Rechtsverhältnisse am Vertrag beteiligter Personen. 22.1 Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können ohne Genehmigung der KRAVAG weder übertragen noch verpfändet werden. 22.2 Soweit sich die Versicherung auf andere Personen als den Versicherungsnehmer erstreckt, finden die in diesen Bedingungen enthaltenen Regelungen auch auf diese Personen sinngemäße Anwendung.
Appears in 4 contracts
Samples: Luftfahrt Kaskoversicherung, Luftfahrt Kaskoversicherung, Luftfahrt Kaskoversicherung