Common use of Rechtsfolgen bei Verstoß Clause in Contracts

Rechtsfolgen bei Verstoß. Im Fall der missbräuchlichen Nutzung und/oder rechtswidrigen Handlung sowie bei Vorliegen begründeter Verdachtsmomente für eine solche Pflichtverletzung, insbe- sondere bei Verstoß gegen die Ziff. 5.6., 5.10. und 5.11., ist Deutsche Glasfaser nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, die jeweilige Leistung bzw. Funktionalität von der die Verletzung ausgeht, zu sperren, entsprechende Inhalte zu löschen und die zuständigen Behörden zu unterrichten. Über eine derartige Maßnahme wird der Kunde von Deutsche Glasfaser unverzüglich unterrichtet. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der monatlichen Vergütung verpflichtet. Kommt der Kunde trotz erfolgter Abmahnung wiederholt der Erfüllung seiner Pflich- ten und Obliegenheiten nach Ziff. 5.1., 5.2., 5.3., 5.5., 5.6., 5.10. und 5.11. nicht nach, ist Deutsche Glasfaser berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Kunde stellt Deutsche Glasfaser von allen begründeten Ansprüchen frei, die von Dritten aus der schuldhaften Verletzung einer der genannten Mitwirkungs- pflichten gemäß Ziffer 5.1., 5.2. 5.5., 5.6., 5.10., 5.11. und 5.12. gegen Deutsche Glasfaser erhoben werden.

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Rechtsfolgen bei Verstoß. Im Fall der missbräuchlichen Nutzung und/oder rechtswidrigen Handlung sowie bei Vorliegen begründeter Verdachtsmomente für eine solche Pflichtverletzung, insbe- sondere bei Verstoß gegen die Ziff. 5.6., 5.10. und 5.11., ist Deutsche Glasfaser MUENET nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, die jeweilige Leistung bzw. Funktionalität von der die Verletzung ausgeht, zu sperren, entsprechende Inhalte zu löschen und die zuständigen Behörden zu unterrichten. Über eine derartige Maßnahme wird der Kunde von Deutsche Glasfaser MUENET unverzüglich unterrichtet. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der monatlichen Vergütung verpflichtet. Kommt der Kunde trotz erfolgter Abmahnung wiederholt der Erfüllung seiner Pflich- ten und Obliegenheiten nach Ziff. 5.1., 5.2., 5.3., 5.5., 5.6., 5.10. und 5.11. nicht nach, ist Deutsche Glasfaser MUENET berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. .Der Kunde stellt Deutsche Glasfaser MUENET von allen xxxxx begründeten Ansprüchen frei, die von Dritten aus der schuldhaften Verletzung einer der genannten Mitwirkungs- pflichten Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 5.1., 5.2. 5.5., 5.6., 5.10., 5.11. und 5.12. gegen Deutsche Glasfaser MUENET erhoben werden.

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Rechtsfolgen bei Verstoß. Im Fall der missbräuchlichen Nutzung und/oder rechtswidrigen Handlung sowie bei Vorliegen begründeter Verdachtsmomente für eine solche Pflichtverletzung, insbe- sondere insbesondere bei Verstoß gegen die Ziff. Ziffer 5.6., 5.105.10.,5.11. und 5.11., ist Deutsche Glasfaser nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, die jeweilige Leistung bzw. Funktionalität von der die Verletzung ausgeht, zu sperren, entsprechende Inhalte zu löschen und die zuständigen Behörden zu unterrichten. Über eine derartige Maßnahme wird der Kunde von Deutsche Glasfaser unverzüglich unterrichtet. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der monatlichen Vergütung verpflichtet. Kommt der Kunde trotz erfolgter Abmahnung wiederholt der Erfüllung seiner Pflich- ten Pflichten und Obliegenheiten nach Ziff. Ziffer 5.1., 5.2., 5.3., 5.5., 5.6., 5.10., 5.11. und 5.115.12. nicht nach, ist Deutsche Glasfaser Glasfa- ser berechtigt, den Vertrag außerordentlich nach Maßgabe des § 314 BGB fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Der Kunde stellt Deutsche Glasfaser von allen begründeten Ansprüchen frei, die von Dritten aus der schuldhaften Verletzung einer der genannten Mitwirkungs- pflichten Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer Zif- fer 5.1., 5.2. ., 5.3., 5.5., 5.6., 5.7., 5.10., 5.11. und 5.12. gegen Deutsche Glasfaser erhoben werden.

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Rechtsfolgen bei Verstoß. Im Fall der missbräuchlichen Nutzung und/oder rechtswidrigen Handlung sowie bei Vorliegen begründeter Verdachtsmomente für eine solche PflichtverletzungPflicht- verletzung, insbe- sondere insbesondere bei Verstoß gegen die Ziff. 5.6., 5.10. und 5.11., ist Deutsche Glasfaser nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, die jeweilige Leistung Leis- tung bzw. Funktionalität von der die Verletzung ausgeht, zu sperren, entsprechende entspre- chende Inhalte zu löschen und die zuständigen Behörden zu unterrichten. Über eine derartige Maßnahme wird der Kunde von Deutsche Glasfaser unverzüglich unterrichtet. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der monatlichen Vergütung Ver- gütung verpflichtet. Kommt der Kunde trotz erfolgter Abmahnung wiederholt der Erfüllung seiner Pflich- ten Pflichten und Obliegenheiten nach Ziff. 5.1., 5.2., 5.3., 5.5., 5.6., 5.10. und 5.11. nicht nach, ist Deutsche Glasfaser berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Kunde stellt Deutsche Glasfaser von allen begründeten Ansprüchen frei, die von Dritten aus der schuldhaften Verletzung einer der genannten Mitwirkungs- pflichten Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 5.1., 5.2. 5.5., 5.6., 5.10., 5.11. und 5.12. gegen Deutsche Glasfaser erhoben werden.

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