Common use of Relation der einzelnen Vergütungskomponenten Clause in Contracts

Relation der einzelnen Vergütungskomponenten. Der Anteil der verschiedenen Vergütungskomponenten ist nachstehend aufgeführt. Dabei bezieht sich der jeweils angegebene Prozentsatz auf eine unterstellte 100 %- Zielerreichung zur Ermittlung der kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütung. Die für die Zielerreichung maßgeblichen Zielwerte werden dabei vom Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr vorgegeben. Der Anteil der Vergütungsbestandteile ist jeweils in einer Bandbreite angegeben, damit dem Aufsichtsrat die Möglichkeit verbleibt, eine funktionale Differenzierung der Vergü- tung der Vorstandsmitglieder vorzunehmen und/oder im Rahmen einer jährlichen Über- prüfung der Vergütung, insbesondere im Hinblick auf die Marktüblichkeit, die Relatio- nen gegebenenfalls künftig innerhalb dieser Bandbreiten zu variieren. - Die Grundvergütung trägt zwischen 40 % und 70 % zur Ziel-Gesamtvergütung bei. - Die kurzfristige variable Vergütung trägt zwischen 10 % und 25 % zur Ziel-Ge- samtvergütung bei. - Die langfristige variable Vergütung trägt zwischen 15 % und 30 % zur Ziel-Ge- samtvergütung bei. - Die Nebenleistungen tragen insgesamt bis zu maximal 5 % zur Ziel-Gesamtver- gütung bei. Für die von der Gesellschaft gewährten Versorgungsbezüge in Form der Entgeltfort- zahlung an Hinterbliebene ist kein Anteil an der Ziel-Gesamtvergütung angegeben, da diese nur für den Todesfall des Vorstandsmitglieds gezahlt werden und somit während der Amtszeit nicht zur Ziel-Gesamtvergütung beitragen. Bei der Zielvergütungsstruktur achtet der Aufsichtsrat darauf, dass die langfristig vari- ablen Bestandteile der Vergütung die kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteile übersteigen, damit die Vergütungsstruktur auf eine langfristige und nachhaltige Ent- wicklung der PAION AG ausgerichtet ist. Der Aufsichtsrat hat in Übereinstimmung mit § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine be- tragsmäßige Höchstgrenze für die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder (d.h. die Summe der Grundvergütung, Nebenleistungen und kurzfristigen und langfristigen vari- ablen Vergütungsbestandteile) festgelegt („Maximal-Gesamtvergütung“). Diese Ma- ximal-Gesamtvergütung beträgt - Für den Vorstandsvorsitzenden EUR 600.000,00 und - für die übrigen Vorstandsmitglieder jeweils EUR 500.000,00. Dabei bezieht sich die Maximal-Gesamtvergütung auf die Summe aller Werte, die aus den Vergütungsregelungen in einem Geschäftsjahr resultieren. Die Grundvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung, die in zwölf monatlichen Teilbeträgen jeweils am Monatsende unter Einbehaltung der gesetzlichen Abzüge ausgezahlt wird. Bei der Festlegung der Höhe der Grundvergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat den Verantwortungsbereich und die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Im Rahmen der Grundvergütung besteht die Möglichkeit, von einer Gehaltsumwand- lung zur Beitragsleistung in eine Direktversicherung Gebrauch zu machen.

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Relation der einzelnen Vergütungskomponenten. Der Anteil der verschiedenen Vergütungskomponenten ist nachstehend aufgeführt. Dabei bezieht sich der jeweils angegebene Prozentsatz auf eine unterstellte 100 %- Zielerreichung zur Ermittlung der kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütung. Die für die Zielerreichung maßgeblichen Zielwerte werden dabei vom Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr vorgegeben. Der Anteil der Vergütungsbestandteile ist jeweils in einer Bandbreite angegeben, damit dem Aufsichtsrat die Möglichkeit verbleibt, eine funktionale Differenzierung der Vergü- tung der Vorstandsmitglieder vorzunehmen und/oder im Rahmen einer jährlichen Über- prüfung Überprüfung der Vergütung, insbesondere im Hinblick auf die Marktüblichkeit, die Relatio- nen Re- lationen gegebenenfalls künftig innerhalb dieser Bandbreiten zu variieren. - Die Vergütung des Vorstands besteht aus erfolgsunabhängigen (festen) und erfolgs- abhängigen (variablen) Vergütungsbestandteilen. Die festen Vergütungsbestandteile umfassen die Grundvergütung trägt zwischen 40 und die Nebenleistungen. Die festen Vergütungsbe- standteile entsprechen 42 % und 70 bis 48 % zur der Ziel-Gesamtvergütung beiGesamtvergütung. - Die kurzfristige variable Vergü- tung besteht aus einer kurzfristigen variablen Vergütung (Short-Term Incentive, STI) und einer langfristigen variablen Vergütung (Long-Term Incentive, LTI). Die variable Vergütung trägt zwischen 10 entspricht 52 % und 25 bis 58% zur der Ziel-Ge- samtvergütung beiGesamtvergütung. - Die langfristige variable Vergütung trägt zwischen 15 % bestehend aus STI und 30 % zur Ziel-Ge- samtvergütung beiLTI steht im Verhältnis von ca. - Die Nebenleistungen tragen insgesamt bis zu maximal 5 % zur Ziel-Gesamtver- gütung bei25:75. Für die von der Gesellschaft gewährten Versorgungsbezüge in Form der Entgeltfort- zahlung an Hinterbliebene ist kein Anteil an der Ziel-Gesamtvergütung angegeben, da diese nur für den Todesfall des Vorstandsmitglieds gezahlt werden und somit während der Amtszeit nicht zur Ziel-Gesamtvergütung beitragen. Bei der Zielvergütungsstruktur achtet der Aufsichtsrat darauf, dass die langfristig vari- ablen Bestandteile der Vergütung die kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteile übersteigen, damit die Vergütungsstruktur auf eine langfristige und nachhaltige Ent- wicklung der PAION 11 88 0 Solutions AG ausgerichtet ist. Der Aufsichtsrat hat in Übereinstimmung mit § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine be- tragsmäßige Höchstgrenze für die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder (d.h. die Summe der Grundvergütung, Nebenleistungen und kurzfristigen und langfristigen vari- ablen Vergütungsbestandteile) festgelegt („Maximal-Gesamtvergütung“). Diese Ma- ximal-Gesamtvergütung beträgt - Für den Vorstandsvorsitzenden EUR 600.000,00 und - für die übrigen Vorstandsmitglieder jeweils EUR 500.000,00. Dabei bezieht sich die Maximal-Gesamtvergütung auf die Summe aller Werte, die aus den Vergütungsregelungen in einem Geschäftsjahr resultieren. Die Grundvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung, die in zwölf monatlichen Teilbeträgen jeweils am Monatsende unter Einbehaltung der gesetzlichen Abzüge ausgezahlt wird. Bei der Festlegung der Höhe der Grundvergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat den Verantwortungsbereich und die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Im Rahmen der Grundvergütung besteht die Möglichkeit, von einer Gehaltsumwand- lung zur Beitragsleistung in eine Direktversicherung Gebrauch zu machen.

