Reparatur- und Wartungsleistungen Musterklauseln

Reparatur- und Wartungsleistungen. Die Leistung wird am Aufstellungsort des jeweiligen Gerätes oder in unserer Servicewerkstatt erbracht. Für die Leistungen sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen - unabhängig von Ergebnis, Erfolg oder Misserfolg - zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung aufgrund von Umständen nicht erfolgen kann, die riatech GmbH nicht zu vertreten hat. riatech GmbH kann in solchen Fällen nur Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der Leistungsaufwand (also Anfahrtskosten und / oder Arbeitszeiten sowie verbrauchte Materialien) sind in jedem Fall zu berechnen, wenn: - die Arbeitsbedingungen aus einem vom Vertragspartner zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind (z.B. Stromausfall, Leistungssperren, u.a.), - der Vertragspartner zu einem vereinbarten Termin nicht anwesend war und / oder keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat, - der Vertragspartner zu einem vereinbarten Termin nicht in unserer Servicewerkstatt erschienen ist und entsprechende Vorbereitungen zur Auftragsausführung bereits getroffen wurden oder ein Schaden durch nicht wahrgenommenen Termin entsteht (z.B. durch Wartezeiten oder Freihalten von Arbeitsressourcen), - der beanstandete Xxxxxx bei der Überprüfung nicht auftritt und / oder nicht reproduzierbar ist, - der Auftrag durch den Vertragspartner während der Leistungserbringung und / oder dem Weg zum Kunden storniert wird, - ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr beschaffbar ist. Xxxxxx die ausgeführten Arbeiten Mängel auf die sich auf vorsätzliches und / oder grob fahrlässiges Verhalten von riatech GmbH zurückführen lassen, ist der Vertragspartner berechtigt kostenfreie Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinaus geltend gemachte Ansprüche des Vertragspartners - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind auch für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Für Beschädigungen oder Verlust des in Auftrag gegebenen Gegenstandes bei Durchführung der Serviceleistungen haftet riatech GmbH nur, wenn die Umstände auf grobe Fahrlässigkeit und / oder Vorsatz beruhen. Der Ersatzanspruch des Vertragspartners ist ausschließlich auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die kostenfreie Nachbesserung umfasst ausschließlich die Leistungserbringung an sich und beinhaltet nicht eventuelle Anfahrtskosten sofern der entsprechende Auftragsgegenstand sich transportieren lässt und die Nachbesserung auch in unserer Servicewerkstatt erfolgen kann. Der Vertragspartner ist verpfl...
Reparatur- und Wartungsleistungen. 9.1 In Bezug auf alle Vertragsprodukte, die zur Reparatur, Überholung und/oder Wartung zum Lieferanten gesandt werden, gilt: (a) Zur Bestimmung der Gewährleistungsabdeckung der Vertragsprodukte hat der Lieferant Aufzeichnungen über Produktlieferungen- und Eingänge zu führen. Am Anfang jedes Kalendervierteljahres hat er GEHC einen schriftlichen Bericht unter Xxxxxx der Vertragsprodukte, die während des unmittelbar vorangegangenen Kalendervierteljahres repariert oder ersetzt wurden, zu überreichen, der auch Auskunft darüber gibt, ob diese Vertragsprodukte von der Gewährleistung abgedeckt waren oder nicht. (b) Auf angemessenes Verlangen der Käuferin führt der Lieferant an seinem Standort eine physische Bestandsaufnahme von nicht konformen Vertragsprodukten und Vertragsprodukten unter Serviceleistungen durch und legt der Käuferin einen schriftlichen Bericht vor. Der Lieferant hat die Käuferin angemessen bei der Feststellung von Diskrepanzen zwischen den Aufzeichnungen der Käuferin und denjenigen, die der Lieferant aufgrund der physischen Bestandsaufnahme erstellt hat, zu unterstützen. Der Lieferant hat der Käuferin auf der Grundlage des Wertes des Vertragsprodukts eine Gutschrift zu erteilen, einen Scheck auszustellen oder ein Ersatzprodukt zu liefern, wenn der Lieferant Vertragsprodukte verliert, beschädigt oder anderweitig nicht in der Lage ist, Rechenschaft für von der Käuferin zurückgesandte Vertragsprodukte abzulegen. (c) Der Lieferant hat die Betriebsmittel der Käuferin, bestehend aus dem elektronischen Reparatur-Tracker ("eRT") oder einem von der Käuferin genehmigten äquivalenten System, zu verwenden, um täglich den Fluss von Vertragsprodukten zwischen der Käuferin und dem Lieferanten zu verfolgen. Der Lieferant muss den Bestellstatus der Käuferin im eRT innerhalb eines (1) Geschäftstages ab Eingang eines solchen Vertragsprodukts beim Lieferanten von "unterwegs" (In Route) auf "beim Lieferanten" (At Supplier) ändern. Der Lieferant muss den Bestellstatus der Käuferin im eRT innerhalb eines (1) Geschäftstages ab Versand eines solchen Vertragsprodukts durch den Lieferanten von "beim Lieferanten" (AT Supplier) auf "an Käuferin zurückgesandt" (Returned to Buyer) ändern. Der Lieferant ist für die Verwendung des eRT bei folgenden Vorgängen verantwortlich: (i) Feststellung des Geährleistungsstatus jedes zurückgesandten Vertragsprodukts und (ii) Einholung der schriftlichen Vorabgenehmigung der Käuferin für Folgendes: Preisänderungen für produktbezogene, über den...
Reparatur- und Wartungsleistungen. Die Leistung wird am Ort der Aufstellung des Gerätes oder in den Räumen von Xxxxx Xxxxxx, IT-Dienstleistungen erbracht. Für die Leistungen von Xxxxx Xxxxxx, IT- Dienstleistungen sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen - unabhängig vom Ergebnis - zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von Xxxxx Xxxxxx, IT-Dienstleistungen nicht zu vertreten ist. Xxxxx Xxxxxx, IT- Dienstleistungen kann insoweit nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, * wenn der beanstandete Xxxxxx bei der Überprüfung nicht auftritt * ein notwendiges Ersatzteil oder notwendige Software nicht mehr zu beschaffen ist * der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat * der Auftrag storniert wurde und Xxxxx Xxxxxx, IT-Dienstleistungen bereits auf dem Weg zum Kunden war * oder / und der Auftrag während der Ausführung storniert wird * die Arbeitsbedingungen aus einem vom Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind. Xxxxxx die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Xxxxx Xxxxxx, IT-Dienstleistungen zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instand zu setzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet Xxxxx Xxxxxx, IT-Dienstleistungen, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Xxxxx Xxxxxx, IT-Dienstleistungen beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten. Für Datenverluste oder/und Datenänderungen während oder nach der Reparatur- bzw. Wartungsleistungen übernimmt Xxxxx Xxxxxx, IT-Dienstleistungen keine Haftung. Der Auftraggeber bestätigt bei Auftragserteilung ausdrücklich, dass er im Besitz einer aktuellen Datensicherung ist und wird Xxxxx Xxxxxx, IT-Dienstleistungen gegenüber erklären, wenn dies nicht so ist.
Reparatur- und Wartungsleistungen. 8.1. Erbringt CHRIST Reparatur-, Wartungs- oder andere Dienstleistungen („Arbeitsleistungen“), erbringt sie diese nach anerkannten Regeln und dem ihr bei Ausführung bekannten Stand der Technik sowie unter Beachtung der branchenüblichen Sorgfalt. CHRIST leistet keine Gewährleistung für übernommene Teile.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.