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Regeln Musterklauseln

Regeln. 9.1 Alle Gäste haben sich an die durch „Tulp & Zee“ aufgestellten Regeln, die u.a. in den Parkregeln festgelegt sind, zu halten. Diese Regeln können Sie bei Ankunft an der Rezeption anfragen. 9.2 Übereinstimmend mit den lokalen Verordnungen ist man diesbezüglich beim check-in verpflichtet sich auszuweisen. Können die Gäste keinen Personalausweis vorlegen kann und darf „Tulp & Zee“ die Gäste nicht unterbringen. 9.3 Jede Unterkunft darf nur von der Anzahl Personen bewohnt werden, die in der Broschüre angegeben ist.
Regeln. Sie müssen diese Regeln befolgen und dürfen anderen nicht helfen oder sie dazu verleiten, diese Regeln zu brechen oder zu umgehen.
Regeln. Grundsätzlich gelten die Regeln und Durchführungsbestimmung des DFBs sowie seinen Mitgliedsverbänden. Es gelten folgende Ergänzungen: 6.1 Es handelt sich um ein Kleinfeldturnier (Maße 30m x 15m). Die Soccer Courts sind mit Banden am Spielfeldrand umrandet. Sollte der Ball das Spielfeld verlassen, geht es mit einem Einrollen weiter. Der Ball darf hierbei maximal hüfthoch gespielt werden. Landet der Ball in dem Fangnetz neben dem Tor (im „Toraus“) wird das Spiel ebenfalls mit Einrollen fortgesetzt. 6.2 Es spielen zeitgleich vier Feldspieler und ein Torhüter, wobei bei eigenem Ballbesitz beliebig in Höhe des eigenen Torraums gewechselt werden darf. 6.3 Die Spielzeit beträgt 2 x 7 Minuten. Eine Halbzeitpause findet nicht statt, die kurze Unterbre- chung dient nur dem Seitenwechsel. Erscheint eine Mannschaft nicht zum festgelegten Zeit- punkt, wird das Spiel mit 0:2 gegen das abwesende Team gewertet. Der erstgenannte Verein stößt in der ersten Halbzeit an und trägt bei Farbgleichheit Leibchen. 6.4 Der Torwart darf bis zur Mittellinie mitspielen. Bei einem Abstoß darf er den Ball nicht über die Mittellinie werfen oder durch einen Abschlag aus der Hand über die Mittellinie spielen. 6.5 Es gibt keine Abseitsregeln. 6.6 Grätschen gegen den Gegenspieler sowie Bandenchecks sind grundsätzlich verboten. Banden- checks werden direkt mit einem Strafstoß geahndet. Ein Strafstoß wird aus neun Metern Entfer- nung zum Tor ausgeführt. 6.7 Zudem werden die Fouls gezählt, die jedes Team begeht. Nach jedem fünf- ten/zehnten/fünfzehnten/etc. Foul erhält das gegnerische Team einen Strafstoß. Dieser Straf- stoß wird ebenfalls aus neun Metern ausgeführt. 6.8 Statt gelber Karten werden zwei Minuten Strafen verteilt. Diese zwei Minuten Strafen gibt es u.a. für: • unsportliches Verhalten wie z.B. vehementes Meckern, Schubsen, etc. • unfaires Spiel sowie hartes Einsteigen gegen den Gegenspieler 6.9 Bei besonders groben Regelverstößen kann der Schiedsrichter auch einen Spieler je nach Grad des Regelverstoßes für die restliche Spieldauer ausschließen. Seine Mannschaft darf jedoch nach zwei Minuten mit einem anderen Spieler ergänzen. Als besonders grobe Regelverstöße gelten z.B.: • gesundheitsgefährdende Fouls • Tätlichkeiten • Beleidigungen gegen Mit- oder Gegenspieler sowie den Schiedsrichter Dem Schiedsrichter bleibt es vorbehalten, den Spieler für das gesamte Turnier auszuschließen. Dies findet in Rücksprache mit der Turnierleitung statt. 6.10 Bei einem Freistoß müssen die Abwehrspiele...
Regeln. Es wird nach den offiziellen Spielregeln des Deutschen Baseball und Softball Verbandes gespielt. Der Ausrichter ist verpflichtet während der gesamten Turnierdauer jeweils ein Exemplar der deutschen Regeln beim Scorer zu hinterlegen.
