Reglementsänderungen Musterklauseln

Reglementsänderungen. 1. Änderungen dieses Reglements können vom Stif- tungsrat jederzeit vorgenommen werden. Sie haben den gesetzlichen Bestimmungen und dem Stiftungs- zweck Rechnung zu tragen.
Reglementsänderungen. Das vorliegende Reglement kann vom Stiftungsrat im Rahmen von Gesetz und Stiftungsurkunde jederzeit abgeändert werden. Reglementsänderungen be- dürfen zu ihrer Gültigkeit eines mit der Einladung zuzustellenden schriftlichen Antrags und einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln sämtlicher Mit- glieder des Stiftungsrates und sind der Aufsicht zur Kenntnis zu bringen.
Reglementsänderungen. Der Stiftungsrat kann jederzeit eine Änderung die- ses Vorsorgereglements beschliessen. Die Änderun- gen werden dem Vorsorgenehmer mit schriftlicher oder elektronischer Mitteilung bekannt gegeben. Die jeweils aktuelle Fassung steht dem Vorsorge- nehmer auf xxx.xxxx.xx und www.unabhaengi- xxxxxxxxxx.xx zur freien Verfügung oder kann bei der Stiftung verlangt werden.
Reglementsänderungen. 1 Anträge zur Änderung des Reglements sind der Schulkommission schriftlich einzureichen.
Reglementsänderungen. Die Bank behält sich das Recht vor, die Bedingungen für das Freizügigkeitskonto jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kontoinhaber spätestens mit dem nächsten Kontoabschluss mitgeteilt. Mit der Eröffnung des Freizügigkeitskontos anerkennt der Kontoinhaber dieses Reglement sowie die AGB. Die VP Bank AG ist eine in Liechtenstein domizilierte Bank und untersteht der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein, Landstrasse 109, 9490 Vaduz, Liechtenstein, xxx.xxx-xx.xx xxxx@xxxxxx.xxx · xxx.xxxxxx.xxx MwSt.-Nr. 51.263 · Reg.-Nr. FL-0001.007.080-0 T +00 00 000 00 00 · F +00 00 000 00 00 · xxxx.xx@xxxxxx.xxx T +000 000 000-0 · F +352 481 117 · xxxx.xx@xxxxxx.xxx T +0 000 000 00 00 · F +0 000 000 00 00 · xxxx.xxx@xxxxxx.xxx Xxxxxxxxx 000000 · Singapore T +00 0000 0000 · F +00 0000 0000 · xxxx.xx@xxxxxx.xxx T +000 0000 00 00 · F +000 0000 00 00 · xxxx.xxxx@xxxxxx.xxx 33/F · Suite 3305 · Xxx Xxxxxxxx Xxxxxx 0 Xxxxxxxxx Xxxxx · Xxxxxxx · Xxxx Xxxx T +000 0000 00 00 · F +000 0000 00 00 · xxxx.xx@xxxxxx.xxx T +000 000 000-000 · F +352 404 770-283 xxxxxxxxxxx-xxx@xxxxxx.xxx · xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx T +000 000 00 00 · F +000 000 00 00 xxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxx · xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx T +000 000 00 00 · F +000 000 00 00 · xxxx@xxxxxx.xxx · xxx.xxxxxx.xxx

Related to Reglementsänderungen

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.