Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheiten nach 1,3 oder 4 vorsätzlich oder grob fahrlässig, so kann der Versicherer nach Maßgabe von Abschnitt B3-3 zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein. Führt die Verletzung der Obliegenheit zu einer Gefahrerhöhung, gilt B3-2 zusätzlich.
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Samples: Maschinenversicherung
Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheiten nach 1,3 1 oder 4 2 vorsätzlich oder grob fahrlässig, so kann der Versicherer nach Maßgabe von Abschnitt B3-3 zur Kündigung Kündi- gung berechtigt oder auch leistungsfrei sein. Führt die Verletzung der Obliegenheit auch zu einer Gefahrerhöhung, gilt B3-2 zusätzlichzu- sätzlich.
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Samples: Maschinenversicherung
Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheiten nach 1,3 oder 4 vorsätzlich oder grob fahrlässig, so kann der Versicherer nach Maßgabe von Abschnitt B3-3 zur Kündigung Kündi- gung berechtigt oder auch leistungsfrei sein. Führt die Verletzung der Obliegenheit zu einer Gefahrerhöhung, gilt B3-2 zusätzlich.
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Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheiten nach 1,3 1, 3 oder 4 vorsätzlich oder grob fahrlässig, so kann der Versicherer nach Maßgabe von Abschnitt B3-3 zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein. Führt die Verletzung der Obliegenheit zu einer Gefahrerhöhung, gilt B3-2 zusätzlich.
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