Rechtsverhältnisse am Vertrag beteiligter Personen. 18.1 Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können ohne Genehmigung des Versicherers weder übertragen noch verpfändet werden. 18.2 Soweit sich die Versicherung auf andere Personen als den Versicherungsnehmer erstreckt, finden die in diesen Bedin- gungen enthaltenen Regelungen auch auf diese Personen sinn- gemäße Anwendung.
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Rechtsverhältnisse am Vertrag beteiligter Personen. 18.1 C4-1.1. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können ohne Genehmigung des Versicherers weder übertragen noch verpfändet werden.
18.2 C4-1.2. Soweit sich die Versicherung auf andere Personen als den Versicherungsnehmer erstreckt, finden die in diesen Bedin- gungen Bedingungen enthaltenen Regelungen auch auf diese Personen sinn- gemäße sinngemäße Anwendung.
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Samples: E Bike and Bicycle Insurance Terms, E Bike and Bicycle Insurance Terms