Entbindung von der Schweigepflicht. Die versicherte Person entbindet die behandelnden Ärzte und die weiteren Medizinalpersonen sowie Versicherer gegenüber der Notrufzentrale bzw. dem Versicherer von der Schweigepflicht.
Entbindung von der Schweigepflicht. Der Antragsteller und die zu versichernde Person entbinden die oben angeführten Befragten im Voraus von der ärztlichen und von sonstigen beruflichen Schweigepflichten. Die GARANTA Versicherungs-AG Österreich darf die Personenidentifikations- (Name, Geburtsdatum, Adresse, Kommunikationsdaten) und Vertragsdaten (Art und Gegenstand der Versicherung, Laufzeit, Versicherungssumme & -prämie) zur Betreuung und Beratung des Antragstellers/Versicherten auch hinsichtlich anderer angebotener Versicherungs- und Finanzprodukte verwenden oder durch Konzern- bzw. Partnerunternehmen verwenden lassen, um telefonisch, per FAX oder E-Mail sowie anderen Kommunikationsformen Vorschläge für Vertragsanpassungen und für andere Produkte zu unterbreiten oder durch dazu beauftrage Unternehmen unterbreiten zu lassen (Leben-, Unfall- und Kfz-Versicherungsprodukte, Investmentfonds, Wertpapierleistungen, Rechtsschutz-, Hausrat- und sonstige Sachversicherungen, Assistanceleistungen, Finanzierungen). Konzern- und Partnerunternehmen sind die GÖVD GARANTA Österreich Versicherungsdienst Ges.m.b.H., GÖS GARANTA Österreich Versicherung Service Ges.m.b.H., NÜRNBERGER Versicherung AG Österreich, alle Xxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxxxx. Der Antragsteller erklärt sich ausdrücklich mit dieser Erweiterung der Datenschutzerklärung einverstanden. Bei vorzeitiger Beendigung des Gruppenvertrags zwischen GARANTA und Laufwerkstatt besteht der Versicherungsschutz unverändert bis zum letzten Tag der vereinbarten Versicherungslaufzeit.
Entbindung von der Schweigepflicht. Die Versicherungsgesellschaft darf auch die Ärzte, die die Todesursache feststellen, die Ärzte, die mich im letzten Jahr vor meinem Tode untersuchen oder behandeln werden, sowie Behörden über die Todesursache oder die Krankheit, die zum Tode geführt hat, befragen. Insoweit entbinde ich alle, die hiernach gefragt werden, von der Schweigepflicht auch über meinen Tod hinaus.
Entbindung von der Schweigepflicht. Dem Versicherungsnehmer ist bekannt, dass der Versicherer – soweit hierzu ein Anlass besteht – Angaben bei anderen Krankenversicherern auch Angaben über frühere, bestehende oder beantragte Versicherungsverträge zur Beurteilung der Risiken des von ihm beantragten Vertragsabschlusses überprüft. Zu diesem Zweck befreit der Versicherungsnehmer andere Versicherer von ihrer Schweigepflicht und ermächtigt sie, dem Versicherer die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Sie als Versicherungsnehmer verpflichten sich, dass das ausdrückliche oder stillschweigende Einverständnis der zu versichernden Person mit der Anmeldung zur Weltpolice-Krankenversicherung durch Sie als Versicherungsnehmer erfolgt. Dies umfasst auch deren Einwilligung, dass die Barmenia Krankenversicherung a. G. in erforderlichem Umfang Daten, die in den Meldeunterlagen enthalten sind (= Meldedaten) oder sich aus der Vertragsdurchführung ergeben (Vertrags- und Leistungsdaten, wie z. B. Versicherungsfälle, Risiko- / Vertragsänderungen) an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Verband der privaten Krankenversicherung e. V. und an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., an andere Versicherer übermittelt. Die zu versichernde Person willigt ferner ein, dass die Versicherer der Barmenia- Versicherungsgruppe die allgemeinen Melde-, Vertrags- und Leistungsdaten zu dieser Person in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für diese Person zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.
Entbindung von der Schweigepflicht. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorradsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Fahrtleiter, Sportkommissar, Schiedsrichter, Leitender Rennarzt, DMSB-Verbandsarzt, Koordination Motorradsport (DMSB) und dem Versicherungs-Schadensbüro.
