Common use of Rechte und Pflichten der betroffenen Personen Clause in Contracts

Rechte und Pflichten der betroffenen Personen. 1. Eine betroffene Person muss der schweizerischen Zahlstelle spätestens per Stich- tag 3 schriftlich mitteilen, welche der in Artikel 5 Absätze 1 und 2 beschriebenen Möglichkeiten sie für die am Stichtag 3 bestehenden Konten oder Depots auswählt. Diese Mitteilung ist unwiderruflich. Vor dem Inkrafttreten dieses Abkommens abge- gebene Mitteilungen werden ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens unwiderruflich.

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Samples: fedlex.data.admin.ch, www.fedlex.admin.ch, bundesblatt.weblaw.ch

Rechte und Pflichten der betroffenen Personen. 1. Eine betroffene Person muss der schweizerischen Zahlstelle spätestens per Stich- tag 3 schriftlich mitteilen, welche der in Artikel 5 Absätze 1 und 2 beschriebenen Möglichkeiten sie für die am Stichtag 3 bestehenden Konten oder Depots auswählt. Diese Mitteilung ist unwiderruflich. Vor dem Inkrafttreten dieses Abkommens abge- gebene abgegebene Mitteilungen werden ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens Ab- kommens unwiderruflich.

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Samples: www.polyreg.ch