Reklamationsabwicklung Musterklauseln

Reklamationsabwicklung. Sämtliche Reklamationen müssen innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag, an dem die Mängel an der Ware festgestellt wurden, schriftlich an MAXIM gemeldet werden und sichtbare Mängel (z.B. Brüche, falsches Produkt) müssen innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung gemeldet werden, unter der Berücksichtigung des Verlustes der Berechtigung zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die aus der Anzahl defekter Artikel während des Auslieferungsprozesses entstehen kann. Voraussetzung für die Anerkennung der Reklamation aufgrund von Schäden, die während des Transports entstanden sind, ist die Zusendung des Schadenprotokolls an MAXIM, das im Beisein der Spedition/des Kuriers bei der Zustellung der Ware angefertigt wurde. Der Kunde ist verpflichtet, die Menge und den Zustand der gelieferten Produkte zu überprüfen. XXXXX ist berechtigt, die an der Ware beanstandeten Mängel innerhalb von 7 bis 28 Tagen zu beseitigen, beginnend mit dem Tag an dem MAXIM die Reklamation anerkannt hat. Es sei denn, die Parteien haben eine andere Vereinbarung getroffen. Die Art und Weise wie die Reklamationsansprüche befriedigt werden, bestimmt MAXIM. Falls die Mängel an der Ware bestätigt werden, fallen die Transport- und die Untersuchungskosten der Ware MAXIM zur Last. Der Kunde verliert seine Garantieansprüche, wenn: - in Bezug auf sichtbare Mängel (Brüche, falsche Ware oder andere Gründe) die Reklamation nicht innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag der Lieferung gemeldet wurde, - er nicht nachweisen kann, dass die Schäden nicht auf Fehler bei der Entladung oder auf unsachgemäße Lagerung im eigenen Lager zurückzuführen sind, - Schäden, die während des Transports entstanden sind, nicht in dem Schadensprotokoll der Speditionsfirma erfasst wurden. Eine Reklamationsmeldung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht gegenüber MAXIM. Die Verantwortung von XXXXX für Mängel an der Ware umfasst ausschließlich Schäden, die MAXIM zu verschulden hat. XXXXX haftet nicht für sog. Folgeschäden oder entgangene Gewinne. Die Haftung von XXXXX beschränkt sich vielmehr auf den durch die Agentur gezahlten Nettopreis der reklamierten Ware. Sämtliche weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Jegliche Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber von MAXIM sind ausgeschlossen. XXXXX haftet nicht für den Nutzwert der Ware hinsichtlich der Ziele, die sich der Kunde gesetzt hat. Außer denen, die allgemein üblich sind, wenn die Agentur sämtliche Bedingungen, die die Ware erfüllen sollte, nicht s...
Reklamationsabwicklung. Der Kunde unterhält ein umfassendes Problemmanagement. Der Lieferant hat auftretende Mängel schnellstens systematisch im Rahmen bestehender Regelungen abzustellen und die Nachhaltigkeit seiner Maßnahmen der Qualitätssicherung des Kunden aufzuzeigen. Wurden mangelbehaftete Bauteile vom Lieferanten ausgeliefert, hat er unverzüglich und zeitgleich die Qualitätssicherungen des Kunden, die entsprechenden Logistikzentren und gegebenenfalls andere Partner in den Lieferketten zu informieren. Bei A1 bis B Fehlern beziehungsweise auf Anforderung sind diese vom Lieferanten mit Sofortmaß- nahmen abzuarbeiten, das heißt mindestens: • Sofortige Sortierung/Nacharbeit der Bestände vor Ort bei den Abnehmern und • Einsatz eines 100% Warenfilters zur Vermeidung eines weiteren Fehlerschlupfes. Ist dies durch eigenes Personal nicht umsetzbar, muss der Lieferant in Abstimmung mit dem Kunden Dritte mit der Abwicklung beauftragen. Bei A1 und A Fehlern muss der Lieferant auf Anforderung innerhalb von 24 Stunden einen ent- scheidungsbefugten Vertreter zur Qualitätssicherung des Kunden entsenden, um die Fehlerabstellung vor Ort zu koordinieren und umzusetzen. Zur Bearbeitung, beziehungsweise Abwicklung von Reklamationen, hat der Lieferant die bereitgestellten Systeme des Kunden verbindlich zu nutzen.
Reklamationsabwicklung. Die Reklamation von Titgemeyer an den Lieferanten erfolgt im Regelfall via E-Mail. Gründe hierfür können z.B. sein: — Oberflächen- und Lackfehler — Funktion nicht in Ordnung — Maßliche Abweichung — Mengenabweichung — Terminabweichung — Falschetikettierung / Falschauszeichnung — Verpackung nicht nach Vorschrift — Beschädigung durch Transport — Usw. Im Falle der Lieferung fehlerhafter Produkte ist der Lieferant verpflichtet, unverzüglich für Abhilfe zu sorgen (Ersatz-/Sonderlieferung, Nach-/Sortier- arbeit). Der Lieferant dokumentiert seine Problemlösungsschritte & Maßnahmen in einem entsprechenden Formular (8D). 3D wird innerhalb von 24h, 8D innerhalb von 10 Arbeitstagen erstellt und an Titgemeyer übermittelt. Der Lieferant hat bei sich, bei Titgemeyer und bei Bedarf auch beim Kunden umgehend Abstellmaßnahmen einzuleiten. Je nach Problemausmaß werden auf Kosten des Lieferanten strengere Versand, Prüfungs-, oder Abstellmaßnahmen eingeführt. Zur Aufrechterhaltung der Produktion und der Lieferfähigkeit behält sich Titgemeyer das Recht vor, die Fehlerhaften Produkte auf Kosten des Lieferanten nachzuarbeiten oder zu sortieren; hierzu können auch Dritte herangezogen werden. Die Kosten hierfür trägt der Lieferant.
Reklamationsabwicklung. 1. Der Verkäufer sichert zu, Reklamationen unverzüglich zu bearbeiten. Ist aufgrund behördlicher Weisung oder infolge der Information des Verkäufers über eine Nichtkonformität der Ware eine Rückholung von unseren Kunden bzw. den Endkunden erforderlich, erteilt der Verkäufer unverzüg- lich alle zur zweckentsprechenden Abwicklung erforderlichen Informationen.
Reklamationsabwicklung. 1. Der Verkäufer sichert zu, Reklamationen unverzüglich zu bearbeiten. Bei Gefahr für Leib und Leben, im Fall von Fremdkörperfunden und im Fall von öffentlichkeitswirksamen Beanstandungen ist eine Beantwortung innerhalb von 12 Stunden, um Übrigen innerhalb von 24 Stunden gewährleistet. Ist aufgrund behördlicher Weisung oder infolge der Information des Verkäufers über eine Nichtkonformität der Ware eine Rückho- lung von unseren Kunden bzw. den Endkunden erforderlich, erteilt der Verkäufer unverzüglich alle zur zweckentsprechenden Abwicklung erforderlichen Informationen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.