Gasbeschaffenheit. Die an den Netzanschlusspunkten bereitgestellten Erdgasmengen entsprechen den jeweils geltenden Regelungen des DVGW-Arbeitsblattes G 260, 2. Gasfamilie, Gruppe H oder Gruppe L. Die Zuordnung der Netzanschlusspunkte zur Gruppe H oder zur Gruppe L ist wie folgt: Pos. Name des Netzanschlusspunktes Gasbeschaffenheit 2)
Gasbeschaffenheit. Auslegungsdruck, maximal zulässiger Betriebsdruck und Übergabedruck
Gasbeschaffenheit. Die an den NKP zu übergebenden Erdgasmengen entsprechen den jeweils geltenden Regelungen des DVGW-Arbeitsblattes G 260, 2. Gasfamilie, Gruppe H bzw. Gruppe L, in der jeweils geltenden Fassung. Die Zuordnung der NKP zur Gruppe H oder zur Gruppe L des DVGW-Arbeitsblattes G 260,
Gasbeschaffenheit. Die SWPE liefert ihren Kunden gemäß DVGW – Arbeitsblatt G 260 „Gasbeschaffenheit“ ein Brenngas (Erdgas) der 2. Gasfamilie der Gruppe H bzw. L.
Gasbeschaffenheit. 7.1 Die an den Speicherinjektionspunkten und Speicherentnahmepunkten zu liefernden bzw. zurückzuliefernden Mengen an Gas müssen den geltenden Regelungen des DVGW- Arbeitsblattes G 260, 2. Gasfamilie in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen, soweit für bestimmte Speicher nichts Abweichendes im Technical Manual Speicher angegeben ist.
7.2 Wenn die vom Speicherkunden am Speicherinjektionspunkt gelieferten Mengen an Gas nicht der in diesem Artikel 7.1 (Gasbeschaffenheit) vorgegebenen Gasbeschaffenheit entsprechen, hat Storengy das Recht, die Annahme dieses Gases vollständig oder teilweise zu verweigern. In diesem Fall muss der Speicherkunde seine Nominierung und/oder Renominierung an diesem Speicherinjektionspunkt unverzüglich entsprechend anpassen.
7.3 Wenn die von Storengy am Speicherentnahmepunkt gelieferten Gasmengen nicht der in diesem Artikel 7.1 (Gasbeschaffenheit) vorgegebenen Gasbeschaffenheit entsprechen, hat der Speicherkunde das Recht, die Abnahme dieses Gases vollständig oder teilweise zu verweigern. In diesem Fall muss der Speicherkunde seine Nominierung und/oder Renominierung an diesem Speicherentnahmepunkt unverzüglich entsprechend anpassen. Gleichzeitig muss Storengy die Lieferung dieses Gases an diesem Speicherentnahmepunkt unverzüglich entsprechend anpassen.
Gasbeschaffenheit. Im Verteilernetz der Energie Graz GmbH & Co KG wird Erdgas entsprechend der ÖVGW Richtlinie G31 transportiert, welches nach den darin definierten Qualitätsbestimmungen Gasbegleitstoffe in gasförmiger, flüssiger als auch fester Form beinhalten kann. Aufgrund der möglichen Erdgasbegleitstoffe sind nach Angabe des Netzbetreibers vor Regel- und Messanlagen entsprechende Filter bzw. Abscheider auf Kosten des Netzbenutzers einzubauen. Befinden sich diese Anlagen nach der Leistungsgrenze des Netzbetreibers, ist der Netzbenutzer für die Instandhaltung samt den damit verbundenen Kosten verantwortlich. Strassenkappe Gehsteig Fahrbahn Hausmauer Unterlagsplatte aus Beton Trassenwarnband Hauptabsperrung (Mauerdurchführungs- einheit mit TAS) Einbaugarnitur für Schieber Leistungsgrenze PE-Einschweissschieber Druckanbohrarmatur Hausanschluss PE-Hauptrohr Allgemeine Verteilernetzbedingungen Netzbetreiber Netzbenutzer Deckung mind. 1,0 m Stand: November 2006 Schematische Darstellung eines ND-Hausanschlusses aus PE Strassenkappe Gehsteig Fahrbahn Hausmauer Unterlagsplatte aus Beton Trassenwarnband Hauptabsperrung (Mauerdurchführungs- einheit mit TAS) Einbaugarnitur für Schieber Flex-Kupplung Leistungsgrenze Schieber mit Flansch Anschweissstutzen mit Flansch Hausanschluss Allgemeine Verteilernetzbedingungen Netzbenutzer Netzbetreiber Deckung mind. 1,0 m Stand: November 2006 Schematische Darstellung eines ND-Hausanschlusses aus Stahl Allgemeine Verteilernetzbedingungen Stand: November 2006 Hauptabsperreinrichtung im Gebäude Haupt- absperrung Gaszähler B A
Gasbeschaffenheit. Gas im Sinne dieses Vertrages sind die Gase der 2. Gasfamilie nach • dem Arbeitsblatt G 260 der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfachs e. V. (DVGW-Arbeitsblatt „Technische Regeln des DVGW e. V. für die Gasbe- schaffenheit“) • dem Arbeitsblatt G 262 der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfachs e. V. (DVGW-Arbeitsblatt „Nutzung von Gasen aus regenerativen Quellen in der öffentlichen Gasversorgung“) für aufbereitetes Biogas in der jeweils gültigen Fassung.
