Common use of Reiserücktritts-Schutz Clause in Contracts

Reiserücktritts-Schutz. 1.1 Wenn Sie die Reise stornieren, übernehmen wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten. Dies sind Kosten, die Sie dem Reise- anbieter schulden, wenn Sie Ihre gebuchte Reise stornieren. Wir übernehmen auch das vom Reiseanbieter erhobene Entgelt für die Vermittlung. 1.2 Zusätzlich übernehmen wir Kosten eines Visums für die Reise. Gleiches gilt für Impfungen, wenn diese vom Auswärtigen Amt für Ihre Reiseziele empfohlen wurden. 1.3 Wenn Sie die Reise nicht stornieren, sondern verspätet antreten, erstatten wir Ihnen erforderliche Mehrkosten für die Anreise. Da- bei richtet sich unsere Erstattung nach der ursprünglich gebuchten Art und Qualität. Zusätzlich erstatten wir Ihnen die anteiligen Kosten für auf Grund der verspäteten Anreise nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen. Sind die Kosten geringer als die Kosten einer Stornierung, zahlen wir Ihnen zusätzlich € 50,-. Damit beteiligen wir uns an Ihren entstehenden Aufwänden durch die Änderung der Reisepläne. 1.4 Wenn Sie die Reise auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen, er- statten wir Ihnen die Gebühren. Sind die Kosten geringer als die Kosten einer Stornierung, zahlen wir Ihnen zusätzlich € 50,-. Damit beteiligen wir uns an Ihren entstehenden Aufwänden durch die Änderung der Reisepläne. 1.5 Sie haben mit einem versicherten Mitreisenden ein Doppelzimmer gebucht und dieser kann die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten. In diesem Fall bieten wir Ihnen eine Alternative zur Stornierung. Wir erstatten die Mehrkosten für einen Zuschlag für ein Einzelzimmer oder für die alleinige Nutzung des Doppelzim- mers. 1.6 Sie haben mit mehreren versicherten Mitreisenden gemeinsam eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus angemietet. Eine dieser versicherten Personen kann die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten. Dann bieten wir Ihnen eine Alternative zur Stornierung. Wir übernehmen die Mietkosten der von der Reise zurückgetretenen Personen. Dies gilt bis zur Höhe der durch eine vollständige Stornierung der Ferienwohnung oder des Ferienhau- ses entstehenden Kosten.

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Samples: Reiserücktrittsversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktritts-Schutz. 1.1 Wenn Sie die Reise stornieren, übernehmen wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten. Dies sind Kosten, die Sie dem Reise- anbieter schulden, wenn Sie Ihre gebuchte Reise stornieren. Wir übernehmen auch das vom Reiseanbieter erhobene Entgelt für die Vermittlung. 1.2 Zusätzlich übernehmen wir Kosten eines Visums für die Reise. Gleiches gilt für Impfungen, wenn diese vom Auswärtigen Amt für Ihre Reiseziele empfohlen wurden. 1.3 Wenn Sie die Reise nicht stornieren, sondern verspätet antreten, erstatten wir Ihnen Ihren erforderliche Mehrkosten für die Anreise. Da- bei Dabei richtet sich unsere Erstattung nach der ursprünglich gebuchten Art und Qualität. Zusätzlich erstatten wir Ihnen die anteiligen Kosten für auf Grund der verspäteten Anreise nicht in Anspruch genommene genom- mene Reiseleistungen. Sind die Kosten geringer als die Kosten einer Stornierung, zahlen wir Ihnen zusätzlich € 50,-. Damit beteiligen be- teiligen wir uns an Ihren entstehenden Aufwänden durch die Änderung der Reisepläne. 1.4 Wenn Sie die Reise auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen, er- statten wir Ihnen die Gebühren. Sind die Kosten geringer als die Kosten einer Stornierung, zahlen wir Ihnen zusätzlich € 50,-. Damit beteiligen wir uns an Ihren entstehenden Aufwänden durch die Änderung der Reisepläne. 1.5 Sie haben mit einem versicherten Mitreisenden ein Doppelzimmer gebucht und dieser kann die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten. In diesem Fall bieten wir Ihnen eine Alternative zur Stornierung. Wir erstatten die Mehrkosten für einen Zuschlag für ein Einzelzimmer oder für die alleinige Nutzung des Doppelzim- mers. 1.6 Sie haben mit mehreren versicherten Mitreisenden gemeinsam eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus angemietet. Eine dieser versicherten Personen kann die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten. Dann bieten wir Ihnen eine Alternative zur Stornierung. Wir übernehmen die Mietkosten der von der Reise zurückgetretenen Personen. Dies gilt bis zur Höhe der durch eine vollständige Stornierung der Ferienwohnung oder des Ferienhau- ses entstehenden Kosten.

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