Gasbeschaffenheit. Die an den Netzanschlusspunkten bereitgestellten Erdgasmengen entsprechen den jeweils geltenden Regelungen des DVGW-Arbeitsblattes G 260, 2. Gasfamilie, Gruppe H oder Gruppe L. Die Zuordnung der Netzanschlusspunkte zur Gruppe H oder zur Gruppe L ist wie folgt: Pos. Name des Netzanschlusspunktes Gasbeschaffenheit 2)
Gasbeschaffenheit. Die SWPE liefert ihren Kunden gemäß DVGW – Arbeitsblatt G 260 „Gasbeschaffenheit“ ein Brenngas (Erdgas) der 2. Gasfamilie der Gruppe H bzw. L. Der Kunde ist verpflichtet, der SWPE alle zur Bildung der Preise erforderlichen Angaben zu machen und jede Änderung der Verhältnisse, die eine Veränderung der Preise zur Folge haben kann, unverzüglich und aufgefordert mitzuteilen. Zu den erforderlichen Angaben gehören insbesondere solche über Art, Anzahl und Anschlusswerte der Verbrauchseinrichtung.
Gasbeschaffenheit. 5. Auslegungsdruck, maximal zulässiger Betriebsdruck und Übergabedruck
Gasbeschaffenheit. Die an den NKP zu übergebenden Erdgasmengen entsprechen den jeweils geltenden Regelungen des DVGW-Arbeitsblattes G 260, 2. Gasfamilie, Gruppe H bzw. Gruppe L, in der jeweils geltenden Fassung. Die Zuordnung der NKP zur Gruppe H oder zur Gruppe L des DVGW-Arbeitsblattes G 260,
Gasbeschaffenheit. Das zu transportierende Erdgas muss in seinen brenntechnischen Kenndaten sowie seinen Gehalten an Gasbegleitstoffen den Gasen der 2. Gasfamilie gemäß den jeweils gültigen technischen Regeln für die Gasbeschaffenheit (DVGW-Regelwerk, Arbeitsblatt G 260) entsprechen. Das an den Einspeiseanlagen übergebene Erdgas muss mit den Gegebenheiten in dem Stadtwerke Wittenberge GmbH-Netz kompatibel sein. Die Kompatibilität ist gegeben, wenn das eingespeiste Erdgas ohne zusätzliche Ausgleichs- oder Umwandlungsmaßnahmen im Transportsystem eine ordnungsgemäße Gasabrechnung (G 685) und störungsfreie Gasanwendung erlaubt und nicht zu Konflikten mit bestehenden vertraglichen Verpflichtungen und Regelungen führt.
Gasbeschaffenheit. Betreiber von Versorgungsnetzen müssen die wesentlichen kalorischen Kenngrößen des in ihren Netzen durchgeleiteten Erdgases veröffentlichen. Die Qualität des eingespeisten Gases muss mindestens den Anforderungen von DVGW G 260 (A), insbesondere der 2. Gasfamilie mit der vor Ort vorhandenen Gruppe entsprechen. Brennwert und Wobbe-Indexe müssen dabei am Einspeisepunkt denen des Gases im Netz entsprechen. Sofern dieses nicht sichergestellt ist, ist die Gasbeschaffenheit im Netzanschlusspunkt vom Betreiber der Gas-Druckregelanlagen und Gasbeschaffenheits-und Gasvolumenmessanlage kontinuierlich messtechnisch zu ermitteln.
Gasbeschaffenheit. Im Verteilernetz der Energie Graz GmbH & Co KG wird Erdgas entsprechend der ÖVGW Richtlinie G31 transportiert, welches nach den darin definierten Qualitätsbestimmungen Gasbegleitstoffe in gasförmiger, flüssiger als auch fester Form beinhalten kann. Aufgrund der möglichen Erdgasbegleitstoffe sind nach Angabe des Netzbetreibers vor Regel- und Messanlagen entsprechende Filter bzw. Abscheider auf Kosten des Netzbenutzers einzubauen. Befinden sich diese Anlagen nach der Leistungsgrenze des Netzbetreibers, ist der Netzbenutzer für die Instandhaltung samt den damit verbundenen Kosten verantwortlich. Strassenkappe Gehsteig Fahrbahn Hausmauer Unterlagsplatte aus Beton Trassenwarnband Hauptabsperrung (Mauerdurchführungs- einheit mit TAS) Einbaugarnitur für Schieber Leistungsgrenze PE-Einschweissschieber Druckanbohrarmatur Hausanschluss PE-Hauptrohr Allgemeine Verteilernetzbedingungen Netzbetreiber Netzbenutzer Deckung mind. 1,0 m Stand: November 2006 Schematische Darstellung eines ND-Hausanschlusses aus PE Strassenkappe Gehsteig Fahrbahn Hausmauer Unterlagsplatte aus Beton Trassenwarnband Hauptabsperrung (Mauerdurchführungs- einheit mit TAS) Einbaugarnitur für Schieber Flex-Kupplung Leistungsgrenze Schieber mit Flansch Anschweissstutzen mit Flansch Hausanschluss Allgemeine Verteilernetzbedingungen Netzbenutzer Netzbetreiber Deckung mind. 1,0 m Stand: November 2006 Schematische Darstellung eines ND-Hausanschlusses aus Stahl Allgemeine Verteilernetzbedingungen Stand: November 2006 Hauptabsperreinrichtung im Gebäude Haupt- absperrung Gaszähler B A
Gasbeschaffenheit. 1. Gas im Sinne dieses Vertrages sind die Gase der 2. Gasfamilie nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 in der jeweils gültigen Fassung.
Gasbeschaffenheit. Der Netzbetreiber kann die Gasqualität und den Druck ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist. Bei der Umstellung der Gasart sind die Belange des An- schlussnehmers möglichst zu berücksichtigen.
Gasbeschaffenheit a) Erdgas im Sinne dieses Rahmenvertrages sind die Gase der 2. Gasfamilie nach den Technischen Regeln des DVGW für die Gasbeschaffenheit H- bzw. L-Gas, Arbeitsblatt G 260 in der jeweils geltenden Fassung.