Regulierungsgrundsätze Musterklauseln

Regulierungsgrundsätze. Die Massnahmen und deren Anwendung müssen objektiv, unparteiisch und nicht- diskriminierend sein. Sie sind nach Möglichkeit technologieneutral auszugestalten.
Regulierungsgrundsätze. Der Medienrat hat die Aufgabe, durch die Durchführung der in diesem Dekret aufgeführten Maßnahmen die Ziele des Artikels 5 zu erreichen. Der Medienrat wendet bei der Verfolgung der in Artikel 5 festgelegten Ziele objektive, transparente, nichtdiskriminierende und verhältnismäßige Regulierungsgrundsätze an, indem er u. a.: