REGENT Musterklauseln

REGENT. Beschluss der Bundesnetzagentur hinsichtlich der regelmäßigen Entscheidung zur Re- ferenzpreismethode sowie der weiteren in Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460 genannten Punkte für alle Fernleitungsnetzbetreiber vom 11.09.2020 (Az. BK9-19/610) oder eine diese Festlegung ergänzende oder ersetzende Festlegung der Bundesnetza- gentur.
REGENT. Beschlüsse der Bundesnetzagentur hinsichtlich der regelmäßigen Entscheidung zur Referenzpreismethode sowie der weiteren in Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460 genannten Punkte für alle im Ein- und Ausspeisesystem NetConnect Ger- many bzw. GASPOOL tätigen Fernleitungsnetzbetreiber (Az. BK9-18/610-NCG und BK9-18/611-GP) oder eine diese Festlegung ergänzende oder ersetzende Festlegung der Bundesnetzagentur.
REGENT. Beschlüsse der Bundesnetzagentur hinsichtlich der regelmäßigen Entscheidung zur Referenzpreismethode sowie der weiteren in Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460 genannten Punkte für alle im Ein- und Ausspeisesystem NetConnect Ger- many bzw. GASPOOL tätigen Fernleitungsnetzbetreiber (Az. BK9-18/610-NCG und BK9-18/611-GP) oder eine diese Festlegung ergänzende oder ersetzende Festlegung der Bundesnetzagentur. 24.26.Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuord- nung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht. 25.27.Tag D Tag D ist der Liefertag, welcher um 06:00 Uhr beginnt und um 06:00 Uhr des folgenden Tages endet. 26.28.Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden. 27.29.untertägige Kapazität Kapazität nach § 2 Nr. 13a GasNZV, die nach dem Ende der Auktion für Day-Ahead- Kapazitäten für den jeweiligen Liefertag ab der ersten vollen Stunde der Buchung bis zum Ende des Liefertages angeboten und zugewiesen wird. 28.30.Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werkta- gen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewie- sen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. De- zember eines jeden Jahres gelten als Feiertage. 29.31.Zeitformat Bei allen Zeitangaben gilt die offizielle deutsche Zeit (Mitteleuropäische (Xxxxxx-) Zeit (MEZ/MESZ)).

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.