Reinigungspersonal Musterklauseln

Reinigungspersonal. Die Christophorus Dienstleistungen gGmbH beauftragen mit der Ausführung der Leistungen nur Mitarbeiter und Beschäftigte, die sorgfältig geschult und eingewiesen wurden. Dem Auftraggeber wird die für das Objekt verantwortliche Reinigungskraft persönlich vorgestellt. Sie ist AnsprechpartnerIn in allen Fragen der Leistungserbringung. Unser Personal ist angewiesen, in Schriftstücke, Akten und anderen Unterlagen keine Einsicht zu nehmen. Ebenso ist ihnen das Öffnen von Schränken, Schubladen und ähnliches untersagt. Auf die Verschwiegenheit über dienstliche Vorgänge und Einrichtungen sind die Reinigungskräfte verpflichtet. Die Benutzung nicht öffentlicher Fernsprechanlagen ist nicht gestattet.
Reinigungspersonal. Die SWR Gröbziger Dienstleistungs GmbH stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Für angepasste Arbeitskleidung sorgt die SWR Gröbziger Dienstleistungs GmbH. Das eingesetzte Personal wird durch die Teamleiter der SWR Gröbziger Dienstleistungs GmbH überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesen. Die Teamleitung ist bezüglich des Weisungsrechts Vertreter der SWR Gröbziger Dienstleistungs GmbH. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von der SWR Gröbziger Dienstleistungs GmbH eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.
Reinigungspersonal. Ibofox stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht vom Auftragnehmer eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen.
Reinigungspersonal. Der Auftragnehmer ist verpflichtet sein Reinigungspersonal durch fachkundige Kontrollpersonen einzuweisen und regelmäßig zu beaufsichtigen. Nur durch fachlich geeignete Arbeitskräfte kann die qualitätsgerechte Reinigung erbracht werden. Beanstandungen und Folgen aus einer Pflicht- verletzung gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Personen, die vom Auftragnehmer nicht mit der Reinigung des Gebäudes beauftragt sind, dürfen nicht mit in das Objekt genommen werden.
Reinigungspersonal. Die Frankclean Gebäude Service stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Für angepasste Arbeitskleidung sorgt Frankclean Gebäude Service. Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt. Das eingesetzte Personal wird durch die Objektleiter von Frankclean Gebäude Service überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesen. Die Objektleitung ist bezüglich des Weisungsrechts Vertreter von Frankclean Gebäude Service. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von Frankclean Gebäude Service eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.
Reinigungspersonal. Die Firma TOWI Gebäudereinigung Unternehmensgesellschaft stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Für angepasste Arbeitskleidung sorgt die Firma TOWI Gebäudereinigung Unternehmensgesellschaft. Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt. Das eingesetzte Personal wird durch die Objektleiter der Firma TOWI Gebäudereinigung Unternehmensgesellschaft überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesen. Die Objektleitung ist bezüglich des Weisungsrechts Vertreter der Firma. TOWI Gebäudereinigung Unternehmensgesellschaft Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von der Firma TOWI Gebäudereinigung Unternehmensgesellschaft eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.
Reinigungspersonal. Die „Christophorus-Werkstätten Erfurt“ beauftragen mit der Ausführung der Leistungen nur Mitarbeiter und Beschäftigte, die sorgfältig geschult und eingewiesen wurden. Dem Auftraggeber wird die für das Objekt verantwortliche Reinigungskraft persönlich vorgestellt. Sie ist Ansprechpartner/ -in in allen Fragen der Leistungserbringung. Unser Personal ist angewiesen, in Schriftstücke, Akten und anderen Unterlagen keine Einsicht zu nehmen. Ebenso ist ihnen das Öffnen von Schränken, Schubladen und ähnliches untersagt. Auf die Verschwiegenheit über dienstliche Vorgänge und Einrichtungen sind die Reinigungskräfte verpflichtet. Die Benutzung nicht öffentlicher Fernsprechanlagen ist nicht gestattet.
Reinigungspersonal. Der Anbieter verpflichtet sich, nur Mitarbeiter einzusetzen, die für die ausgeschriebenen Arbeiten geeignet sind, die erforderlichen Erfahrungen haben und durch persönliche Zu- verlässigkeit Gewähr dafür bieten, dass der Betrieb im Reinigungsobjekt nicht beeinträch- tigt wird. Der Auftraggeber behält sich das Recht auf Überprüfung vor. Ausländische Arbeitskräfte müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitser- laubnis sein, welche der AN dem AG auf Verlangen vorzulegen hat. Das Personal muss die deutsche Sprache, in einem der Dienstleistung angemessenen Niveau beherrschen, damit eine mündliche und schriftliche Verständigung problemlos möglich ist. Gefahren- hinweise, Gebrauchsanweisungen sowie die Dienstanweisung müssen in deutscher Sprache zweifelsfrei verstanden werden. Das Reinigungspersonal ist mit einer dem Einsatzzweck angepasster Berufsbekleidung vom Auftragnehmer auszustatten. Den Arbeitskräften des Auftragnehmers ist es untersagt, Einblick in Schriftstücke oder Ak- ten zu nehmen und Telefone, Faxgeräte, Computer und Kopierer zu benutzen. Der Anbie- ter sorgt dafür, dass sich seine Arbeitskräfte schriftlich verpflichten, Stillschweigen zu be- wahren über alle ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Vor- gänge. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsvertrages. Die Verpflichtungserklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers diesem vorzulegen. Bei einem Vorliegen von berechtigten Gründen kann der Auftraggeber den Austausch von Reinigungskräften verlangen.
Reinigungspersonal. Die GSL GmbH stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Für angepasste Arbeitskleidung sorgt die GSL GmbH. Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt. Das eingesetzte Personal wird durch die Objektleiter der GSL GmbH überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesen. Der Objektleiter ist bezüglich des Weisungsrechts Vertreter der GSL GmbH. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht vom Auftragnehmer eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.
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