichten der AL-Gruppenmitglieder. 1. Die AL-Gruppenmitglieder haften gegenüber allen AL-NZBen für alle Ansprüche, die sich aus der Abwicklung eines Zahlungsauftrags eines AL-Gruppenmitglieds in ihren jeweiligen TARGET2-Komponenten-Systemen ergeben.
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Rechte und Pflichten der AL-Gruppenmitglieder. 1. Die AL-Gruppenmitglieder haften gesamtschuldnerisch gegenüber allen AL-NZBen für alle Ansprüche, die sich aus der Abwicklung eines Zahlungsauftrags eines AL-Gruppenmitglieds in ihren jeweiligen TARGET2-Komponenten-Systemen ergeben. AL-Gruppenmitglieder können aus etwaigen gruppeninternen Vereinbarungen über eine Haftungsverteilung keine Einwendungen gegen ihre (externe) Haftung aus den vorgenannten Verbindlichkeiten gegenüber den AL-NZBen herleiten.
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