Verspätung. Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
Verspätung. 5.1 Sie verpassen Ihr für die Reise gebuchtes Transportmittel wegen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Zubringerflu- ges. Die Verspätung muss mindestens zwei Stunden betragen.
Verspätung. Kann der Kunde den in der Buchung angegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Bu- chungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich durch den Kunden nicht eingehalten werden, ist „tim“ berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit in Rechnung zu stellen. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges „tim“ darüber hinaus anstelle des ihm konkret entstandenen Schadens eine von der Verspätungsdauer abhängige Schadenspauschale lt. Ge- bührenpreisliste erheben.
Verspätung. Es ist wichtig, dass die Führungen pünktlich beginnen. Bei Verspätung verfällt der Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Führung.
Verspätung. Haben Sie bei Buchung den Mietpreis online bezahlt oder Ihre Kreditkartendaten mitgeteilt, wird Ihnen die Vermietstation ein Fahrzeug der gebuchten Fahrzeugkategorie zum vereinbarten Anmietzeitpunkt zur Verfügung stellen. Falls die Anmietung an einem Flughafen oder einem Bahnhof erfolgen soll und falls die Zug- oder Flugnummer nicht in der Reservierung angegeben ist, wartet die Anmietstation bis zu 1 Stunde nach regulärer Schließung der Station, um Ihnen ein ‚Fahrzeug aus der gebuchten Fahrzeugkategorie zu vermieten. Haben Sie bei Buchung des Fahrzeuges weder den Mietpreis online bezahlt noch uns Ihre Kreditkartendarten oder personenbezogenen Daten ( z.B. Anschrift, Führerscheinnummer, Zug oder Flugnummer) mitgeteilt kann die Anmietstation nicht garantieren, dass später als 2 Stunden nach dem gebuchten Anmietzeitpunkt ein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Verspätung. Für Fahrzeuge, die in Frankreich, Deutschland, Spanien, Österreich und Belgien registriert sind Für Fahrzeuge, die im Vereinigten Königreich registriert sind
Verspätung. Die Angebotspreise und Termine sind nur gültig, wenn der Auftraggeber die Voraussetzung schafft, die Termine auch einhalten zu können. Tritt eine Verspätung auf, die der Auftraggeber verschuldet, da er z. B. Prototypen oder Erprobungsteile nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, so werden die daraus resultierenden Kosten getrennt in Rechnung gestellt. Diese Kosten beinhalten sowohl Kosten für die Wartezeiten als auch Kapitalkosten.
Verspätung. Wenn Verspätung entsteht, so hat der Lieferant den Käufer schriftlich darüber zu informieren, und zwar unter Angabe eines neuen Liefertermins. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erlangt der Käufer im Falle der Verspätung zusätzlich zum Recht, den Vertrag gemäß Pkt. 2.6 aufzuheben, keine weiteren Rechte. Der neue Liefertermin darf höchstens der ursprünglichen Lieferzeit zuzüglich 20%, jedoch höchstens 3 Wochen, entsprechen. Ist die Verspätung für den Käufer wesentlich und kann ein neuer Liefertermin nicht erfüllt we rden, so kann der Käufer den Vertrag schriftlich aufheben und ist nur verpflichtet, den Lieferanten in Bezug auf Kosten gegenüber Dritten schadlos zu halten.
Verspätung. Bei Verspätungen hat der Besteller mit dem aus Punkt 3.2 hervorgehenden Vorbehalt das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern er gleichzeitig beim Vertragsabschluss die Bedeutung der Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt präzisiert hat.
Verspätung. Wenn eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer sich erheblich verspätet, kann sie oder er nach dem Ermessen der Veranstaltungsleitung von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Dieser Fall wird als nicht ordnungsgemäße Teilnahme gewertet (siehe Punkt 3.4). Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die zu einer Veranstaltung angemeldet sind und nicht erscheinen, fehlen unentschuldigt (siehe Punkt 2.4).