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Relation der einzelnen Vergütungskomponenten. Der Anteil der verschiedenen Vergütungskomponenten ist nachstehend aufgeführt. Dabei bezieht be- zieht sich der jeweils angegebene Prozentsatz auf eine unterstellte 100 %- Zielerreichung -Zielerreichung zur Ermittlung der kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütung. Die für die Zielerreichung maßgeblichen Zielwerte werden dabei vom Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr vorgegebenvorge- geben. Der Anteil der Vergütungsbestandteile ist jeweils in einer Bandbreite angegeben, damit dem Aufsichtsrat die Möglichkeit verbleibt, eine funktionale Differenzierung der Vergü- tung Vergütung der Vorstandsmitglieder Vor- standsmitglieder vorzunehmen und/oder im Rahmen einer jährlichen Über- prüfung Überprüfung der VergütungVergü- tung, insbesondere im Hinblick auf die Marktüblichkeit, die Relatio- nen Relationen gegebenenfalls künftig innerhalb dieser Bandbreiten zu variieren. - Die Grundvergütung trägt zwischen 40 % und 70 % zur Ziel-Gesamtvergütung bei. - Die kurzfristige variable Vergütung trägt zwischen 10 % und 25 % zur Ziel-Ge- samtvergütung Gesamtvergü- tung bei. - Die langfristige variable Vergütung trägt zwischen 15 % und 30 % zur Ziel-Ge- samtvergütung Gesamtvergü- tung bei. - Die Nebenleistungen tragen insgesamt bis zu maximal 5 % zur Ziel-Gesamtver- gütung Gesamtvergütung bei. Für die von der Gesellschaft gewährten Versorgungsbezüge in Form der Entgeltfort- zahlung Entgeltfortzahlung an Hinterbliebene ist kein Anteil an der Ziel-Gesamtvergütung angegeben, da diese nur für den Todesfall des Vorstandsmitglieds gezahlt werden und somit während der Amtszeit nicht zur Ziel-Gesamtvergütung beitragen. Bei der Zielvergütungsstruktur achtet der Aufsichtsrat darauf, dass die langfristig vari- ablen Bestandteile variablen Be- standteile der Vergütung die kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteile übersteigen, damit die Vergütungsstruktur auf eine langfristige und nachhaltige Ent- wicklung Entwicklung der PAION AG ausgerichtet aus- gerichtet ist. Der Aufsichtsrat hat in Übereinstimmung mit § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine be- tragsmäßige Höchstgrenze für die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder (d.h. die Summe der Grundvergütung, Nebenleistungen und kurzfristigen und langfristigen vari- ablen Vergütungsbestandteile) festgelegt („Maximal-Gesamtvergütung“). Diese Ma- ximal-Gesamtvergütung beträgt - Für den Vorstandsvorsitzenden EUR 600.000,00 und - für die übrigen Vorstandsmitglieder jeweils EUR 500.000,00. Dabei bezieht sich die Maximal-Gesamtvergütung auf die Summe aller Werte, die aus den Vergütungsregelungen in einem Geschäftsjahr resultieren. Die Grundvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung, die in zwölf monatlichen Teilbeträgen jeweils am Monatsende unter Einbehaltung der gesetzlichen Abzüge ausgezahlt wird. Bei der Festlegung der Höhe der Grundvergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat den Verantwortungsbereich und die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Im Rahmen der Grundvergütung besteht die Möglichkeit, von einer Gehaltsumwand- lung zur Beitragsleistung in eine Direktversicherung Gebrauch zu machen.

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