Rechte und Pflichten nach Vertragsbeendigung Musterklauseln

Rechte und Pflichten nach Vertragsbeendigung. Der Anwender wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, RZL zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr ver- pflichtet ist. Die Nutzung der RZL Cloud Services ist dem Anwender sohin ab Vertragsende nicht mehr gestattet. RZL ist des Weiteren zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten sowie der gesamten virtuellen Maschine und etwaigen dazugehörigen Backups berechtigt bzw. nach den Bestimmungen der DSGVO/DSG unter Umständen auch verpflichtet, ohne dass daraus dem An- wender Ansprüche – welcher Art auch immer – entstehen. Der Anwender hat sich bei Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, selbst um die Sicherung bzw. Exportierung seiner Daten zu kümmern (auch wenn die Datensicherung durch RZL Vertragsgegenstand wurde). Dies gilt sowohl für den Fall, dass der Anwender die Vertragsbeziehung beendet als auch für den Fall, dass RZL die Vertragsbeendigung wünscht. Der Anwender nimmt zur Kenntnis, dass die Daten nach Beendigung des Vertrages durch RZL endgültig und unwiderruflich ge- löscht werden und eine Wiederherstellung in diesem Falle nicht möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass Sicherungen durch RZL Vertragsgegenstand wurden. Weiters nimmt der Anwender zur Kenntnis, dass RZL nicht verpflichtet ist, den Anwender gesondert auf die bevorstehende Löschung hinzuwei- sen. Die vom Anwender bezahlten Entgelte sind bei Vertragsauflösung – aus welchem Grund auch immer – nicht rückforderbar. Die Beendigung des gegenständlichen Vertrages lässt etwaige sonstige Verträge zwischen dem An- wender und RZL unberührt. Die Punkte 8.5. (Rechte und Pflichten nach Vertragsbeendigung), 11. (Gewährleistung), 12. (Haftung),

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.