Entbindung von der Schweigepflicht Musterklauseln

Entbindung von der Schweigepflicht. Die versicherte Person entbindet die behandelnden Ärzte und die weiteren Medizinalpersonen sowie Versicherer gegenüber der Notrufzentrale bzw. dem Versicherer von der Schweigepflicht.
Entbindung von der Schweigepflicht. Die Versicherungsgesellschaft darf auch die Ärzte, die die Todesursache feststellen, die Ärzte, die mich im letzten Jahr vor meinem Tode untersuchen oder behandeln werden, sowie Behörden über die Todesursache oder die Krankheit, die zum Tode geführt hat, befragen. Insoweit entbinde ich alle, die hiernach gefragt werden, von der Schweigepflicht auch über meinen Tod hinaus.
Entbindung von der Schweigepflicht. Der Antragsteller und die zu versichernde Person entbinden die oben angeführten Befragten im Voraus von der ärztlichen und von sonstigen beruflichen Schweigepflichten. Die GARANTA Versicherungs-AG Österreich darf die Personenidentifikations- (Name, Geburtsdatum, Adresse, Kommunikationsdaten) und Vertragsdaten (Art und Gegenstand der Versicherung, Laufzeit, Versicherungssumme & -prämie) zur Betreuung und Beratung des Antragstellers/Versicherten auch hinsichtlich anderer angebotener Versicherungs- und Finanzprodukte verwenden oder durch Konzern- bzw. Partnerunternehmen verwenden lassen, um telefonisch, per FAX oder E-Mail sowie anderen Kommunikationsformen Vorschläge für Vertragsanpassungen und für andere Produkte zu unterbreiten oder durch dazu beauftrage Unternehmen unterbreiten zu lassen (Leben-, Unfall- und Kfz-Versicherungsprodukte, Investmentfonds, Wertpapierleistungen, Rechtsschutz-, Hausrat- und sonstige Sachversicherungen, Assistanceleistungen, Finanzierungen). Konzern- und Partnerunternehmen sind die GÖVD GARANTA Österreich Versicherungsdienst Ges.m.b.H., GÖS GARANTA Österreich Versicherung Service Ges.m.b.H., NÜRNBERGER Versicherung AG Österreich, alle Xxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxxxx. Der Antragsteller erklärt sich ausdrücklich mit dieser Erweiterung der Datenschutzerklärung einverstanden. Bei vorzeitiger Beendigung des Gruppenvertrags zwischen GARANTA und Laufwerkstatt besteht der Versicherungsschutz unverändert bis zum letzten Tag der vereinbarten Versicherungslaufzeit.
Entbindung von der Schweigepflicht. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorradsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Fahrtleiter, Sportkommissar, Schiedsrichter, Leitender Rennarzt, DMSB-Verbandsarzt, Koordination Motorradsport (DMSB) und dem Versicherungs-Schadensbüro.
Entbindung von der Schweigepflicht. Soweit die Partnerschaft auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung bzw. dem Prozesskostenfinanzierer zu führen, wird diese von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung bzw. dem Prozesskostenfinanzierer ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert die Mandantschaft, dass der Vertrag mit der Rechtsschutzversicherung bzw. dem Prozesskostenfinanzierer weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.
Entbindung von der Schweigepflicht. Der Kreditnehmer entbindet bereits jetzt bis zur Abwicklung des Bürgschaftsengagements unwiderruflich den Kreditgeber, das Finanzamt und alle zu Berufsverschwiegenheit verpflichteten Personen, die über prüfungsrelevante Fragen Auskunft geben können, von der Schweigepflicht gegenüber der ISB und den zur Prüfung berufenen Organen des Landes.
Entbindung von der Schweigepflicht. Der Arbeitnehmende verpflichtet sich, Bezugspersonen wie Ärztinnen und Ärzte, Therapeuten, Sozialarbeitende etc. durch Unterzeichnung der „Einverständniserklärung“ gemäss besonde- rem Formular von der Schweigepflicht gegenüber dem JCP und der internen Betreuungsper- son der externen Einsatzfirma zu entbinden. Der Job Coach hat aufgrund dieser Erklärung die Möglichkeit, den Ärztinnen und Ärzten, der externen Einsatzfirma und den mit der beruflichen Integration direkt befasste Personen oder Stellen die erforderlichen Informationen zu geben. Er tut dies jeweils nur mit dem Ziel einer positiven Beeinflussung der Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
Entbindung von der Schweigepflicht. Damit der von uns beauftragte Dienstleister tätig werden kann, ist es erforderlich, dass die versi- cherte Person ausdrücklich alle den Unfall und dessen gesundheitliche Folgen untersuchenden oder behandelnden • Angehörige von Heilberufen • Krankenhäuser und Kliniken • Rehabilitations-, Kur- und Pflegeeinrichtungen von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem beauftragten Dienstleister entbindet. Der beauftragte Dienstleister wird im Rahmen des Ersthilfetelefonats die versicherte Person nochmals und aus- drücklich über die Bedeutung der Entbindung von der Schweigepflicht aufklären.
Entbindung von der Schweigepflicht. Dem Versicherungsnehmer ist bekannt, dass der Versicherer – soweit hierzu ein Anlass besteht – Angaben bei anderen Krankenversicherern auch Angaben über frühere, bestehende oder beantragte Versicherungsverträge zur Beurteilung der Risiken des von ihm beantragten Vertragsabschlusses überprüft. Zu diesem Zweck befreit der Versicherungsnehmer andere Versicherer von ihrer Schweigepflicht und ermächtigt sie, dem Versicherer die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Sie als Versicherungsnehmer verpflichten sich, dass das ausdrückliche oder stillschweigende Einverständnis der zu versichernden Person mit der Anmeldung zur Weltpolice-Krankenversicherung durch Sie als Versicherungsnehmer erfolgt. Dies umfasst auch deren Einwilligung, dass die Barmenia Krankenversicherung a. G. in erforderlichem Umfang Daten, die in den Meldeunterlagen enthalten sind (= Meldedaten) oder sich aus der Vertragsdurchführung ergeben (Vertrags- und Leistungsdaten, wie z. B. Versicherungsfälle, Risiko- / Vertragsänderungen) an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Verband der privaten Krankenversicherung e. V. und an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., an andere Versicherer übermittelt. Die zu versichernde Person willigt ferner ein, dass die Versicherer der Barmenia- Versicherungsgruppe die allgemeinen Melde-, Vertrags- und Leistungsdaten zu dieser Person in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für diese Person zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.
Entbindung von der Schweigepflicht. Der Bewohnende entbindet die Ausgleichskasse, die Krankenkasse sowie den behandeln- den Arzt gegenüber dem GSZ von der Schweigepflicht. Der Bewohnende entbindet das GSZ unter Vorbehalt des nachstehenden Absatzes gegen- über der Ausgleichskasse, der Krankenkasse sowie gegenüber dem behandelnden Arzt von der Schweigepflicht. Der Bewohnende hat das Recht, die Akteneinsicht gegenüber dem Versicherer auf den Vertrauensarzt des Versicherers zu beschränken. Erfolgt keine solche Beschränkung, kann die Geschäftsleitung der Verwaltung des Versicherers Akteneinsicht gewähren.