Common use of Regieleistungen von Lohnempfängern und Gehaltsempfängern Clause in Contracts

Regieleistungen von Lohnempfängern und Gehaltsempfängern. Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Preisen für die Arbeitsstunde in der jeweiligen Beschäftigungsgruppe. Unabhängig von der Beschäftigungsgruppe der eingesetzten Arbeitnehmer ist für die Ab- rechnung nur der Regiestundenpreis derjenigen Beschäftigungsgruppe maßgeblich, welcher der erbrachten Regieleistung entspricht, es sei denn, dass keine oder nicht genügend Ar- beitnehmer dieser Beschäftigungsgruppe verfügbar sind und der AG der Verwendung von Arbeitskräften einer anderen Beschäftigungsgruppe zugestimmt hat. Andere Lohnbestandteile, Zulagen gemäß Kollektivvertrag, überkollektivvertragliche Mehr- löhne sowie Nebenmaterialien sind im Regiestundenpreis enthalten. Die Leistungen des Aufsichtspersonals, Aufzahlungen für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, für Schichtarbeit und Erschwernisse sowie Aufwendungen für Ersatzruhezeiten sind nach den hiefür vereinbarten Preisen abzurechnen.

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Regieleistungen von Lohnempfängern und Gehaltsempfängern. Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Preisen für die Arbeitsstunde in der jeweiligen Beschäftigungsgruppe. Unabhängig von der Beschäftigungsgruppe der eingesetzten Arbeitnehmer ist für die Ab- rechnung Abrechnung nur der Regiestundenpreis derjenigen Beschäftigungsgruppe maßgeblich, welcher der erbrachten Regieleistung entspricht, es sei denn, dass keine oder nicht genügend Ar- beitnehmer Arbeitnehmer dieser Beschäftigungsgruppe verfügbar sind und der AG der Verwendung von Arbeitskräften einer anderen Beschäftigungsgruppe zugestimmt hat. Andere Lohnbestandteile, Zulagen gemäß Kollektivvertrag, überkollektivvertragliche Mehr- löhne Mehrlöhne sowie Nebenmaterialien sind im Regiestundenpreis enthalten. Die Leistungen des Aufsichtspersonals, Aufzahlungen für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, für Schichtarbeit und Erschwernisse sowie Aufwendungen für Ersatzruhezeiten sind nach den hiefür vereinbarten Preisen abzurechnen.

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Regieleistungen von Lohnempfängern und Gehaltsempfängern. Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Preisen für die Arbeitsstunde in der jeweiligen Beschäftigungsgruppe. Unabhängig von der Beschäftigungsgruppe der eingesetzten Arbeitnehmer ist für die Ab- rechnung Abrechnung nur der Regiestundenpreis derjenigen Beschäftigungsgruppe maßgeblich, welcher der erbrachten Regieleistung entspricht, es sei denn, dass keine oder nicht genügend Ar- beitnehmer ge- nügend Arbeitnehmer dieser Beschäftigungsgruppe verfügbar sind und der AG der Verwendung von Arbeitskräften einer anderen Beschäftigungsgruppe zugestimmt hat. Andere Lohnbestandteile, Zulagen gemäß Kollektivvertrag, überkollektivvertragliche Mehr- löhne Mehrlöhne sowie Nebenmaterialien sind im Regiestundenpreis enthalten. Die Leistungen Leistun- gen des Aufsichtspersonals, Aufzahlungen für Überstunden, Nacht-, Sonn- und FeiertagsstundenFeier- tagsstunden, für Schichtarbeit und Erschwernisse sowie Aufwendungen für Ersatzruhezeiten Ersatzru- hezeiten sind nach den hiefür vereinbarten Preisen abzurechnen.

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Samples: www.wien.gv.at

Regieleistungen von Lohnempfängern und Gehaltsempfängern. Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Preisen für die Arbeitsstunde in der jeweiligen Beschäftigungsgruppe. Unabhängig von der Beschäftigungsgruppe der eingesetzten Arbeitnehmer ist für die Ab- rechnung Abrechnung nur der Regiestundenpreis derjenigen Beschäftigungsgruppe maßgeblich, welcher der erbrachten Regieleistung entspricht, es sei denn, dass keine oder nicht genügend Ar- beitnehmer Arbeitnehmer dieser Beschäftigungsgruppe verfügbar sind und der AG der Verwendung von Arbeitskräften einer anderen Beschäftigungsgruppe zugestimmt hat. Andere Lohnbestandteile, Zulagen gemäß Kollektivvertrag, überkollektivvertragliche Mehr- löhne Mehrlöhne sowie Nebenmaterialien sind im Regiestundenpreis enthalten. Die Leistungen des Aufsichtspersonals, Aufzahlungen für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, für Schichtarbeit und Erschwernisse sowie Aufwendungen für Ersatzruhezeiten sind nach den hiefür hierfür vereinbarten Preisen abzurechnen.

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Samples: www.ecoplus.at