Rennen. Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet wer- den, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind nach Ziffer 2 Absatz 3 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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Rennen. Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet wer- denwerden, bei denen de- nen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind nach vom Versicherungsschutz ge- mäß Ziffer 2 Absatz 3 vom Versicherungsschutz 2 ausgeschlossen.
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Rennen. Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet wer- den, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind nach vom Versicherungs- schutz gemäß Ziffer 2 Absatz 3 vom Versicherungsschutz 2 ausgeschlossen.
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Rennen. Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet wer- den, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind nach vom Versicherungs- schutz gemäß Ziffer 2 Absatz 3 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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Rennen. Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen Fahrveranstaltungen verwendet wer- denwerden, bei denen de- nen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind nach gemäß Ziffer 2 Absatz 3 5 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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Rennen. Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen Fahrveranstaltungen verwendet wer- den, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind nach gemäß Ziffer 2 Absatz 3 Ab- satz 5 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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Rennen. Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet wer- denwerden, bei denen de- nen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstge- schwindigkeit ankommt (z. B.: bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahr- ten). Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings nach DVR-Richtlinien. Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind nach Ziffer 2 Absatz 3 vom Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz ausgeschlossen.
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Rennen. Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet wer- den, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind nach vom Versicherungs- schutz gemäß Teil A Baustein Kaskoversicherung Ziffer 2 Absatz 3 vom Versicherungsschutz AKB ausgeschlossen.
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Rennen. Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen Fahrveranstaltungen verwendet wer- den, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommtan- kommt (Rennen). Dies gilt auch für die dazugehörigen ÜbungsfahrtenÜbungsfahr- ten. Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind nach Ziffer 2 Absatz Abs. 3 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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Rennen. Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet wer- den, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind nach gemäß Ziffer 2 Absatz 3 Ab- satz 5 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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