Reisezeiten. Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems, Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems, Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software
Reisezeiten. Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage NrXxxxxx Xx. 0.
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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software