Reisezeiten Musterklauseln

Reisezeiten. Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
Reisezeiten. Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage 2a Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß Xxxxxx 0x.
Reisezeiten. Passive Reisezeiten, das sind Zeiten, in denen die Angestellte ein Verkehrsmittel benützt, ohne es selbst zu lenken, werden mit dem Normalstundensatz vergütet, es sei denn, die Angestellte verrichtet in dieser Zeit Arbeitsleistungen im Rahmen des ihr erteilten Auftrages.
Reisezeiten. Reisezeiten (An- und Abreise) und von XXXXXXXXX nicht zu vertretende Wartezeiten werden zu den vorgenannten Lohnsätzen abgerechnet.
Reisezeiten. Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage .
Reisezeiten. Reisezeit liegt vor, wenn der/die Arbeitnehmer/in über Auftrag der Dienstgeberin vorübergehend seinen Dienstort verlässt, um an anderen Orten seine Arbeitsleistung zu erbringen, sofern der/die Arbeitnehmer/in während der Reisebewegung keine Arbeitsleistung zu erbringen hat (passive Reisezeiten). Passive Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten, es können aber die Höchstgrenzen der Arbeitszeit überschritten werden.
Reisezeiten. Die Arbeitszeit beginnt mit der Abfahrt vom Dienstort und endet mit der Ankunft am Dienstort. Falls der Wohnort dem Ziel näher liegt und von dort aus ange- reist wird, so beginnt bzw endet die Arbeitszeit beim Wohnort. Aktive Reisezeiten liegen dann vor, wenn entweder ein Fahrzeug gelenkt wird oder während der Reise eine Arbeitsleistung erbracht wird. Nur aktive Reisezeiten können zu Überstunden führen. Bei mehrtägigem Aufenthalt außerhalb der Dienst- stelle gilt nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit.
Reisezeiten. Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.
Reisezeiten. Reisezeiten (An- und Abreise) und von MINIMAX nicht zu vertretende Wartezeiten werden zu den in der jeweils aktuellen Preisliste aufgeführten Pauschalen abgerechnet.
Reisezeiten. Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage 2a