Regeln. Der Eigentümer legitimiert sich durch Vorlage seines Personalausweises und des Impfpasses seines Hundes als Eigentümer des zu betreuenden Tieres. Der Eigentümer versichert, dass sein Hund aktuell geimpft, frei von ansteckenden Krankheiten und frei von Ecto- und Endoparasiten* ist. (Ectoparasiten: Flöhe, Zecken; Endoparasiten: Würmer, Giardien) Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde. Ist während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung aus Sicht der Hundepension Baroua Bosso notwendig, darf sie diese veranlassen und dem Eigentümer die Kosten in Rechnung stellen. Der Eigentümer versichert ausdrücklich, dass für das zu betreuende Tier eine Haftpflichtversicherung besteht und der aktuelle Beitrag bezahlt ist. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist in der Hundepension abzugeben. Durch das Tier verursachte Personen- oder Sachschäden während der Betreuung gehen zu Lasten des Eigentümers (siehe § 833 BGB Tierhaltegefährdungshaftung). Die Hundepension Baroua Bosso übernimmt hier keinerlei Haftung. Die »beidseitige Tiergefahr« gilt in der Hundepension Baroua Bosso nicht. Jeder Hundebesitzer haftet zu 100 Prozent für den Schaden, den sein Hund einem anderen Tier zufügt. Für Xxxxxxx, die der Hund während der Betreuungszeit in der Hundepension Baroua Bosso erleiden könnte, übernimmt die Hundepension keine Haftung. Die Haftung der Hundepension wird ausdrücklich auf Vorsatz beschränkt. Richtet der Hund in der Hundepension Schäden an (zum Beispiel Urinflecken im Haus, zerkratzte Polster oder Türen, angenagte Möbel, etc.) so haftet hierfür der Eigentümer. Bei Unsauberkeit des Hundes behält sich die Hundepension vor, eine Pauschale für den Kosten- und Zeitaufwand für Reinigung, Desinfektion, Wäsche zu erheben. Die Hunde werden in der Hundepension Baroua Bosso art- und sachgerecht versorgt und beschäftigt, unter Beachtung des Tierschutzgesetzes. Schäden an Dritten oder fremden Tieren gehen immer zu Lasten des Eigentümers.
Regeln. Mit diesem GAV werden die Definition und Zusammenstellung, die Bereitschaftszeiten und die Finanzierung des Pikettdienstes der T-Systems Schweiz geregelt. Die gesetzlichen Grundlagen (Arbeitsgesetz, insbesondere die Verordnung 1 vom 10. Mai 2000 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) Obligationenrecht) sind einzuhalten.
Regeln. Nicht gestattet ist/sind: • Pools auf dem Stellplatz, Sperrmüllentsorgung, Hoverboards auf den asphaltierten Wegen, abstellen/fahren mit Fahrzeugen jeglicher Art in den Gebäuden sowie im Eingangsbereich, offenes Feuer, hinterlassen von Steinen/Zeltheringen/Müll auf dem Stellplatz, Paketzustellungen, Nutzung anderer Stellplätze, Heringe in Bäume schlagen, schnelles Fahren, Lärmbelästigung • Buddeln, Graben, Regenrinnen ziehen auf dem Stellplatz • mehrere Vorzelte, Teppiche jegliche Art/Größe vor den Vorzelten luftundurchlässige/wasserundurchlässige Bodenbeläge in den Vorzelten • außerhalb der befestigten Stellplatzfläche den Wohnwagen bzw. das Wohnmobil parken • nicht angemeldeten Personen Zutritt zum Campingpark gewähren • Haustiere auf Spielplätzen, sowie in allen Gebäuden (außer Hundebad) • Nutzung der Anreisespur länger als 15 Minuten/Dauer Ihrer Anmeldung • Laden von Elektrokraftfahrzeugen/Plug-In Hybride, sowie das Heizen mit Elektroheizgeräten im Vorzelt. Bei Missachtung erheben wir eine Gebühr von 100,00 €. Bei wiederholter Missachtung behalten wir uns vor, den Xxxx des Campingparks zu verweisen.
Regeln. Diese Bestimmungen sind auf unserer Website veröffentlicht und können über einen Link während der Angebotsphase eingesehen werden, der an der Rezeption unserer Unterkunftseinrichtungen angezeigt wird. Es wird daher davon ausgegangen, dass sie zum Zeitpunkt der Buchung mit der Zahlung der Kaution und/oder bei der Ankunft in der Einrichtung für Gäste, die nicht von der Buchungspraxis Gebrauch machen (Passanten, Camper usw.), vollständig akzeptiert werden.
Regeln. C VORBEMERKUNG
Regeln. Wenn Sie in Nord-, Mittel- oder Südamerika ansässig sind, wird das Schiedsverfahren von JAMS im Bezirk Santa Clara, Kalifornien, USA, gemäß seiner Schiedsordnung durchgeführt. Wenn Sie in Australien, Neuseeland, Japan, Festlandchina, der Sonderverwaltungszone Hongkong, der Sonderverwaltungszone Macao, Taiwan, der Republik Korea, Indien, Sri Lanka, Bangladesch, Nepal oder einem Mitgliedsstaats der Vereinigung südostasiatischer Staaten (ASEAN) ansässig sind, wird das Schiedsverfahren vom internationalen Schiedsgericht in Singapur (SIAC) gemäß seiner Schiedsordnung in Singapur durchgeführt. Diese Schiedsordnung gilt als durch Bezugnahme in diese Ziffer aufgenommen. Anderenfalls wird das Schiedsverfahren vom London Court of International Arbitration (LCIA, dem internationalen Schiedsgerichtshof London) gemäß seiner Schiedsordnung in London durchgeführt. Es wird ein von Ihnen und Adobe gewählter Schiedsrichter eingesetzt. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache geführt, wobei jedoch alle Zeugen, deren Muttersprache nicht Englisch ist, ihre Aussage in ihrer jeweiligen Muttersprache machen können, die simultan ins Englische gedolmetscht wird (auf Kosten der Vertragspartei, die den entsprechenden Zeugen