Prüfungs- und Betretungsrecht, Weisungsbefugnis. Das EIU hat auf seinem Betriebsgelände das Recht, sich jederzeit davon zu überzeugen, dass das EVU seinen vertraglichen Pflichten nachkommt. Soweit es zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Betriebes notwendig ist, können dazu legitimierte Personale des EIU Fahrzeuge des EVU betreten und dem Personal des EVU Weisungen erteilen. Das Personal des EVU hat den Weisungen Folge zu leisten.
Prüfungs- und Betretungsrecht, Weisungsbefugnis. Der Betreiber der Schienenwege hat auf seinem Betriebsgelände das Recht, sich jederzeit davon zu überzeugen, dass das EVU seinen vertraglichen Pflichten nachkommt. Soweit es zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Betriebes notwendig ist, können dazu legitimierte Personale des Betreibers der Schienenwege Fahrzeuge, Anlagen und Einrichtungen des EVU betreten und dem Personal des EVU Weisungen erteilen. Das Personal des EVU hat den Weisungen Folge zu leisten.
Prüfungs- und Betretungsrecht, Weisungsbefugnis. Mitfahrt im Führerraum
Prüfungs- und Betretungsrecht, Weisungsbefugnis. TriCon behält sich auf ihrem Betriebsgelände das Recht vor, sich jederzeit davon zu überzeu- gen, dass die Zugangsberechtigten die Anforderungen dieser NBS einhalten. Soweit es zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Betriebes notwendig ist, können dazu legitimierte Personen von TriCon Fahrzeuge der Zugangsberechtigten betreten und dem Per- sonal der Zugangsberechtigten Weisungen erteilen.
Prüfungs- und Betretungsrecht, Weisungsbefugnis. RRT hat auf ihrem Betriebsgelände das Recht, sich jederzeit davon zu überzeugen, dass das EVU seinen vertraglichen Pflichten nachkommt. Soweit es zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Betriebes notwendig ist, können dazu legitimierte Personale der RRT Fahrzeuge des EVU betreten und dem Personal des EVU Weisungen erteilen. Das Personal des EVU hat den Weisungen Folge zu leisten.
Prüfungs- und Betretungsrecht, Weisungsbefugnis. RTM behält sich auf ihrem Betriebsgelände das Recht vor, sich jederzeit davon zu überzeugen, dass die Zugangsberechtigten die Anforderungen dieser NBS einhalten. Soweit es zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Betriebes notwendig ist, können dazu legitimierte Personen von RTM Fahrzeuge der Zugangsberechtigten betreten und dem Personal der Zugangsberechtigten Weisungen erteilen.
Prüfungs- und Betretungsrecht, Weisungsbefugnis. Die Rurtalbahn GmbH kann sich auf ihrem Betriebsgelände jederzeit davon zu überzeugen, dass das EVU seinen vertraglichen Pflichten nachkommt. Soweit es zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Betriebes notwendig ist, können dazu legitimierte Personale der Rurtalbahn GmbH Fahrzeuge, Anlagen und Einrichtungen des EVU mit dessen Zustimmung betreten und dem Personal des EVU Weisungen erteilen. Das Personal des EVU hat den Weisungen Folge zu leisten.
Prüfungs- und Betretungsrecht, Weisungsbefugnis. Die HIG hat auf ihrem Betriebsgelände das Recht, sich jederzeit davon zu überzeugen, dass das EVU seinen vertraglichen Pflichten nachkommt. Soweit es zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Betriebes notwendig ist, können dazu legitimierte Personale der HIG Fahrzeuge des EVU betreten und dem Personal des EVU Weisungen erteilen. Das Personal des EVU hat den Weisungen Folge zu leisten.
Prüfungs- und Betretungsrecht, Weisungsbefugnis. Prüfungs- und Betretungsrecht, Weisungsbefugnis KOMBIPORT behält sich auf ih- rem Betriebsgelände das Recht vor, sich jederzeit davon zu überzeugen, dass die Zugangsberechtigten die Anforderungen dieser NBS einhalten. Soweit es zur Ge- währleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Betriebes notwendig ist, können dazu von KOMBIPORT legitimierte Personen Fahrzeuge der Zugangsberechtigten betreten und dem Personal des Zugangsberechtigten Weisungen erteilen.
Prüfungs- und Betretungsrecht, Weisungsbefugnis. Die EKML kann sich auf ihrem Betriebsgelände jederzeit davon überzeugen, ob das EVU seinen vertraglichen Pflichten nachkommt. Soweit es zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Betriebes notwendig ist, können dazu legitimierte Personale der EKML Fahrzeuge, Anlagen und Einrichtungen des EVU betreten und dem Personal des EVU Weisungen erteilen. Das Personal des EVU hat den Weisungen Folge zu leisten.