Unfallverhütungsvorschriften Musterklauseln

Unfallverhütungsvorschriften. Der Entleiher verpflichtet sich, OFFICE Personal Mitarbeitern Maßnahmen und Einrichtungen der ersten Hilfe zur Verfügung zu stellen und sie vor der Arbeitsaufnahme in den für seinen Betrieb und den jeweiligen Arbeitsplatz geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu unterweisen. Er hat ihnen die für die Ausübung ihrer Tätigkeit notwendige Sicherheitsausrüstung und Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. In Fällen, in welchen unsere Leiharbeitnehmer aufgrund fehlender oder mangelhafter Sicherheitseinrichtungen, Ausrüstungen oder Schutzkleidung ihre Tätigkeit nicht aufnehmen können, haftet der Entleiher gegenüber OFFICE Personal für den dadurch entstehenden Schaden.
Unfallverhütungsvorschriften. Bezugsquelle: Berufsgenossenschaft oder Xxxx Xxxxxxxx Verlag KG, Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx ♦ Allgemeine Vorschriften (VBG 1) ♦ Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung am Arbeitsplatz (VBG 125) Bezugsquelle: Berufsgenossenschaft oder Xxxx Xxxxxxxx Verlag KG, Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx ♦ Richtlinien für die Vermeidung der Gefahren durch explosions- fähige Atmosphäre mit Beispielsammlung - Explosionsschutz- Richtlinien - (EX-RL) (ZH 1/10) Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxx, 00000 Xxxxxx ♦ DIN 4066 Hinweisschilder für den Brandschutz ♦ DIN 14 406-1 Tragbare Feuerlöscher; Begriffe, Bauarten, Anforderungen ♦ DIN 14 406-2 Tragbare Feuerlöscher; Brandschutztechnische Typprüfung ♦ DIN EN 3 Tragbare Feuerlöscher ♦ DIN EN 2 Brandklassen Bezugsquelle: VDE-Verlag GmbH, Postfach 12 23 05, 00000 Xxxxxx ♦ DIN VDE 0132 Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen
Unfallverhütungsvorschriften. Zur Verhütung von Arbeitsunfällen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten.
Unfallverhütungsvorschriften. Die Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten haben die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft zu beachten und die von ihnen beschäftigten Versicherten da- rüber zu unterrichten (§ 15 Abs. 5 SGB VII). Bauherren sind verpflichtet, auf Verlangen der Berufsgenossenschaft die Auskünfte zu ge- ben, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Unfallversicherungsträgers erforderlich sind (§ 192 Abs. 5 SGB VII). Dazu gehören:
Unfallverhütungsvorschriften. Accident prevention regulations Die HATCH KÜTTNER BL behält sich vor, bei Verstößen gegen die UVV, sonstige geltende Vorschriften und Verordnungen sowie gegen diese Baustellenordnung einzugreifen; dies kann zur Stilllegung der Arbeit füh- ren. Die durch die Unterbrechung entstehenden Kos- ten gehen zu Lasten des betreffenden Auftragnehmers. Der HATCH XXXXXXX BL hat das Recht, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßenden Personen unverzüglich von der Baustelle zu verweisen. HATCH KÜTTNER SM reserves the right to intervene in case of violation of the Accident Prevention Regula- tion, other applicable regulations and regulations as well as violation of this construction site regulation; This can lead to stoppage of work. The costs of the in- terruption will be borne by the concerned contractor. The HATCH XXXXXXX SM will have the right to dismiss the persons responsible for the violations from the construction site with immediate effect. Für Arbeiten an oder im Bereich bestimmter Anlagen, einschl. Nachbesserungen, sind Sicherungsmaß-nah- mescheine (Befahrerlaubnis, Feuer-/Schweißer-laub- nis, Freischaltung) vorgeschrieben. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind verpflichtet, sich vor Beginn jeder Arbeit bei der zuständigen Aufsicht des Bauherrn zu überzeugen, ob die notwendigen Freigaben erteilt wor- den sind. Für die Befahrerlaubnis von Dampferzeugern, Behältern, usw. sowie für die Feuererlaubnis in feuer- gefährdeten Anlagenteilen, wie z. B. in Ölsystemen, Ka- belkanälen, sind ebenfalls Sicherungsmaßnahmen er- forderlich. Die für die Freigabe der Maßnahmescheine zuständigen Personen werden von der HATCH XXXXXXX BL benannt. Standard safety permits have been prescribed for work at or in the area of certain machines including reworking (inspection permit, fire/welding permits, activation). Before starting work, the employees of the contractor must obtain the required permits from the responsible supervisor of the building owner. Safety measures are also necessary for the inspection permit of steam generators and tanks etc. as well as for the fire permit in fire-endangered components, such as oil systems, cable ducts etc. The persons re- sponsible for issuing the safety measure permits will be delegated by the HATCH KÜTTNER SM. 6.4
Unfallverhütungsvorschriften. (1) Der Auftraggeber unterliegt den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (Namensänderung ab Jan 08). Zusätzlich zu beachtende Unfallverhütungsvorschriften muss der Lieferant dem Auftraggeber bekannt geben. Diesem obliegt die Belehrung des eigenen und des eventuell beigestellten Personals hinsichtlich der Einhaltung aller genannten Unfallverhütungsvorschriften.
Unfallverhütungsvorschriften. Der Auftragnehmer hat die jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.
Unfallverhütungsvorschriften. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft beachtet werden, so sind u.a. arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen zu erstellen und den Reinigungskräften zur Verfügung zu stellen.
Unfallverhütungsvorschriften. Der Mieter hat bei der Bedienung des Mietgegenstandes die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und das von ihm eingesetzte Personal auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ebenfalls zu verpflichten und entsprechend einzuweisen.
Unfallverhütungsvorschriften. Für die Lieferung und Leistung gelten die Unfallverhütungsvorschriften der für mimatic zuständigen Berufsgenossenschaft. Zusätzlich zu beachtende Unfallverhütungsvorschriften muss der Lieferant bei Lieferung oder Inbetriebnahme bekannt geben. Der Lieferant übernimmt auch die Belehrung des eigenen oder des eventuell beigestellten Personals hinsichtlich der Einhaltung aller genannten Unfallverhütungsvorschriften.