Regieleistungen von Lohnempfängern und Gehaltsempfängern. Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Preisen für die Arbeitsstunde in der jeweiligen Beschäftigungsgruppe. Unabhängig von der Beschäftigungsgruppe der eingesetzten Arbeitnehmer ist für die Ab- rechnung nur der Regiestundenpreis derjenigen Beschäftigungsgruppe maßgeblich, welcher der erbrachten Regieleistung entspricht, es sei denn, dass keine oder nicht genügend Ar- beitnehmer dieser Beschäftigungsgruppe verfügbar sind und der AG der Verwendung von Arbeitskräften einer anderen Beschäftigungsgruppe zugestimmt hat. Andere Lohnbestandteile, Zulagen gemäß Kollektivvertrag, überkollektivvertragliche Mehr- löhne sowie Nebenmaterialien sind im Regiestundenpreis enthalten. Die Leistungen des Aufsichtspersonals, Aufzahlungen für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, für Schichtarbeit und Erschwernisse sowie Aufwendungen für Ersatzruhezeiten sind nach den hiefür vereinbarten Preisen abzurechnen.
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Regieleistungen von Lohnempfängern und Gehaltsempfängern. Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Preisen für die Arbeitsstunde in der jeweiligen Beschäftigungsgruppe. Unabhängig von der Beschäftigungsgruppe der eingesetzten Arbeitnehmer ist für die Ab- rechnung Abrechnung nur der Regiestundenpreis derjenigen Beschäftigungsgruppe maßgeblich, welcher der erbrachten Regieleistung entspricht, es sei denn, dass keine oder nicht genügend Ar- beitnehmer Arbeitnehmer dieser Beschäftigungsgruppe verfügbar sind und der AG der Verwendung von Arbeitskräften einer anderen Beschäftigungsgruppe zugestimmt hat. Andere Lohnbestandteile, Zulagen gemäß Kollektivvertrag, überkollektivvertragliche Mehr- löhne Mehrlöhne sowie Nebenmaterialien sind im Regiestundenpreis enthalten. Die Leistungen des Aufsichtspersonals, Aufzahlungen für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, für Schichtarbeit und Erschwernisse sowie Aufwendungen für Ersatzruhezeiten sind nach den hiefür vereinbarten Preisen abzurechnen.
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Regieleistungen von Lohnempfängern und Gehaltsempfängern. Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Preisen für die Arbeitsstunde in der jeweiligen Beschäftigungsgruppe. Unabhängig von der Beschäftigungsgruppe der eingesetzten Arbeitnehmer ist für die Ab- rechnung Abrechnung nur der Regiestundenpreis derjenigen Beschäftigungsgruppe maßgeblich, welcher der erbrachten Regieleistung entspricht, es sei denn, dass keine oder nicht genügend Ar- beitnehmer ge- nügend Arbeitnehmer dieser Beschäftigungsgruppe verfügbar sind und der AG der Verwendung von Arbeitskräften einer anderen Beschäftigungsgruppe zugestimmt hat. Andere Lohnbestandteile, Zulagen gemäß Kollektivvertrag, überkollektivvertragliche Mehr- löhne Mehrlöhne sowie Nebenmaterialien sind im Regiestundenpreis enthalten. Die Leistungen Leistun- gen des Aufsichtspersonals, Aufzahlungen für Überstunden, Nacht-, Sonn- und FeiertagsstundenFeier- tagsstunden, für Schichtarbeit und Erschwernisse sowie Aufwendungen für Ersatzruhezeiten Ersatzru- hezeiten sind nach den hiefür vereinbarten Preisen abzurechnen.
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Regieleistungen von Lohnempfängern und Gehaltsempfängern. Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Preisen für die Arbeitsstunde in der jeweiligen Beschäftigungsgruppe. Unabhängig von der Beschäftigungsgruppe der eingesetzten Arbeitnehmer ist für die Ab- rechnung Abrechnung nur der Regiestundenpreis derjenigen Beschäftigungsgruppe maßgeblich, welcher der erbrachten Regieleistung entspricht, es sei denn, dass keine oder nicht genügend Ar- beitnehmer Arbeitnehmer dieser Beschäftigungsgruppe verfügbar sind und der AG der Verwendung von Arbeitskräften einer anderen Beschäftigungsgruppe zugestimmt hat. Andere Lohnbestandteile, Zulagen gemäß Kollektivvertrag, überkollektivvertragliche Mehr- löhne Mehrlöhne sowie Nebenmaterialien sind im Regiestundenpreis enthalten. Die Leistungen des Aufsichtspersonals, Aufzahlungen für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, für Schichtarbeit und Erschwernisse sowie Aufwendungen für Ersatzruhezeiten sind nach den hiefür hierfür vereinbarten Preisen abzurechnen.
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