Rechtswahl, Gerichtsstand, Außergerichtliche Streitbeile- gung Musterklauseln

Rechtswahl, Gerichtsstand, Außergerichtliche Streitbeile- gung. 4.1 Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegen- stehen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Ver- träge über den internationalen Warenkauf (CISG) gilt nicht. 4.2 Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des xxxxxxxx- xxxx Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann die LOGPAY an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Zwingende ge- setzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. 4.3 Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die LOGPAY Transport Services GmbH, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Hotline: +00 0000 0000 000, E-Mail: custo- xxx@xxxxxx.xx wenden. • Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die LOGPAY nicht bereit und nicht verpflichtet. ugyanígy nem terheli semmilyen kötelezettség a szolgáltatások igénybevételére vagy minimális mennyiségek átvételére. Ha a LOGPAY megtagadja a LOGPAY Kártya használatát, xxxx x xxxxx Általános szerződési feltételek 5.2 pontja szerinti követelmények nem teljesülnek, vagy mert a LOGPAY a LOGPAY Kártyát a jelen Általános szerződési feltételek 5.11 pontja szerint letiltotta, vagy ha a LOGPAY Kártya használata technikai okokból nem lehetséges, akkor nem jön létre Egyedi szerződés, és az Ügyfél köteles közvetlenül a LOGPAY Partnernek fizetni a LOGPAY Partner által kínált fizetési mód igénybe vételével.
Rechtswahl, Gerichtsstand, Außergerichtliche Streitbeile- gung. 4.1 Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegen- stehen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Ver- träge über den internationalen Warenkauf (CISG) gilt nicht. 4.2 Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des xxxxxxxx- xxxx Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann die LOGPAY an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Zwingende ge- setzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. 4.3 Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die LOGPAY Transport Services GmbH, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Hotline: +00 0000 0000 000, E-Mail: custo- xxx@xxxxxx.xx wenden. • Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die LOGPAY nicht bereit und nicht verpflichtet.
Rechtswahl, Gerichtsstand, Außergerichtliche Streitbeile- gung. 4.1 Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegen- stehen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Ver- träge über den internationalen Warenkauf (CISG) gilt nicht. 4.2 Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des xxxxxxxx- xxxx Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann die LOGPAY an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Zwingende ge- setzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. 4.3 Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die LOGPAY Transport Services GmbH, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Hotline: +00 0000 0000 000, E-Mail: custo- xxx@xxxxxx.xx wenden. • Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die LOGPAY nicht bereit und nicht verpflichtet. kumppanille jollakin LOGPAY-kumppanin tarjoamalla maksutavalla. 1. Yleisten sopimusehtojen, erityisehtojen sekä hinnaston ja palveluluettelon muutokset muille kuin kuluttajille

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  • Außergerichtliche Streitbeilegung Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Om- budsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwer- degegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken an- rufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Text- form (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten.

  • Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Streitigkeiten aus der Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen, wie Trade Republic, kann die Deutsche Bundesbank nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautet: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.

  • Rechtswahl und Gerichtsstand Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen von Deutschland. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Gerichte von Deutschland zuständig. Wenn ein Teil oder eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Gericht oder einer anderen Behörde als ungültig und / oder nach geltendem Recht nicht durchsetzbar befunden wird, wird dieser Teil oder diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang geändert, gelöscht und / oder durchgesetzt die Absicht dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwirklicht. Die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Recht und Gerichtsstand Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in den Allgemeinen Vertragsbedingungen unterliegt dieser Anhang LVM dem Recht von Kalifornien, und Sie und Oracle vereinbaren, sich bei Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Anhang LVM ergeben, der ausschliesslichen Gerichtsbarkeit der Gerichte im County San Francisco oder Santa Clara in Kalifornien zu unterwerfen. {Do not localize this section. Modifications to governing law/jurisdiction require approval on a deal by deal basis}

  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand 28. 1. Der Umbrella-Fonds und die einzelnen Teilver- mögen unterstehen schweizerischem Recht, ins- besondere dem Bundesgesetz über die kol- lektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006, der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen vom 22. November 2006 sowie der Verordnung der FINMA über die kollektiven Kapitalanlagen vom 27. August 2014. 2. Der Gerichtsstand ist der Sitz der Fondsleitung. 3. Für die Auslegung dieses Fondsvertrags ist die französische Fassung massgebend. 4. Dieser Fondsvertrag tritt am 24 Xxxx 2023 in Kraft. 5. Der vorliegende Fondsvertrag ersetzt den Fonds- vertrag vom 14. Juli 2022. 6. Bei der Genehmigung des Fondsvertrags prüft die FINMA ausschliesslich die Bestimmungen nach Art. 35a Abs. 1 Bst. a-g KKV und stellt de- ren Gesetzeskonformität fest.

  • Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Auf die in dieser Police abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis ist der Hauptsitz des Versicherers maßgeblich, soweit gesetzlich kein ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben oder in den Besonderen Teilen etwas Abweichendes vereinbart ist.

  • Geltendes Recht und Gerichtsstand Dieser Vertrag unterliegt luxemburgischem Recht. Jeder Streit zwischen dem Versicherungsnehmer und der Gesellschaft, der aus dem vorliegenden Vertrag erwächst, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Großherzogtums Luxemburg, unbeschadet der Anwendung internationaler Verträge oder Vereinbarungen.