Rechte und Pflichten der Vertragspartner. 4.1. Der Auftraggeber darf die Dienste anderer Vermittler in Anspruch nehmen. 4.2. Der Auftraggeber unterrichtet den Vermittler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Vermittlungstätigkeit berühren. Er ist verpflichtet, den Vermittler entsprechend dem Umfang des erteilten Vermittlungsauftrages über alle Umstände, die für die Bedarfsanalyse und die Tätigkeit des Vermittlers von Belang sind, zu informieren. Er ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu den finanzierungsrelevanten Fragen zu machen sowie vertrags- und finanzierungsrelevante Änderungen dem Vermittler unverzüglich anzuzeigen. 4.3. Der Vermittler ist zur kaufmännischen Sorgfalt verpflichtet. Er erbringt gegenüber dem Auftraggeber Beratungsdienstleistungen. Die Hauptgeschäftstätigkeit des Vermittlers ist die Vermittlung von Finanzprodukten sowie die hierauf bezogene Beratung. 4.4. Mit dem vorliegenden Vertrag kommt der Vermittler auch seiner gesetzlichen Pflicht gemäß Art. 246b § 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 246b § 1 Abs. 1 sowie Art. 247 § 13 Abs. 2 EGBGB nach.
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Samples: Darlehensvermittlungsvertrag, Darlehensvermittlungsvertrag
Rechte und Pflichten der Vertragspartner. 4.1. Der Auftraggeber darf die Dienste anderer Vermittler in Anspruch nehmen.
4.2. Der Auftraggeber unterrichtet den Vermittler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Vermittlungstätigkeit berühren. Er ist verpflichtet, den Vermittler entsprechend dem Umfang des erteilten Vermittlungsauftrages über alle Umstände, die für die Bedarfsanalyse und die Tätigkeit des Vermittlers von Belang sind, zu informieren. Er ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu den finanzierungsrelevanten Fragen zu machen sowie vertrags- und finanzierungsrelevante Änderungen dem Vermittler unverzüglich anzuzeigen.
4.3. Der Vermittler ist zur kaufmännischen Sorgfalt verpflichtet. Er erbringt gegenüber dem Auftraggeber Beratungsdienstleistungen. Die Hauptgeschäftstätigkeit Gegenstand des Unternehmens des Vermittlers ist die Vermittlung von Baufinanzierungsdarlehen und weiteren Finanzprodukten sowie die hierauf bezogene Beratung.
4.4. Mit dem vorliegenden Vertrag kommt der Vermittler auch seiner gesetzlichen Pflicht gemäß gem. Art. 246b 246 b § 2 Abs. 1 i.V.m. iVm Art. 246b 246 b § 1 Abs. 1 sowie Art. 247 § 13 Abs. 2 EGBGB nach.
4.5. Soweit der Auftraggeber die Beratungsleistung gem. Ziffer 1.2 dieses Vertrages auf zusätzliche Produkte erweitert, die außerhalb der Tätigkeit des Vermittlers liegen, erfüllt der Vermittler seine Beratungsleistung nach, indem er den Kunden an einen Qualitypool-Vermittler mit entsprechendem Tätigkeitsschwerpunkt verweist.
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Samples: Darlehensvermittlungsvertrag
Rechte und Pflichten der Vertragspartner. 4.1. Der Auftraggeber darf die Dienste anderer Vermittler in Anspruch nehmen.
4.2. Der Auftraggeber unterrichtet den Vermittler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Vermittlungstätigkeit berühren. Er ist verpflichtet, den Vermittler entsprechend dem Umfang des erteilten Vermittlungsauftrages über alle Umstände, die für die Bedarfsanalyse und die Tätigkeit des Vermittlers von Belang sind, zu informieren. Er ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu den finanzierungsrelevanten Fragen zu machen sowie vertrags- und finanzierungsrelevante Änderungen dem Vermittler unverzüglich anzuzeigen.
4.3. Der Vermittler ist zur kaufmännischen Sorgfalt verpflichtet. Er erbringt gegenüber dem Auftraggeber Beratungsdienstleistungen. Die Hauptgeschäftstätigkeit des Vermittlers ist die Vermittlung von Finanzprodukten sowie die hierauf bezogene Beratung.
4.4. Mit dem vorliegenden Vertrag kommt der Vermittler auch seiner gesetzlichen Pflicht gemäß Art. 246b § 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 246b § 1 Abs. 1 sowie Art. 247 § 13 Abs. 2 EGBGB nach.
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Samples: Darlehensvermittlungsvertrag