Entbindung von der Schweigepflicht. Name Vorname Hiermit erteile ich den Betreuungspersonen und der Leitung des HOPE die Vollmacht, mit involvierten Stellen zu sprechen und entbinde entsprechende Stellen von der beruflichen Schweigepflicht. Betreuungspersonen und der Leitung des HOPE dürfen Einsicht nehmen in meine Unterlagen und Kontakt aufnehmen mit Ärzten, Psychologen und Amtspersonen (Sozialdienste, Beitreibungsämtern, Gerichtsinstanzen, Anwälten, Polizei) soweit es zur Erreichung meiner Ziele im Wohnbereich und für meine Entwicklung notwendig ist. Die Kontaktdaten (Telefonnummer, Anschlussadresse) dürfen an Amtspersonen weitergegeben wer- den. Baden, den
Entbindung von der Schweigepflicht. Um die Vertretungsregelung innerhalb der Hebammenpraxis Witten Tixier, Wierzba und Partnerinnen PartG in Anspruch nehmen zu können, entbinde die Leistungsempfängerin die Hebamme von ihrer beruflichen Schweigepflicht gegenüber ihren Kolleginnen. Der Weitergabe aller medizinischen Befunde und Daten an alle Hebammen der Hebammenpraxis in Zeiten von Vertretungen (Urlaub/Krankheit/Fortbildung) stimmt sie ausdrücklich zu.
Entbindung von der Schweigepflicht. Die Ostangler Xxxxxxxxxx VVaG ist berechtigt – soweit hierzu ein Anlass besteht – Angaben über den Gesundheitszustand des Antragstellers/der zu versichernden Person, auch über frühere Erkrankungen oder Unfälle, und über frühere bestehende oder beantragte Versicherungsverträge bei anderen Unfall-, Kranken- oder Lebensversicherern zur Beurteilung der Risiken eines bean- tragten Vertrags zu überprüfen. Zu diesem Zweck befreien der Antragsteller/die zu versichernde Person mit Beantragung einer Unfallversicherung Ärzte, Zahnärzte, Angehörige anderer Heilberufe sowie Angehörige von Kran- kenanstalten und Gesundheitsämtern, die ihn/sie in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung untersucht, beraten oder behandelt haben, von ihrer Schweigepflicht- und zwar auch über den Tod hinaus – und ermächtigen sie, der Ostangler Brandgilde VVaG die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für Angehörige anderer Kranken-, Lebens- und Unfallversicherer, mit denen der Antragsteller/die zu versichernde Person bisher in Vertragsbeziehungen stand oder steht. Die Ermächtigung endet fünf Jahre nach Antragstellung. Der Antragsteller/die zu versichernde Person ist bis auf Widerruf damit einverstanden, dass die Ostangler Brandgilde VVaG und ihre Vermittler im Zuge der Beratungs- und Betreuungspflicht sowie der Qualitätskontrolle ihn/sie wegen des Vertrages und sonstiger Angebote per Telefon, Fax oder E-Mail informieren und beraten darf.
Entbindung von der Schweigepflicht. Der Arbeitnehmende verpflichtet sich, Bezugspersonen wie Ärztinnen und Ärzte, Therapeuten, Sozialarbeitende etc. durch Unterzeichnung der „Einverständniserklärung“ gemäss besonde- rem Formular von der Schweigepflicht gegenüber dem JCP und der internen Betreuungsper- son der externen Einsatzfirma zu entbinden. Der Job Coach hat aufgrund dieser Erklärung die Möglichkeit, den Ärztinnen und Ärzten, der externen Einsatzfirma und den mit der beruflichen Integration direkt befasste Personen oder Stellen die erforderlichen Informationen zu geben. Er tut dies jeweils nur mit dem Ziel einer positiven Beeinflussung der Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
Entbindung von der Schweigepflicht. Damit der von uns beauftragte Dienstleister tätig werden kann, ist es erforderlich, dass die versi- cherte Person ausdrücklich alle den Unfall und dessen gesundheitliche Folgen untersuchenden oder behandelnden • Angehörige von Heilberufen • Krankenhäuser und Kliniken • Rehabilitations-, Kur- und Pflegeeinrichtungen von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem beauftragten Dienstleister entbindet. Der beauftragte Dienstleister wird im Rahmen des Ersthilfetelefonats die versicherte Person nochmals und aus- drücklich über die Bedeutung der Entbindung von der Schweigepflicht aufklären.