Gasbeschaffenheit a) Erdgas im Sinne dieses Rahmenvertrages sind die Gase der 2. Gasfamilie nach den Technischen Regeln des DVGW für die Gasbeschaffenheit H- bzw. L-Gas, Arbeitsblatt G 260 in der jeweils geltenden Fassung.
b) Biomethan im Sinne dieses Rahmenvertrages ist auf Erdgasqualität aufbereitetes und in das Erdgasnetz eingespeistes Biogas. Die Übergabe von Verbrauchsgasmengen an ONTRAS erfolgt am Handelspunkt von GASPOOL (und voraussichtlich ab 1.10.2021 am Handelspunkt Hub).
(1) Biomethan kann nur aus dem Biomethan-Bilanzkreis geliefert werden. Biomethan muss den Anforderungen der Biomasseverordnung in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Der VG-VERKÄUFER muss gegenüber ONTRAS die biogene Eigenschaft von gelieferten Biomethanmengen und die Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien nachweisen. Insbesondere muss nachgewiesen werden, dass für das gelieferte Biomethan ein Massenbilanzsystem im Sinne der Richtlinie 2009/28/EG und der Richtlinie 2018/2001/EU sowie deren Umsetzung in das nationale Recht verwendet wird. Als Nachweis für das gelieferte Biomethan aus Deutschland gilt ein Auszug aus dem Biogasregister Deutschland nach dem sogenannten Liefermodell oder ein vergleichbar verlässlicher Nachweis, wie z.B. der Massenbilanzierung durch das Bioerdgas-Massenbilanzsystem (BiMas) an.
(2) Im Falle der Lieferung von außerhalb von Deutschland produziertem Biomethan muss des VG-VERKÄUFER einen Ausbuchungsbeleg des abgebenden Massebilanzsystems vorlegen und die Massenbilanzierung der Biogasmengen durch eine unabhängige Auditierung bestätigen.
(3) ONTRAS behält sich das Recht vor, weitere Nachweise anzufordern, falls diese für die Anerkennung von Biomethanmengen durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) oder im Rahmen der Prüfung des Emissionsberichts durch die zuständige Prüfstelle erforderlich werden.
(1) Bis 12 Uhr vor Beginn jedes Gastages hat ONTRAS dem VG-VERKÄUFER eine Nachricht über die Höhe der Lieferung für den folgenden Gastag über eine Edig@s Nachricht zu übermitteln. ONTRAS übermittelt die Nachricht spätestens am Xxxxxxx für das darauffolgende Wochenende und den darauffolgenden Montag. Vor deutschlandweiten Feiertagen erfolgt die Übermittlung der Nachricht für den Feiertag und den darauffolgenden Gastag.
(2) Der VG-VERKÄUFER bestätigt die Anforderung über die Höhe der Lieferung für jeden Gastag bis spätestens 14:00 Uhr des Werktages.
(1) Das Recht von ONTRAS die Verbrauchsgasmengen beim VG-VERKÄUFER anzufordern, endet mit Vertragsende gemäß § 22 Ziffer (...
Gasbeschaffenheit. Das zu transportierende Erdgas muss in seinen brenntechnischen Kenndaten sowie seinen Gehalten an Gasbegleitstoffen den Gasen der 2. Gasfamilie gemäß den jeweils gültigen technischen Regeln für die Gasbeschaffenheit (DVGW-Regelwerk, Arbeitsblatt G 260) entsprechen. Das an den Einspeiseanlagen übergebene Erdgas muss mit den Gegebenheiten in dem Stadtwerke Wittenberge GmbH-Netz kompatibel sein. Die Kompatibilität ist gegeben, wenn das eingespeiste Erdgas ohne zusätzliche Ausgleichs- oder Umwandlungsmaßnahmen im Transportsystem eine ordnungsgemäße Gasabrechnung (G 685) und störungsfreie Gasanwendung erlaubt und nicht zu Konflikten mit bestehenden vertraglichen Verpflichtungen und Regelungen führt.
Gasbeschaffenheit. Betreiber von Versorgungsnetzen müssen die wesentlichen kalorischen Kenngrößen des in ihren Netzen durchgeleiteten Erdgases veröffentlichen. Die Qualität des eingespeisten Gases muss mindestens den Anforderungen von DVGW G 260 (A), insbesondere der 2. Gasfamilie mit der vor Ort vorhandenen Gruppe entsprechen. Brennwert und Wobbe-Indexe müssen dabei am Einspeisepunkt denen des Gases im Netz entsprechen. Sofern dieses nicht sichergestellt ist, ist die Gasbeschaffenheit im Netzanschlusspunkt vom Betreiber der Gas-Druckregelanlagen und Gasbeschaffenheits-und Gasvolumenmessanlage kontinuierlich messtechnisch zu ermitteln.