Common use of Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang Clause in Contracts

Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang. 24.1.1 Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, so tritt zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein. 24.1.2 Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag, der auf die zur Zeit des Eintritts des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner. 24.1.3 Die KRAVAG muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt.

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Samples: Luftfahrt Kaskoversicherung, Luftfahrt Kaskoversicherung, Luftfahrt Kaskoversicherung

Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang. 24.1.1 17.1.1 Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, so tritt zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs (bei Immobilien das Datum des Grundbucheintrages) an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein. 24.1.2 17.1.2 Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag, der auf die zur Zeit des Eintritts Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner. 24.1.3 Die KRAVAG 17.1.3 Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang. 24.1.1 16.1.1 Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, so tritt zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein. 24.1.2 16.1.2 Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitragdie Prämie, der die auf die zur Zeit des Eintritts Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode Versiche- rungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner. 24.1.3 Die KRAVAG 16.1.3 Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt.

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Samples: Yacht Insurance Policy

Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang. 24.1.1 Wird Veräußert der Versicherungsnehmer die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußertSache, so tritt der Erwerber an dessen Stelle in den Versicherungsver- trag ein. Dies geschieht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs an dessen Stelle Eigentumsüber- gangs. Bei Immobilien erfolgt dieser zum Datum des Grund- bucheintrags. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers einaus dem Versiche- rungsverhältnis. 24.1.2 Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag, der auf die zur Zeit des Eintritts des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, Prämie als Gesamtschuldner. Das gilt für die Prämie der Versiche- rungsperiode, in welcher der Eigentumsübergang erfolgt. 24.1.3 Die KRAVAG Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers in den Versicherungsvertrag erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt.

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Samples: Wohngebäudeversicherung