Regulatorische Anforderungen Musterklauseln

Regulatorische Anforderungen. Nach § 1a Abs. 3 Nr. 6 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist das Medikationsmanage- ment eine pharmazeutische Tätigkeit, bei der die gesamte Medikation des Patienten – ein- schließlich der Selbstmedikation – wiederholt analysiert wird mit den Zielen, die Arzneimittel- therapiesicherheit und die Therapietreue zu verbessern, indem arzneimittelbezogene Prob- leme erkannt und gelöst werden. Nach § 3 Abs. 4 ApBetrO ist die Bewertung der Analyse und die Beratung im Rahmen des Medikationsmanagements ausschließlich dem Apotheker vorbehalten. Die Medikationsanalyse ist zentraler Bestandteil des Medikationsmanagements nach Apo- thekenbetriebsordnung. Sie kann aber auch als Einzelleistung und somit unabhängig vom Medikationsmanagement erbracht werden. Im Gegensatz zur Information und Beratung nach § 20 ApBetrO sind das Medikationsmanagement und damit die Medikationsanalyse zwar pharmazeutische Tätigkeiten, sie sind aber nicht bei der Abgabe der Arzneimittel zu erbrin- gen und sind somit auch nicht durch das Honorar der Apotheke nach § 3 Abs. 1 Arzneimit- telpreisverordnung abgedeckt. Bei der Durchführung der Medikationsanalyse sind die Bestimmungen des Datenschutz- rechts einzuhalten, insbesondere für ◼ die Einwilligung des Patienten in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbe- zogener Daten, ◼ den Grundsatz der Datenminimierung, ◼ die Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber dem Arzt, ◼ die Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung der Daten bei Weitergabe an externe Arz- neimittelinformationsstellen und ◼ die Löschung der Daten.
Regulatorische Anforderungen. Der Kunde erkennt seine Verpflichtung an, seine Mitarbeiter, Berater und Kooperationspartner zu informieren, welche die Produkte der Etikettierungsliteratur von Cepheid und die damit verbundenen Mitteilungen, die Cepheid dem Kunden zur Verfügung stellt, verwenden.
Regulatorische Anforderungen. 5.1 Alle Produkte von Getsch+Hiller entsprechen den geltenden EU-Normen und Regularien.

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  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.