Repurchase Musterklauseln

Repurchase. The Issuer and/or a company affiliated with it (within the meaning of Section 15 of the German Stock Corporation Act (Aktiengesetz – “AktG”)) is/are entitled to acquire Notes in the market or otherwise at any time. Notes acquired in accordance with the preceding sentence may be devalued, held or resold. § 4 Währung; Zahlungen § 4 Currency; Payments
Repurchase. The Issuer and/or a company affiliated with it (within the meaning of Sec- tion 15 of the German Stock Corporation Act (Aktiengesetz - AktG)) is/are entitled to ac- quire Notes in the market or otherwise at any time. Notes acquired in accordance with the preceding sentence may be devalued, held or resold.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.